Staatsziele Flashcards
Drei-Elementen-Lehre
Staatsgebiet (Land)
Staatsvolk (Leute)
Staatsgewalt (Macht)
Definition Staat
Staat ist die mit urspünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes
Staatsgebiet Definition
jeder abgegrenzte, beherrschbare und zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeigneter Teil der Erdoberfläche (kein räumlicher Zusammenhand notwendig)
Abgrenzung Meer: 3 Meilen (historisch bedingte Schussweite damaliger Kanonen)
Raum unterhalb Erdoberfläche (soweit beherrschbar, max. Erdmittelpunkt)
Luftraum: bis beherrschbare Höhe von 80-100 km
Schiffe & Flugzeuge: Hoheitsrecht des Flaggenstaates, soweit auf hoher See/ im freien Luftraum
Gebietshoheit
Gebiesthoheit ist die Herrschaftsmacht des Staates über alle auf einem Staatsgebiet sich befindenen Personen & Sachen
Staatsvolk
Summe der Menschen mit der gleichen Staatsangehörigkeit
Personalhoheit
Personalhoheit ist die Herrschaftsmacht des Staates über die staatsangehörigen, unabhängig von deren Aufenthaltsort
Kriterien Staatsangehörigkeit
Staaten können Kriterien der Staatsangehörigkeit selbst bestimmen
- > Abstammungsprinzip (z.B.: Deutschland)
- > Territorialitätsprinzip (z.B.: Schweiz, USA)
Regelungen Staatsangehörigkeit in Deutschland
Rechtsgrundlagen: Art. 116, 16 GG
- Staatsangehörigengesetz
Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Staatsgewalt
Staatsgewalt ist die Herrschaftsmacht des Staates über Staatsgebiet und Staatsvolk
(Souveränität, Legalität und Legitimität nnicht notwendig)