Bundesorgane Flashcards
Verfasssungsorgane
Verfassungsorgane sind diejenigen obersten Staatsorgane,
deren Stellung und Zuständigkeiten sich im Wesentlichen aus
dem GG ergeben und keinen anderen Staatsorganen
unterstehen.
Bundesregierung
Besteht aus Bundeskanzler und Bundesministern
Art. 62 GG
Kanzlerprinzip
Räumt Bundeskanzler das Recht ein, die Richtlinien der Politik zu bestimmen. Hierfür trägt er die Verantwortung
Art.65 S.1 GG
Richtlinien der Politik
Entscheidungen, die grundlegend und richtungsweisend sind
Ressortprinzip
Räumt Minister das Recht ein, seinen Geschäftsbereich selbst zu leiten. Hierfür trägt er die Verantwortung.
Der Minister hat aber die vom Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien zu beachten.
Art.65 S.2 GG
Kollegialprinzip
Sämtliche Aufgaben, die nicht unter das Kanzler- & Ressortprinzip fallen, sin durch die Bundesregierung als Kollegialorgan zu entscheiden.
Dabei ist der Kanzler den Ministern gleichgeordnet.
Art.65 S.3 GG
Kanzlermehrheit
Kanzlermehrheit bedeutet die absolute Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Bundestags (derzeit 316 Stimmen)
Art.121 GG
Konstruktives Misstrauensvotum
Abwahl durch Neuwahl: Bundestag kann Bundeskanzler nur dadurch ablösen, dass er mit Kanzlermehrheit einen Nachfolger wählt,
Art. 67 GG
Vertrauensfrage
Entzug des Vertrauens durch die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags
anschließend kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen
Art.68 GG
Trotz Vertrauensentzug kann Bundeskanzler im Amt bleiben