Strafrecht BT I Flashcards

1
Q

(P): Können Tote Gewahrsam haben?

A

Nein, da diese keinen Herrschaftswillen haben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

(P): Können Schlafende oder Bewusstlose Gewahrsam haben?

A

Gelockerter Gewahrsam

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

(P): Hat das Opfer bei verlorenen/ vergessenen Sachen Gewahrsam?

A

Sache wird nur gewahrsamslos, wenn sie außerhalb einer Gewahrsamsphäre verloren wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

(P): Kann ein Diebstahl auch vor dem Verlassen einer fremden Gewahrsamssphäre vollendet werden?

A

nach h.M. ja, wenn der Täter die Sache in eine sog. Gewahrsamsenklave verbringt. zB in Hosentasche packt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

(P): Liegt ein vollendeter Diebstahl vor, wenn der Täter bei der Wegnahme beobachtet wird?

A

ja, § 242 setzt keine Heimlichkeit voraus

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

(P): Liegt ein vollendeter Diebstahl vor, wenn das Opfer mit der Wegnahme einverstanden ist?

A

nein, Einverständnis mit dem Gewahrsamswechsel schließt Wegnahme aus

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

(P): Macht sich der Täter gem. § 242 strafbar, wenn er an einer SBTankstelle tankt und wegfährt, ohne das Benzin zu bezahlen?

A

nein, Tankstellenbetreiber gibt generell sein Einverständnis zur Gewahrsamsverschiebung
also: Unterschlagung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

(P): Liegt ein Gewahrsamsbruch vor, wenn der Täter Geld mittels einer fremden Karte abhebt?

A

nein, straflose Gebrauchsanmaßung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

(P): Handelt der Täter mit Enteignungsvorsatz, wenn er den Willen hat, die Sache zurückzubringen?

A

nein, straflose Gebrauchsanmaßung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

(P): Kommt es für die Zueignungsabsicht darauf an, ob der Täter sich die Sachsubstanz oder den Sachwert zueignen möchte?

A

h.M.: (Vereinigungstheorie) beides kann Gegenstand sein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

(P): Liegt eine rechtswidrige Zueignung vor, wenn der Täter einen fälligen Anspruch hat?

A

nur rechtswidrig, wenn der Täter keinen fälligen und einredefreien Anspruch auf die Sache hat

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Konkurrenz Betrug/ Diebstahl

A

können nie gleichzeitig bei der selben Handlung vorliegen!!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung

A

h.L.: nach innerer Willensrichtung, bewusste Vermögensverfügung? Dann räuberische Erpressung
h.M.: nach äußerem Erscheinungsbild:
Wegnahme = Raub
Weggabe = räuberische Erpressung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

(P): Verhältnis Raub/ Räuberische Erpressung

A

BGH: Raub ist lex specialis zur räuberischen Erpressung, also jeder Raub ist auch eine räuberische Erpressung
h.Lit.: Exklusivitätsverhältnis, schließen sich gegenseitig aus

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

(P): Kann ein Raub auch nach Vollendung qualifiziert werden?

A

BGH: (+), der Wegnahme nachfolgende Gewaltakte des Täters sind typisch für Raub
h.L.: (-), sonst wird Grenze zwischen § 249 und § 252 verwischt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

(P): Welche Anforderungen sind an den Finalzusammenhang zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und der Wegnahme zu stellen? (Raub)

A

die noch fortdauernde Gewaltanwendung muss final zur Wegnahme eingesetzt werden
- gilt auch für Angst vor weiterer Gewaltanwendung
- Wegnahmeentschluss darf nicht erst nach Gewaltanwendung gefasst werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Wann ist jemand “auf frischer Tat betroffen”? (Räuberischer Diebstahl)

A

wenn er in Tatortnähe und spätestens alsbald nach Tatausführung wahrgenommen wird und sich noch im Besitz der Beute befindet

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

(P): Ist der Täter “auf frischer Tat betroffen”, wenn er durch die Gewaltanwendung verhindert, dass er bemerkt wird? (Räuberischer Diebstahl)

A

ja, dann ist er subjektiv Betroffen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Verlangen die Tathandlungen des Absetzen und der Absatzhilfe einen Absatzerfolg?

