Strafrecht AT 1 - Definitionen Flashcards
Definition: natürliche Kausalität
Ursächlich ist jedes Handeln, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Definition: Doppelkausalität/alternative Kausalität
Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, nicht aber kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele, ist jede für den Erfolg ursächlich.
Definition: Quasikausalität / hypothetische Kausalität
Kausal ist ein Unterlassen dann, wenn bei Hinzudenken der unterlassenen Handlung der konkrete Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfallen würde.
Definition: adäquatkausal
Ein Tun oder Unterlassen ist dann adäquate Bedingung des konkreten Erfolges, wenn es die objektive Möglichkeit seines Eintritts generell in nicht unerheblicher Weise erhöht, bzw., wenn es nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet war, den eingetretenen Erfolg herbeizuführen
Definition: objektive Zurechnung
Objektiv zurechenbar kann ein durch menschliche Handlung verursachter Erfolg nur dann sein, wenn die Handlung eine rechtlich verbotene Gefährdung des geschützten Handlungsobjekts geschaffen und die Gefahr sich im tatbestandsmässigen Erfolg verwirklicht hat.
Definition: Wegfall der objektiven Zurechnung
Die objektive Zurechnung des kausal verursachten Erfolges entfällt, wenn der Erfolg so ausserhalb der Lebenswahrscheinlichkeit liegt, dass damit nicht gerechnet zu werden braucht.
Definition: Aberratio ictus
Der Täter verfehlt das Zielobjekt und trifft versehentlich ein Zweitobjekt
Defintion: error in persona vel objecto
Der Täter irrt sich über die Identität oder Qualität des Handlungsobjekts durch Verwechslung
Definition: Subsumtionsirrtum
Aufgrund einer Parallelwertung in der Laiensphäre wird der soziale Sinn des Merkmals zwar richtig erkannt, der Täter glaubt aber, sich nicht daran orientieren zu müssen.
Irrtum über den Kausalverlauf
Täter irrt sich über den Kausalverlauf.
Definition: Schwellentheorie
Jede Tätigkeit, die nach dem Tatplan auf dem Weg zum Erfolg den letzten Schritt darstellt, von dem es in der Regel kein zurück mehr gibt, es sei denn wegen äusserer Umstände, die eine Weiterverfolgung der Absicht erschweren oder verunmöglichen.
Definition: Fehlschlag
Aus Sicht des Täters ist die Vollendung nicht mehr mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln oder zumindest nicht ohne zeitliche Zäsur zu erreichen.
Definition: Untauglicher Versuch
Die Tat kann in der vom Täter vorgestellten Art überhaupt nicht verwirklicht werden.
Definition: Mittäterschaft
Mittäter ist, wer bei Entschliessung, Planung oder Ausführung eines Deliktes vorsätzlich und in massgebender Weise mit anderen Tätern zusammenwirkt, so dass er als Hauptbeteiligter dasteht. Dabei kommt es darauf an, ob der Tatbeitrag nach den Umständen des konkreten Falles und dem Tatplan für die Ausführung des Deliktes so wesentlich ist, dass sie mit ihm steht oder fällt.
Definition: mittelbare Täterschaft
Eine mittelbare Täterschaft entsteht, wenn einer einen anderen als willenloses oder zumindest nicht vorsätzlich handelndes Werkzeug benützt, um durch ihn die beabsichtigte strafbare Handlung zu begehen. Sie entsteht kraft Willens- oder Wissensherrschaft.
Definition: “Bestimmen” bei Anstiftungshandlung
Bestimmen ist das Hervorrufen des Entschlusses zu einer bestimmten rechtswidrigen Tat bei einem anderen. Der Tatentschluss muss auf das motivierende Verhalten des Anstifters zurückzuführen sein; es bedarf einen Kausalzusammenhangs, wobei eine Mitursächlichkeit des Bestimmens ausreicht.
Definition: Gehilfenschaft
Gehilfe ist, wer vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines anderen fördert
Definition: “Hilfeleisten” bei Gehilfenschaft
Jeder irgendwie geartete, kausaler Tatbeitrag, der die Tat fördert, so dass sich diese ohne seine Mitwirkung anders abgespielt hätte.
Definition: Schwerpunkttheorie
Entscheidend ist der Schwerpunkt der vorwerfbaren Handlung bei natürlicher Betrachtungsweise
Definition: Subsidiaritätslehre
Es ist nur dann eine Unterlassung, wenn die strafrechtliche Haftung nicht an eine Handlung des Täters anknüpft.
Definition: Theorie des Energieeinsatzes
Setzt der Täter Energie in eine bestimmte Richtung ein, liegt ein aktives Tun vor.
Definition: Tatmacht
Der Täter muss physisch real in der Lage sein, die unterlassene Handlung vorzunehmen.
Definition: Wahrscheinlichkeitstheorie
Der konkrete tatbestandliche Erfolg entfällt, wenn der Erfolg bei pflichtgemässen Verhalten mit höchster oder zumindest hoher Wahrscheinlichkeit abgewendet worden wäre.
Definition: Risikoerhöhungslehre
Der konkrete tatbestandliche Erfolg entfällt, wenn ein pflichtgemässes Eingreifen die Gefahr herabgesetzt hätte.