Öff Recht I - Grundrechte I Flashcards
Welche Funktionen haben Kommunikationsgrundrechte?
- Menschenrechtliche Funktion
- Demokratische Funktion
Def. der Teilgehalte von Art. 36 Abs. 3 BV
- Eignung: “Ein Eingriff ist geeignet, wenn es nicht komplett ungeeignet ist”
- Erforderlich: “Ein Eingriff muss in räumlicher, zeitlicher, sachlicher und persönlicher Hinsicht das Mildeste sein”
- Zumutbarkeit: “Der Eingriff muss in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel sein”
Def.: Was ist “Meinung” i.S.v. Art. 16 BV?
“Als Meinung wird verstanden die Gesamtheit der Mitteilungen menschlichen Denkens.”
Was fällt unter “Presse, Radio und Fernsehen sowie andere Formen” in Art. 17 BV?
- Druckerzeugnisse: “periodische und einmalige Erscheinungen”
- Radio
- Fernsehen
- Internetpublikationen
- gedruckte, bildliche Darstellungen
- etc.
Def.: Was wird unter “Versammlung” in Art. 22 BV verstanden? Was ist deren Zweck?
“Versammlungen sind spontane oder geplante, rein tatsächliche Zusammenkünfte von Menschen mit einer minimalen Organisation und Planmässigkeit zum Zwecke der Meinungsbildung, -äusserung und des Meinungsaustauschs”
Welche Formen von Gemeingebrauch gibt es?
- schlichten Gemeingebrauch: Der Grund wird kaum benützt, der Rest wird kaum gestört.
- gesteigerter Gemeingebrauch: Der Grund wird durch Lärm, Volumen und Präsenz so gebraucht, dass der Rest diesen kaum benützen kann.
- Sondernutzung: Der Grund steht explizit nur einer Partei zu.
Def.: Was ist eine “Vereinigung” i.S.v. Art. 23 BV?
“Eine Vereinigung ist ein in auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, die einen gemeinsamen ideellen Zweck verfolgen”
Def.: Was wird unter “Kunst” i.S.v. Art. 21 BV verstanden?
“Als Kunst gelten alle denkbaren Formen des künstlerischen Schaffens.”
Def.: Was ist die “Würde des Menschen” i.S.v. Art. 7 BV?
“Die Menschenwürde betrifft das nicht fassbare Eigentliche des Menschen und ist unter Mitbeachtung kollektiver Anschauungen ausgerichtet auf die Anerkennung des Einzelnen in seiner eigenen Werthaftigkeit, individuellen Einzig- und allfälligen Andersartigkeit”
Def.: Was ist das “Gewissen” i.S.v. Art. 15 BV?
“Jene innere kritische Instanz, die dem Leben und Handeln des Einzelnen ethische und moralische Grenzen setzt”
Def.: Was ist “Religion” und “Glaube” i.S.v. Art. 15 BV?
“Alle Arten von Vorstellungen über die Beziehung des Menschen zum Göttlichen oder zum Transzendenten. Das Glaubensbekenntnis muss allerdings eine gewisse grundsätzliche, weltanschauliche Bedeutung erlangen, somit einer Gesamtsicht der Welt entsprechen.”
Def.: Was gilt als “wissenschaftliche Forschung” i.S.v. Art. 20 BV?
“Forschung ist die methodengeleitete Suche nach verallgemeinbaren Erkenntnissen”
Def.: Was ist eine “Petition” i.S.v. Art. 30 BV?
“Eine Petition ist eine Bitte jeglichen Inhalts und jeglicher Form, die sich an eine Behörde richtet”