A

Ja, wegen des Wortlauts “absetzt”: Wortlautgrenze der Auslegung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

(P): Wird der Leichtgläubige geschützt? Also wenn bei sorgfältiger, vollständiger und kritischer Prüfung die Täuschung aufgefallen wäre?

A

ja, sonst wären die Täter, die sich extra leichtgläubige Opfer suchen straffrei; wesentlich ist, ob das Opfer den Angaben des Täters glaubt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Wann ist eine Bereicherung rechtswidrig?

A

wenn sie im Widerspruch zur materiellen Rechtsordnung steht, d.h. wenn der Täter keine fälligen, durchsetzbaren Anspruch auf die Bereicherung hat

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

(P): Kann eine Bereicherung auch dann angenommen werden, wenn der Täter ein bestimmtes Ziel erstrebt, dieses aber nur über ein ihn bereicherndes Zwischenziel erreichen kann?

A

ja, wenn sie ein notwendiges Zwischenziel ist, dann Bereicherungsabsicht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Was ist ein Dreiecksbetrug?

A

wenn Verfügender und Geschädigter Auseinanderfallen und ein Näheverhältnis zwischen ihnen besteht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

(P): Wie bestimmt man das Näheverhältnis?

A

Lagertheorie (h.M.): Verfügender muss dem Vermögen des Geschädigten näher stehen als jeder x-beliebige Dritte

Befugnistheorie: Verfügender muss die rechtliche Befugnis haben, über das Vermögen des Geschädigten wirksam zu verfügen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

(P): Ist Geld geschütztes Vermögen, wenn damit etwas illegales gekauft/ gemacht werden soll?

A

ja, Geldscheine an sich sind wertneutral, unabhängig davon, zu welchem Zweck sie eingesetzt werden sollen und sonst würden Täter straffrei bleiben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
26
Q

(P): Kann durch Betrug beim Drogenhandel ein Vermögensschaden entstehen?
(wenn Dealer Drogen nicht gibt, aber Geld nimmt)

A

nach juristisch-ökonomischen Begriff: nein! Drogen werden von der Rechtsordnung missbilligt und können nie legal wirtschaftlich verwertet werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
27
Q

(P): Erleidet der gutgläubige Erwerber vom Nichtberechtigten einen Vermögensschaden?

A

wenn Sache nicht abhandengekommen ist, erwirbt er Eigentum und hat damit kein Schaden;
bei abhandengekommener Sache Schaden weil kein Eigentumserwerb

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
28
Q

Wann liegt ein persönlicher Schadenseinschlag vor?

A

bei individuell unbrauchbarer Leistung oder bei Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
29
Q

Abgrenzung Betrug und Diebstahl

A

Gab es ein Verfügungsbewusstsein des Opfers? (-), dann Diebstahl
Gab es einen Bruch des Gewahrsams? (-), dann Betrug

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
30
Q

(P): Reicht abstraktes Verfügungsbewusstsein für § 263 StGB aus?

A

BGH: nein, es muss konkretes Verfügungsbewusstsein vorliegen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
31
Q

(P): Ist beim Betrug eine Täuschung durch Unterlassung einer Aufklärung möglich?

A

nur wenn es eine Pflicht zum Aufklären aus einer Garantenstellung gibt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
32
Q

(P): Schließen Zweifel an der Wahrheit der Erklärung des Täters einen Irrtum aus?

A

h.M.: Zweifel für Irrtum irrelevant, solange der Getäuschte die Wahrheit der vorgetäuschten Tatsache für möglich hält und trotz der Zweifel die Vermögensverfügung vornimmt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
33
Q

(P): Genügt bloße Unkenntnis des Opfers für die Annahme eines Irrtums oder bedarf es einer konkreten Fehlvorstellung?

A

es muss zumindest ein sachgedankliches Mitbewusstsein über die falsche Tatsache vorliegen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
34
Q

(P): Wann werden Daten
unbefugt verwendet?

