Standardmaßnahmen Flashcards
Identitätsfeststellung § 27 PolG
Dient dem Zweck, aus gefahrenabwehrrechtlicher Perspektive zu ermitteln, welche Personalien einer bestimmten unbekannten Person zuzuordnen sind.
- es nässte eines Anlasses
- Überprüfung beschränkt sich auf mitgeführte Ausweispapiere
-> Name, Anschrift, Geburtsdatum & Staatsangehörigkeit
( müssen nicht mitgeführt werden + nur Personen gleichen Geschlechts)
Platzverweis § 30 I
Vorübergehende Verweisung von einem bestimmten Ort
Aufenthaltsverbot § 30 II
längerfristiges Verbot einen Ort zu betreten
Vorladung § 28 PolG
Gefahrenanschreiben § 29 PolG
Die Polizei informiert einen möglichen Störer im Vorfeld über die Rechtslage & kann ihm mitteilen, welche Maßnahmen sie im Falle einer Störung ergreifen
Ingewahrsamnahme § 33 PolG
- Selbstschutz oder zum Schutz der öff. Sicherheit o. Ordnung
-> unverzügliche gerichtliche Entscheidung
Durchsuchung von Personen und Sachen §§ 34, 35 PolG
Die Durchsuchung setzt das Vorliegen eines Durchsuchungsgrundes voraus.
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen § 36 PolG
Betreten: das Eintreten in und die Besichtigung der Räume -> einfache nach und Umschau zur Vornahme einer Feststellung
! Nicht gezielte Durchsuchung
Wohnungssuche:
Gezielte und zweckgerichtete Suche nach einer Sache oder Person
Beschlagnahme § 38 PolG
§ 38 PolG Abs.1 Nr. 1
-> Gegenstand können sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen sein.
- öffentliche Sicherheit
- Störung müsste unmittelbar bevorstehen:
-> Schadenseintritt muss sofort oder in allernächster Zukunft nach der allgemeinen Lebenserfahrung als sicher angesehen werden, falls nicht eingeschritten wird.
Öffentliche Sicherheit
Unter den Begriff der öffentlichen Sicherheit fallen die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, alle Individualrechtsgüter sowie der Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen
Materielle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
Die Maßnahem ist rechtmäßig, wenn die Tatbestandsvorraussetzungen der Rechtsgrundlage gegeben sind, die Maßnahme von der Rechtsfolge gedeckt ist, sie sich an den richtigen Adressaten richtet und im Übrigen Verhältnismäßig und ermessensfehlerfrei ist.