STPO Flashcards

1
Q

Definition dringender Tatverdacht

A

wenn nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat schuldhaft begangen hat

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2
Q

Definition Anfangsverdacht

A

wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte nach kriminalistischer Erfahrung die Begehung einer verfolgbaren Straftat möglich erscheint

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3
Q

Definition hinreichender Tatverdacht

A

wenn nach Abschluss der Ermittlungen die Verurteilung des Beschuldigten für wahrscheinlich erscheint

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4
Q

Definition Offizialprinzip

A

die Einleitung von Strafverfahren ist grundsätzlich die alleinige Aufgabe des Staates

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5
Q

Definition Akkusationsprinzip/ Anklagegrundsatz

A

die Eröffnung eines gerichtlichen Verfahrens setzt die Erhebung einer Anklage voraus, der Richter kann nicht von sich aus tätig werden

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6
Q

Definition Legalitätsprinzip

A

die Ermittlungsbehörden müssen bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen aufnehmen und ggfs. Anklage erheben

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7
Q

Definition Amtsermittlungsgrundsatz

A

die Strafverfolgungsorgane müssen den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln

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8
Q

Definition Beschleunigungsgrundsatz

A

der Beschuldigte hat ein Recht auf zügige Durchführung des Strafverfahrens

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9
Q

Definition Konzentrationsmaxime

A

die Hauptverhandlung soll möglichst in einem Zug durchgeführt werden

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10
Q

Definition Öffentlichkeitsprinzip

A

grds. darf jeder an der mündlichen Hauptverhandlung teilnehmen

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11
Q

Definition Mündlichkeitsgrundsatz

A

nur das, was in der Hauptverhandlung mündlich erörtert wurde, darf Grundlage des Urteils sein

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12
Q

Defintion materielles Unmittelkeitsprinzip

A

das Gericht muss die tatnächsten Beweismittel nutzen

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13
Q

Definition fair-trial-Prinzip

A

der Beschuldigte hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren

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14
Q

Definition nemo-temur Grundsatz

A

der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten

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15
Q

Definition ne bis in idem

A

niemand darf zweimal wegen derselben Straftat bestraft werden

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16
Q

Defintion Unschuldsvermutung

A

bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird die Unschuld vermutet

17
Q

(P): Darf der Verteidiger seinem Mandanten raten zu lügen/ selber vor Gericht lügen?

A

nein, als Organ der Rechtspflege hat ein Verteidiger eine Wahrheitspflicht und darf auch nicht dazu raten zu lügen

18
Q

(P): Inwieweit ist ein Staatsanwalt verpflichtet, zu ermitteln, wenn er privat von der Straftat Kenntnis erlangt?

A
  • keine generelle Pflicht
  • Abwägung Schutz privater Rückzugsraum zu staatlichen Verfolgungsinteresse
  • Pflicht, wenn Straftat während der Dienstausübung des Beamten fortwirkt
19
Q

Mit welchem Rechtsbehelf kann der Beschuldigte gegen im Ermittlungsverfahren angeordnete Zwangsmaßnahmen vorgehen?

A

Beschwerde
Antrag auf richterliche Entscheidung
Antrag auf gerichtliche Überprüfung

20
Q

Unter welchen Voraussetzungen kann Untersuchungshaft angeordnet werden?

A
  1. dringender Tatverdacht
  2. Haftgrund
    a) Flucht oder Fluchtgefahr
    b) Verdunkelungsgefahr
    c) Wiederholungsgefahr
21
Q

(P): Bedarf es für das Festnahmerecht nach § 127 StPO einer tatsächlich begangenen Straftat oder bloß eines dringenden Tatverdachts?

A

prozessuale Lösung (h.M.): dringender Tatverdacht reicht

22
Q

Wann liegt eine Vernehmung i.S.v. § 136 StPO vor?

A

wenn der Vernehmende der Auskunftsperson in amtlicher Funktion gegenüber tritt und in dieser Eigenschaft von ihr eine Auskunft verlangt

23
Q

Ab wann ist man Beschuldigter?

A

wenn ein Tatverdacht und ein Verfolgungswille vorliegen

24
Q

Definition Beweiserhebungsverbot

A

Verbot, Beweise zu einem bestimmten Thema durch den Einsatz gewisser Beweismittel oder Methoden zu verschaffen

25
Q

Defintion Beweisverwertungsverbot

A

Verbot der Berücksichtigung solcher Tatsachen, die durch ein bestimmten Beweismittel bereits festgestellt wurden

26
Q

(P): Wie ermittelt man, ob der Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot im Ermittlungsverfahren zu einem Beweisverwertungsverbot führt?

A

Fehler bei Beweiserhebung führen grds. nicht zur Unverwertbarkeit
- Verbot grds. wenn das Verfahrensrecht grob fahrlässig/ vorsätzlich missachtet wurde
- Verbot entfällt, wenn Verteidiger zustimmt oder nicht ausdrücklich widerspricht (Widerspruchslösung)

27
Q

(P): Was ist die Konsequenz von der fehlenden Belehrung über die Verteidigerkonsultation?

A

grds. Verwertungsverbot

28
Q

(P): Kann eine Zeugenaussage im Prozess verlesen werden bzw. die Verhörsperson vernommen werden, wenn der Zeuge sich später auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft?

A

nur wenn Person in ihrer früheren Entscheidung auszusagen oder nicht frei war, also nicht als Reaktion auf staatliche Strafverfolgung oder Druck