Strafrecht BT I Flashcards
(P): Können Tote Gewahrsam haben?
Nein, da diese keinen Herrschaftswillen haben
(P): Können Schlafende oder Bewusstlose Gewahrsam haben?
Gelockerter Gewahrsam
(P): Hat das Opfer bei verlorenen/ vergessenen Sachen Gewahrsam?
Sache wird nur gewahrsamslos, wenn sie außerhalb einer Gewahrsamsphäre verloren wird.
(P): Kann ein Diebstahl auch vor dem Verlassen einer fremden Gewahrsamssphäre vollendet werden?
nach h.M. ja, wenn der Täter die Sache in eine sog. Gewahrsamsenklave verbringt. zB in Hosentasche packt
(P): Liegt ein vollendeter Diebstahl vor, wenn der Täter bei der Wegnahme beobachtet wird?
ja, § 242 setzt keine Heimlichkeit voraus
(P): Liegt ein vollendeter Diebstahl vor, wenn das Opfer mit der Wegnahme einverstanden ist?
nein, Einverständnis mit dem Gewahrsamswechsel schließt Wegnahme aus
(P): Macht sich der Täter gem. § 242 strafbar, wenn er an einer SBTankstelle tankt und wegfährt, ohne das Benzin zu bezahlen?
nein, Tankstellenbetreiber gibt generell sein Einverständnis zur Gewahrsamsverschiebung
also: Unterschlagung
(P): Liegt ein Gewahrsamsbruch vor, wenn der Täter Geld mittels einer fremden Karte abhebt?
nein, straflose Gebrauchsanmaßung
(P): Handelt der Täter mit Enteignungsvorsatz, wenn er den Willen hat, die Sache zurückzubringen?
nein, straflose Gebrauchsanmaßung
(P): Kommt es für die Zueignungsabsicht darauf an, ob der Täter sich die Sachsubstanz oder den Sachwert zueignen möchte?
h.M.: (Vereinigungstheorie) beides kann Gegenstand sein
(P): Liegt eine rechtswidrige Zueignung vor, wenn der Täter einen fälligen Anspruch hat?
nur rechtswidrig, wenn der Täter keinen fälligen und einredefreien Anspruch auf die Sache hat
Konkurrenz Betrug/ Diebstahl
können nie gleichzeitig bei der selben Handlung vorliegen!!
Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung
h.L.: nach innerer Willensrichtung, bewusste Vermögensverfügung? Dann räuberische Erpressung
h.M.: nach äußerem Erscheinungsbild:
Wegnahme = Raub
Weggabe = räuberische Erpressung
(P): Verhältnis Raub/ Räuberische Erpressung
BGH: Raub ist lex specialis zur räuberischen Erpressung, also jeder Raub ist auch eine räuberische Erpressung
h.Lit.: Exklusivitätsverhältnis, schließen sich gegenseitig aus
(P): Kann ein Raub auch nach Vollendung qualifiziert werden?
BGH: (+), der Wegnahme nachfolgende Gewaltakte des Täters sind typisch für Raub
h.L.: (-), sonst wird Grenze zwischen § 249 und § 252 verwischt
(P): Welche Anforderungen sind an den Finalzusammenhang zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und der Wegnahme zu stellen? (Raub)
die noch fortdauernde Gewaltanwendung muss final zur Wegnahme eingesetzt werden
- gilt auch für Angst vor weiterer Gewaltanwendung
- Wegnahmeentschluss darf nicht erst nach Gewaltanwendung gefasst werden
Wann ist jemand “auf frischer Tat betroffen”? (Räuberischer Diebstahl)
wenn er in Tatortnähe und spätestens alsbald nach Tatausführung wahrgenommen wird und sich noch im Besitz der Beute befindet
(P): Ist der Täter “auf frischer Tat betroffen”, wenn er durch die Gewaltanwendung verhindert, dass er bemerkt wird? (Räuberischer Diebstahl)
ja, dann ist er subjektiv Betroffen
Verlangen die Tathandlungen des Absetzen und der Absatzhilfe einen Absatzerfolg?
Ja, wegen des Wortlauts “absetzt”: Wortlautgrenze der Auslegung
(P): Wird der Leichtgläubige geschützt? Also wenn bei sorgfältiger, vollständiger und kritischer Prüfung die Täuschung aufgefallen wäre?
ja, sonst wären die Täter, die sich extra leichtgläubige Opfer suchen straffrei; wesentlich ist, ob das Opfer den Angaben des Täters glaubt
Wann ist eine Bereicherung rechtswidrig?
wenn sie im Widerspruch zur materiellen Rechtsordnung steht, d.h. wenn der Täter keine fälligen, durchsetzbaren Anspruch auf die Bereicherung hat
(P): Kann eine Bereicherung auch dann angenommen werden, wenn der Täter ein bestimmtes Ziel erstrebt, dieses aber nur über ein ihn bereicherndes Zwischenziel erreichen kann?
ja, wenn sie ein notwendiges Zwischenziel ist, dann Bereicherungsabsicht
Was ist ein Dreiecksbetrug?
wenn Verfügender und Geschädigter Auseinanderfallen und ein Näheverhältnis zwischen ihnen besteht
(P): Wie bestimmt man das Näheverhältnis?
Lagertheorie (h.M.): Verfügender muss dem Vermögen des Geschädigten näher stehen als jeder x-beliebige Dritte
Befugnistheorie: Verfügender muss die rechtliche Befugnis haben, über das Vermögen des Geschädigten wirksam zu verfügen