A

betrugsäquivalente Auslegung (h.M.): wenn ein entsprechendes Verhalten des Täters gegenüber einem Menschen eine Täuschung darstellen würde
subjektive Auslegung: wenn der erkennbare Wille des Verfügungsberechtigten entgegensteht
computerspezifische Auslegung: wenn auf computerspezifische Weise ordnungswidrig auf die Datenverarbeitung eingewirkt wird

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
35
Q

(P): Wann ist ein Programm unrichtig?

A

subj. Auffassung: Programm muss dem Willen des Verfügungsberechtigten entsprechen
obj. Auffassung (h.M.): unrichtig, wenn kein obj. zutreffendes Ergebnis entsteht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
36
Q

Wann liegt ein belangloser Schaden vor?

A

wenn für Schäden dieser Art üblicherweise keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
37
Q

(P): Schließt vorsätzliches Handeln einen Unfall aus?

A

nein, da dieses für den anderen mit am Unfall Beteiligten dennoch unvorhergesehen sein kann.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
38
Q

(P): Liegt ein Unfall vor, wenn ein Schaden zwar im äußeren Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eingetreten ist, sich darin aber nicht dessen typische Gefahren verwirklichen, sondern vielmehr willkürliche Schädigungen anderer Verkehrsteilnehmer unabhängig von der konkreten Verkehrssituation erfolgen?

A

nein

39
Q

Wann ist eine Aussage falsch?

A

h.M.: Objektive Theorie
- wenn sie objektiv von der Wahrheit abweicht
- Arg: nur objektiv richtige Aussagen führen zum richtigen Urteil und damit zum Rechtsfrieden
m.M.: subjektive Theorie
- wenn der Täter etwas anderes sagt, als es seiner Erinnerung entspricht

40
Q

Wann ist eine Falschaussage vollendet?

A

erst, wenn die Befragung des Zeugen abgeschlossen ist
(Wenn keiner mehr Fragen an den Zeugen hat)

41
Q

Wann ist ein Meineid vollendet?

A

wenn die Eidesformel vollständig ausgesprochen ist

42
Q

Abgrenzung Tatsachenbehauptung von Werturteilen

A

Abgrenzung nach dem überwiegenden Element

43
Q

(P): Wann schließt der Beweis der Tatsache eine Beleidigung nicht aus?

A

wenn sich die Beleidigung aus der Form der Behauptung oder aus den Umständen unter welchen sie geschah hervorgeht
Hinweis: Ton der Behauptung

44
Q

(P): Ist eine Beleidigung von Personengemeinschaften bzw. unter einer Kollektivbezeichnung strafbar?

A

ja, wenn sich der Täter in ehrverletzender Weise über eine Personengemeinschaft äußert und sich damit auf die Ehre aller darin versammelten Individuen bezieht
Polizei als Kollektiv nicht!

45
Q

Wer ist beleidigungsfähig?

A

alle lebenden natürlichen Personen

46
Q

Wer ist nach der Geistigkeitstheorie Aussteller der Urkunde?

A

derjenige, der geistig hinter der abgegebenen Erklärung steht

47
Q

Wann gilt eine unechte Urkunde als hergestellt?

A

wenn erstmals sämtliche Urkundsmerkmale vorliegen

48
Q

(P): Liegt eine strafbare Urkundenfälschung vor, wenn der Aussteller einer Urkunde diese nachträglich selbst verfälscht?

A

ja, wenn er die Dispositions- bzw. Abänderungsbefugnis über die Urkunde verloren hat

49
Q

(P): Ist eine Fotokopie eine Urkunde?

A

grds. nein, weil keine Ausstellererkennbarkeit und keine Verkörperung einer Gedankenerklärung, sondern bloße Wiedergabe der im Original verkörperten Erklärung
Ausnahme: wenn sie so ähnlich ist, dass sie den Eindruck eines Originals erweckt (Scheinurkunde)

50
Q

(P): Ist ein KFZ-Brief eine öffentliche Urkunde i.S.d. § 348 StGB?

A

BGH: hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben zur Person keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 348 StGB

51
Q

(P): Kann eine unechte oder verfälschte Urkunde dadurch gebraucht werden, dass der Täter eine Kopie von ihr verwendet?

