Ermessen Flashcards
Ermessensnichtgebrauch/ Ermessensausfall
Wenn die Behörde das ihr zustehende Ermessen gar nicht ausübt, etwa weil sie nicht erkennt, dass ihr überhaupt ein Ermessen zusteht oder weil sie es absichtlich unterlässt.
Ermessensüberschreitung
Meint, dass sich die Behörde nicht im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessen gehalten hat, sondern durch ihre Ermessensentscheidung eine Rechtsfolge wählte, die eine Rechtsverletzung des Adressanten zur Folge hat.
Ermessensfehlgebrauch
Bedeutet, dass die Behörde den Sinn und Zweck des Gesetzes nicht richtig erkennt und ihre Ermessensentscheidung auf fehlerhafte Überlegungen stützt.
Opportunitätsprinzip
Die Polizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen
- Entschließungsermessen -> „ob“
- Auswahlermessen -> „geeignete Mittel“
Primär- Sekundärebene