StPO- Zwangsmittel I Flashcards
Zwangsmittel traditioneller Art
- Unterbringung zur Beobachtung §81
- Körperl Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe §81a
- Lichtbilder u Fingerabdrücke §81b
- Untersuchung von Dritten §81c
- Molekulargenetische Untersuchungen §81e-h
Zwangsmittel tradit Art
2. Körperl Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe §81a
= wenn im Körper nach Gegenständen gesucht wird.
- Abgrenzung zur körperl Durchsuchung §102
- man muss nicht aktiv an selbstbelastender Maßnahme mitwirken
- soweit kein Nachteil für die Gesundheit entsteht
Zwangsmittel tradit Art
Verhältnis der körperlich Untersuchung §81a zum nemo-tenetur-Grds (Selbstbelastungsfreiheit)
- Eingriff muss auf gesetzl Grdl beruhen (Art.2 II 3)
1. liegt ein erhebl Eingriff in phys u psych Unversehrtheit vor
2. wie hoch ist das Gewicht des öffentl Interesses an der Verwertung der Beweise
3. sind angemessene Verfahrensgarantien vorhanden (körperl Eingriffe müssen von einem Arzt nach den Regeln der ärztl Kunst in Krankenhaus vorgenommen werden)
4. war die Verwertung der erlangten Beweise für die Verurteilung entscheidend? - > dann wurde das Recht sich nicht selbst zu beschuldigen, verletzt u das Verfahren war nicht fair
Zwangsmittel tradit Art
Voraussetzungen u Umfang von Zwangsmaßnahmen
- sind gravierendere mit einer längeren Freiheitsentziehung verbundene Maßnahmen von §81a gedeckt? (str)
- Grds der Verhältnismäßigkeit
- Würdigung aller Umstände Zweifeln am Beweiswert der Untersuchungsmethode u Widersprüche in Sachverständigenaussage
Zwangsmittel tradit Art
Wer hat Anordnungsbefugnis einer körperl Untersuchung nach §81a?
a. §81a II: Anordnung nur durch Richter (Richtervorbehalt)
- zur vorbeugenden Kontrolle der Maßnahme durch unabhängige u neutrale Instanz
b. nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs hat StA Anordnungskompetenz u nachrangig Ermittlungspersonen
- Gefährdung muss mit Tatsachen begründet werden, die auf Einzelfall bezogen u in Ermittlungsakten zu dokumentieren sind
Zwangsmittel tradit Art
Verwertbarkeit von Beweismitteln bei Verstoß §81a
- grds führt unzutreffende Annahme von Gefahr im Verzug durch StA nicht zur Unverwertbarkeit der Beweismittel (wegen rechtsstaatl Mindeststandard)
- Unverwertbarkeit dann, wenn nach Abwägung aller Umstände das Recht des Beschuldigten das Strafverfolgungsinteresse überwiegt
Zwangsmittel tradit Art
3. Lichtbilder und Fingerabdrücke, § 81b
- auch gegen den Willen des Beschuldigten zulässig
- Vorschrift dient sowohl repressiven (Durchführung des Strafverfahrens, 1. Alt.) als auch präventiven Zwecken (erkennungsdienstliche Behandlung, 2. Alt.)
- Notwendigkeit bemisst sich danach ob Anhaltspkt für die Annahme bestehen, das Betroffene künftig als Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Hdl einbezogen werden kann u die Unterlagen Ermittlungen fördern könnten
Zwangsmittel tradit Art
3. Lichtbilder und Fingerabdrücke, § 81b
Voraussetzungen
a. Beschuldigter
b. Zweck: Durchführung des Strafverfahrens od Erkennungsdienstes
c. Verhältnismäßigkeit (notwendig)
Zwangsmittel tradit Art
4. Untersuchung von Dritten §81c
- bei anderen Personen als Beschuldigten dürfen zwangsweise Maßnahmen (ohne Einwilligung) nur unter engen Voraussetzungen stattfinden
Zwangsmittel tradit Art
4. Untersuchung von Dritten §81c
Voraussetzungen
a. Dritter muss als Zeuge in Betracht kommen (Zeugengrds)
- §81c III: Zeugen die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, haben auch Untersuchungsverweigerungsrecht
b. Untersuchung allein zum Zweck des Auffindens von Spuren u Tatfolgen am (NICHT IM) Körper (Spurengrds)
c. Ausnahme §81c II: ohne Beachtung des Zeugen- u Spurengrds sind bei Dritten ohne Einwilligung Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung/ Blutprobe zulässig
d. Untersuchungen dürfen nur von einem Arzt durchgeführt werden
e. Verhältnismäß.keit
Zwangsmittel tradit Art
5. Molekulargenetische Untersuchungen (DNA-Analyse) §81e-h
- im laufenden Ermittlungsverfahren §81e,f
- Tatgericht kann Überzeugungsbildung ggf allein auf DNA-Spur stützen - Speicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren §81g
- grds kann Richter anordnen wenn Verdacht auf künftige Straftat besteht - DNA-Reihenuntersuchung §81h
- Blutproben für eine DNA-Vergleichsuntersuchung nur mit Einwilligung des Betroffenen
- ohne Einwilligung nur §81a wenn Betroffener Beschuldigter ist (Abnahmeverweigerung begründet keinen Tatverdacht)
Sicherstellung von Beweismitteln §§94ff
= in Verwahrung nehmen
- Unterscheidung zw freiwilliger u unfreiwilliger Sicherstellung
a. formlose Sicherstellung §94 I
- Ggstand in Gewahrsam einer Person, die diesen freiwillig herausgibt -> Ggstand kann durch Inverwahrnahme formlos sichergestellt werden
b. förmliche Sicherstellung §94 II
- Ggstand in Gewahrsam einer Person, die nicht freiwillig herausgibt -> förml Beschlagnahme durch ausdrückl Anordnung des Richters
Beschlagnahmeverbote
- §96: Behördenakten/ andere in amtl Verwahrung befindl Schriftstücke, sofern eine Sperrerklärung vorliegt (=wenn Bekanntwerden des Inhalts dem Wohl des Bundes od Landes Nachteil bereiten würde
- §97: Ggstände, die sich Gewahrsam eines Zeugnisverweigerungsberechtigten befinden
- keine Umgehung des §52
- geschützt sind schriftl Mitteilungen/ Aufzeichnungen des Verweigerungsberechtigten u andere Ggstände u Mitteilungen des Verteidigers an Angeklagten (Verteidigungsunterlagen)
Besondere Formen der Beschlagnahme
- §21 StVG: Führerschein
- §§99, 100: Postbeschlagnahme
- soweit Post im Postbetrieb, sonst §§94ff
- auch Emails bei Empfänger od beim Provider (für Sende- u Abrufvorgang gilt §100a)
Allgemeines zur Durchsuchung §§102ff
= gezielte Suche nach Personen/ Beweismitteln/ Ggständen, die als Einziehungs- od Verfallobj in Betracht kommen
- Durchsuchungsobjekte: Wohnungen/ andere Räumlichkeiten/ bewegl Sachen/ Personen