A

Ja, durch die Verwendung wird die sinnliche Abbildung der Urkunde selbst ermöglicht

52
Q

(P): Wann führt die Unterzeichnung eine Erklärung mit falschem Namen zu einer Urkundenfälschung?

A

Wenn die Unterschrift gerade zur Täuschung über die Person des Ausstellers selbst benutzt werden soll, zB wenn bei einer Prüfung jemand anderes schreibt und dann mit Namen des Studenten unterschreibt.

53
Q

Wann ist eine technische Aufzeichnung unecht?

A

Eine unechte tA ist eine Darstellung, die nicht von dem Gerät stammt, von dem sie zu stammen scheint.

54
Q

Wann liegt Brandlegung vor?

A

Brandlegung setzt dem Wortlaut und dem Schutzzweck nach nicht zwingend voraus, dass überhaupt etwas in Brand geraten ist. Ausreichend ist bereits die Versuchshandlung, bei der das Brandmittel den Zerstörungsvorgang auslöst.

55
Q

(P): Verwirklicht der Täter den TB der schweren Brandstiftung auch dann, wenn er sich vor der Tat vergewissert hat, dass kein Mensch im Gebäude ist?

A

teleologische Reduktion, wenn der Täter sich durch absolut zuverlässige und lückenlose Maßnahmen vergewissert hat
nur bei kleinen und überschaubaren Hütten und Häusern möglich

56
Q

(P): Dient ein Gebäude noch zur Wohnung von Menschen, wenn der Brand durch den Alleinbewohner gelegt wird?

A

grds. nein, konkludente Entwidmung durch Brandstiftung möglich!

57
Q

(P): Wann ist Inbrandsetzen (§ 306a) bei gemischt genutzten Gebäuden erfüllt?

A

wenn der gewerbliche Teil mit dem Wohnteil ein einheitliches Gebäude bildet und nicht auszuschließen ist, dass das Feuer von dem gewerblichen Teil auf den Wohnbereich übergreift

58
Q

(P): Was muss die “andere Straftat” bei § 306b StGB sein?

A

e.A.: kann nur eine sein, die mit brandspezifischer Gefährlichkeit im Zusammenhang steht
a.A.: alle anderen Straftaten erfasst

59
Q

Ab wann ist man fahruntüchtig?

A

relativ: 0,3 % und Ausfallerscheinungen
absolut: Kraftfahrer: 1,1%, Fahrrad: 1,6%

60
Q

(P): Kann ein Fahrer nach § 315c I StGB bestraft werden, wenn durch sein Handeln nur seine Mitfahrer konkret gefährdet werden und diese in die Gefährdung einwilligen?

A

BGH: Einwilligung unbeachtlich, es werden keine Individualinteressen geschützt sondern allgemeine Verkehrssicherheit
darüberhinaus:
Tatherrschaft über Geschehen liegt beim Führer, also Fremdgefährdung und eigenverantwortliche Selbstgefährdung ist ausgeschlossen

61
Q

(P): Welches Ausmaß muss die Gefährdung des Beifahrers erreichen, um § 315c I StGB zu verwirklichen?

A

die alkoholische Beeinflussung des Fahrers muss einen solchen Grad erreichen, dass er nicht mehr in der Lage ist, kontrollierte Fahrmanöver auszuführen und damit die Situation mit einem Fahren ohne die notwendigen technischen Einrichtungen vergleichbar ist

62
Q

(P): Kann das vom Täter geführte Auto taugliches Gefährdungsobjekt sein?

A

nein, da er als Mittel der Fremdgefährdung nicht zugleich Objekt der Gefährdung sein kann

63
Q

Wann liegt eine konkrete Gefahr i.S.d. § 315b StGB vor?

A

wenn es bei einer objektiven nachträglichen Prognose zu einem “Beinahe-Unfall” gekommen ist und von dem ein unbeteiligter Beobachter sagen würde, dass das noch einmal gut gegangen ist

64
Q

Wann liegt ein verkehrsfeindlicher Inneneingriff vor?

A

wenn objektiv durch grobe Einwirkung von einigem Gewicht und subjektiv in verkehrsfeindlicher Absicht in die Sicherheit des Straßenverkehr eingegriffen wird
gegeben wenn PKW als Waffe oder Schadenswerkzeug zweckentfremdet wird

65
Q

(P): Ist die Hilfeleistung zumutbar, wenn der zur Hilfeleistung verpflichtete sich dadurch der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde?

