StPO- StA u Polizei Flashcards
1
Q
Polizeiorgane des Bundes
A
- BKA (Bundesbehörde mit eigenem Gesetz BKAG, Wiesbaden)
- Bundespolizei
- Steuer- u Zollfahndung (Abgabenordnung AO)
- Bundesamt für Verfassungsschutz
2
Q
- Bundespolizei
A
- BudespolizeiG
- früher Bundesgrenzschutz
- Gefahrenabwehr u Strafverfolgung
3
Q
- Bundesamt für Verfassungsschutz
A
- BundesverfassungsschutzG
- ermittelt nicht selbst, sondern sammelt u analysiert Informationen über extremistische u terroristische Tätigkeiten
- unterrichtet Bundesregierung über Sicherheitslage
- Schutz der inneren Sicherheit durch Gefahrenabwehr von Staat u der demokr Grundordnung
4
Q
Doppelfkt der Polizei
A
- präventive Tätigkeit
- repressive Tätigkeit
- wird tätig für bereits begangene Straftaten §§161, 163
-> Abgrenzung: wo liegt Schwerpunkt der Maßnahme?
5
Q
Verhältnis der Polizei zur StA
A
- Weisungsrecht der StA
- §161 I 1: StA hat keine eigenen Organe (Kopf ohne Hände)
- Polizei ist verpflichtet dem Ersuchen od Auftrag der StA zu genügen - Ermittlungspersonen der StA
- §127 II: vorläufige Festnahme
- §81a körperl Untersuchung (Blutprobe)
- §152 GVG Ermittlungspersonen - Recht des ersten Zugriffs
- §163 Polizei “hat Straftaten zu erforschen” von Amts wegen