A

h.M.: ja, vor allem wenn Täter Unfall (mit-)verursacht hat

66
Q

Wann fehlt es an der feindseligen Willensrichtung?

A

wenn die Tat dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht (oder mutmaßlich)

67
Q

(P): Ab wann können Kinder arglos sein?

A

ab 3 Jahren

68
Q

(P): Wann kann in der Tötung von einer Person, die keinen Argwohn bilden kann, Heimtücke vorliegen?

A

wenn Arglosigkeit schutzbereiter Dritter ausgenutzt wird

69
Q

(P): Ist das Opfer bei einer vorangegangenen Auseinandersetzung noch arglos?

A

nicht, wenn ein Anlass für die Annahme besteht, dass der ständig befürchtete schwerwiegenden Angriff nun unmittelbar bevorsteht

70
Q

Auf welchen Zeitpunkt kommt es bei der Beurteilung der Arg- und Wehrlosigkeit an?

A

grds. zu Beginn der Tötungshandlung
bei einer geplanten Tat kann das Heimtückische auch in den Vorbereitungen der Tat liegen, die bei der Ausführung fortwirkt

71
Q

(P): Bedarf es zur Verwirklichung des Heimtückemordes eines besonders verwerflichen Vertrauensbruchs?

A

h.Lit.: (+) verlangt verwerflichen Vertrauensbruch bzw. listiges, hinterhältiges Vorgehen
Rspr.: (-), mindert jedoch Mord nach § 49 I Nr. 1 StGB, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Täterschuld erheblich mindern

72
Q

Genügt es für die Verdeckungsabsicht, wenn der Täter bzgl. des Todes des Opfers nur bedingt vorsätzlich handelt?

A

Ja, es reicht ein zielgerichtetes Anstreben des Verdeckungserfolges.
Ausnahme: Verdeckungsziel kann nur durch Tötung sicher erreicht werden

73
Q

Wie kann man die straflose aktive Selbstmordbeihilfe von § 216 StGB abgrenzen?

A

bei einer Selbsttötung hat der Sterbewillige das letztlich todbringende Geschehen selber in der Hand, bei Fremdtötung hat eine andere Person Tatherrschaft inne

74
Q

(P): Kann der Täter einen Verdeckungsmord durch Unterlassen begehen?

A

Ja.

75
Q

(P): Verhältnis von Mord und Totschlag?

A

BGH: § 211 ist ein eigenständiges Delikt -> Mordmerkmale wirken strafbegründend;
Arg.: systematische Stellung: § 211 steht vor § 212, also kann er keine Qualifikation sein

h.L.: § 211 ist eine unselbstständige Qualifikation des Totschlags -> Mordmerkmale wirken strafschärfend
Arg.: in jedem Mord sind notwendigerweise alle Voraussetzungen des § 212 enthalten, strafschärfend kommt bei § 211 noch das Mordmerkmal hinzu

76
Q

(P): Kann § 28 II StGB auf täterbezogene Mordmerkmale angewendet werden?

A

Rspr.: nein, Mordmerkmale sind nicht straferhöhend, sondern begründend
h.Lit.: ja, Mordmerkmale sind straferhöhend

77
Q

(P): Pflegepersonal bricht medizinische Behandlung ab: Tun oder Unterlassen?

A

Bei Klassischen Abbruch der Ernährung: Unterlassen
Bei Ausschalten einer Maschine: str.
- e.A.: Vergleich zu Rettungssanitäter, der Mund zu Mund abbricht, Maschine ersetzt Sanitäter; also Unterlassen
- a.A.: Ausschalten ist Tun

78
Q

Tun oder Unterlassen, wenn ein Angehöriger zB Magensonde durchtrennt?

A

Tun, weil Eingriff in fremde Rettungsbemühungen.

79
Q

Wie kann der Abbruch der Behandlung gerechtfertigt werden?

A

Mutmaßliche Einwilligung

80
Q

Welche Voraussetzungen müssen für die Rechtfertigung des Behandlungsabbruchs erfüllt sein?

A

Wenn der Abbruch dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen.

81
Q

(P): Verwirklicht ein Arzt den TB der Körperverletzung, wenn er einen invasiven Heileingriff durchführt?

A

h.M.: Ja, kann jedoch gerechtfertigt sein durch ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung (§ 228 StGB)

82
Q

Wann ist der ärztliche Heileingriff durch Einwilligung gerechtfertigt?

A

wenn der Eingriff lege Artis, also fehlerfrei, durchgeführt wird

83
Q

(P): Können Körperteile gefährliche Werkzeuge darstellen?

A

h.M.: nein, außer zB Fuß mit Schuh, aber bloße Faust, Kopf etc. nicht

84
Q

(P): Können unbewegliche Gegenstände als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden? (zB Mauer)

A

Rspr. und h.L.: nein, Wortsinn schließt unbewegliche Gegenstände aus
m.M.: ja, jeder Gegenstand, der vom Täter gezielt be- oder ausgenutzt wird, um das Opfer erheblich zu verletzen

85
Q

In welchen Fällen stellt ein KFZ ein anderes gefährliches Werkzeug dar?

A

wenn unmittelbarer Kontakt zwischen dem Fahrzeug und dem Körper des Opfers entsteht
(also Anfahren, Überfahren)

86
Q

(P): Müssen die Beteiligten der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung als Mittäter handeln?

A

Nein, können Täter und Teilnehmer sein
abstrakt erhöhte Gefährlichkeit ergibt sich daraus, dass durch das Zusammenwirken mehrerer Personen die Angreiferseite massiver vorgehen kann und die Fähigkeit oder Bereitschaft des Opfers zur Verteidigung oder Flucht eingeschränkt wird

87
Q

(P): Muss die das Leben gefährdende Behandlung konkret oder bloß abstrakt gefährlich sein?

A

nach h.M. konkrete Lebensgefahr nicht erforderlich, muss nur generell geeignet sein (also abstrakt)

88
Q

Wann ist ein Körperglied ein wichtiges Körperglied?

A

Wichtigkeit bestimmt sich nach seiner generellen Bedeutung für den Gesamtorganismus (Arme, Hände Füße immer)

str., ob individuelle Verhältnisse auch zu berücksichtigen sind
h.M.: Beruf etc. nicht zu beachten aber Linkshänder etc. schon

89
Q

(P): Muss bei § 226 (Schwere Körperverletzung) und § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) neben dem Taterfolg auch an die spezifische Gefährlichkeit der Tathandlungen angeknüpft werden?

A

BGH: Handlungstheorie (+), die §§-Verweisung in § 227 bezieht sich auch auf den jeweiligen Versuch, bei dem aber bloß die Tathandlung vorgenommen wurde und der Taterfolg gerade ausgeblieben ist.

h.L.: Letalitätstheorie (-), das Grunddelikt der KV muss vollendet sein und die spezifische Gefährlichkeit des tödlichen Ausgangs muss aus dem Taterfolg resultieren.

90
Q

(P): Liegt ein “Versetzen in eine hilflose Lage” nur vor, wenn eine räumliche Aufenthaltsveränderung des Opfers stattfindet?

A

nein, geht auch ohne Ortsveränderung

91
Q

Was ist das geschützte Rechtsgut bei einer Nötigung?

A

persönliche Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung

92
Q

(P): Stellt das Blockieren einer Fahrbahn “Gewalt” i.S.d. § 240 I StGB dar?

A

gegenüber den Fahrern in 2. Reihe in mittelbarer Täterschaft
1. Reihe sind “Werkzeug”

93
Q

(P): Stellt die Drohung mit dem Unterlassen einer Handlung eine strafbare Nötigung dar, wenn für den Unterlassungstäter keine Rechtspflicht zum Handeln besteht?

A

nach h.M. ja

94
Q

(P): Liegt eine vollendete Freiheitsberaubung auch dann vor, wenn das Opfer die Einsperrung nicht bemerkt oder sich gar nicht bewegen will?

A

nach h.M. nicht nur die aktuelle sondern auch die potentielle Bewegungsfreiheit geschützt, also ja