Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen Flashcards

1
Q

Psg 1-3 Bedeutung für PB

A

-erleichtern Zugang zu Pflege
-verbesserte Andprüche bei Demenz
-Pflegegeld/Sachleistungen
-mehr Betreuungskräfte
-EEE Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

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2
Q

Leistungen nach SGB XI

A

Pflege
-stationär
-häuslich: Pflegesachleistungen/Pflegegeld/Kombileistungen
*PG 2-5, Eigenanteil

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3
Q

Patientenbeauftragter Aufgaben

A

der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Pat
-Sicherung der Berücksichtigung Patientenwünsche bzgl Infos und Beratung durch Behörden, Kosten, Leistungsträger
-Stellungnahmen zu Gesetzänderungen die Pat betreffen
-Beachtung geschlechtsspezifischer Aspekte in Versorgung und Forschung

führen selber keine Beratung durch

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4
Q

Pflegestärkungsgesetz I

A

-2015, Antwort auf demografischer Wandel
-gesetzlicher Leistungen für PB und Ang verbessert und in das SGB eingearbeitet
-Beitragerhöhung von 0,3%
-Prlegevorsorgefonds
-bessere Leistungsansprüche für dementen
-Zuschuss Pflegehilfsmittel erhöht
-seit 2017 KZP Anspruch bei PG 2-5 für max 8Wo im Jahr
-Verhinderungspflege
-Tages und Machtpflege höher bezuschusst

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5
Q

PSG II 2016

A

-Überarbeitung Begriff Pflagebedürftigkeit (nicht mehr Defizitorientiert)
-Verringerung Anforderungen PG1
-stärkere Berücksichtigung psych/kogn Probleme
-neues Begutachzunsinstrument
-3 Pflegestufen=5 Pflegegrade

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6
Q

PSG 2 Pflegebedürftigkeitsbegriff

A

Personen die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeit aufweisen und deshalb Hilfe durch anderen bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Anforderungen oder Belastungen nicht kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mind 6 Monate und mit mindestens der in der Par 15 festgelegten Schwere bestehen.

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7
Q

6 Module Pflegebedürftigkeit

A
  1. Mobilität (10%)
  2. kog und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psych Probleme (2 und 3 zsm 15%)
  4. Selbstversorgung (40%)
  5. Bewältigung von Krankheitsbedingten Belastungen/Anforderungen (20%)
  6. Gestaltung des Alltagsleben und sozialer Kontakte (15%)
    *2 weitere Module (ausserhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden erfasst, dienen aber nicht die Einstufung)
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8
Q

Mobilität (Pflegegradeinstufung)

A

Positionswechsel im Bett 0 1 2 3
Halten stabiler Sitzposition 0 1 2 3
Umsetzen 0 1 2 3
Fortbewegen innerhalb Wohnbereich 0123
Treppensteigen 0 1 2 3

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9
Q

Bewertungskriterien PG

A

Ss- selbstständig: wer die Verrichtung ohne Hilfe bewerkstelligen
Üs- überwiegend selbstständig: wer nur Impuls/Bereitstellung oder Nachkontrolle braucht
Üuns- überwiegend unselbstständig: ständige Motivation, kleinschrittige Arbeitsanweisungen
Uns- unselbstständig: Arbeit muss übernommen werden

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10
Q

PSG 3 (1.1.2017)

A

-Beratung behinderter Menschen, PB und Ang: kommunal
-Maßnahmenpaket: Verbesserung Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung Pflegebetrug
-kommunales Initiativrecht zur Errichtung Pflegestützppunkte
-Pflegeversicherung zur Zsmarbeit mit den Kommunen verpflichtet
rolle Kommunen verstärkt

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11
Q

Sozialgesetzbücher

A

SGB
I: allgemein
II: Grundsicherung Arbeitssuchenden
III: Arbeitsförderung
IV: gemeinsame Vorschriften Sozialversicherung
V: GKV
VI: gesetzliche Rentenversicherung
VII: „“ Unfallversicherung
VIII: Jugendhilfe
IX: Reha und behinderten Menschen
X: Verwaltung, Schutz Sozialdaten
XI: soziale Pflegeversich
XII: Sozialhilfe
XIV: soziale Entschädigung

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12
Q

Für wem ist SGB XI wichtig?

A
  • pflegende Ang
    -Pflegeeinrichtungen
    -PP
  • Pflegekassen
    -medizinischen Dienst der KK
    -Kommunen
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13
Q

Bedeutung SGB XI für pflegende Ang

A

-Pflegekurse
-Pflegeberatung
-soziale Absicherung
-Anspruch Auszeiten
-Freistellung vom Beruf

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14
Q

SgB XI Bedeutung für Pflegeeinrichtungen

A

-Festlegung Anforderungen
-Abrechnung nur mit Versorgungsvertrag
-Informationspflicht ggü MD
-Anspruch Mehrvergütung bei erhöhten Pflegebedarf

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15
Q

Bedeutung SGB XI PP

A

-Mindestvorgaben zur Verbesserung Personalsituation
-Vermeidung Pflexit
-zunehmende Anpassung nicht tarifgebundene Einrichtungen an Tarifsniveau

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16
Q

SGB XI Bedeutung für die Pflegekassen

A

-Mehrmaßnahmen durch Beitragerhöhung
-Pflegevorsorgefond
-verbesserte Leistungen
-systematische Prüfungsrechte

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17
Q

Bedeutung medizinischen Dienst der KK

A

-Prüfungspflichtiger Anpassung Begutachtungslinien
-Untersuchung auf Pflegebedarf,
-Pflegeplanungserstellung

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18
Q

Zentrale Aspekt der MDK

A

Die Prüfung:
-ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind
-welcher Grad vorliegt

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19
Q

Grundlagen der Begutachtung SGBXI und Begutachtungsrechtlinien des MDs

A

-Begutachten findet im Wohnbereich des Antragsteller statt
-Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für 6+ bestehen
-Angaben zum Vorliegen eines PG zu machen

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20
Q

SGB XI Bedeutung Kommunen

A

-Einlösung Beratungsgutscheine und eigene Beratung
-Initiativrecht für Pflegestützpunkte
-Förderung kommunaler Netzwerk

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21
Q

Pflegenahe Leistungen der GKV

A

-Sicherungspflege
-häusl Krankenpflege,
-KH Vermeidungspflege,
-KZP
-SAPV
-stat. Hospiz
-amb. Hospiz
-KH

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22
Q

Häusliche Krankenpflege SGBV (3 Formen)

A

Par 37 abs 1 SGB V
kann verordnet werden
-In Form der KH Vermeidungspflege wenn KH Behandlung notwendig aber nicht durchführbar ist oder wenn KH Behandlung verkürzt/vermieden soll
-Sicherungspflege wenn sie zur Socherung des Behandlungsziel erforderlich ist
-Unterstützungspflege wegen schwerer Krankheit, Leistungen bis PG1 (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung)

*Anspruch nur wenn Haushaltsmitglieder PB nicht Pflegen können

23
Q

Wirtschaftlichkeitsgebot (SGB V)

A

Die Leistungen müssen ausreichend, zwecksmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des notwendigen nicht überschreiten. Leistungen die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die KK nicht bewilligen

24
Q

Kh Vermeidungspflege

A

Anspruch bis 4 Wo
-Grundpflege
-medizinische Hilfeleistungen
-Verrichtungsbezogene krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen
-hauswirtschaftliche Versorgung

25
Q

Sicherungspflege SGB V

A

Keine Befristung
-Grund- Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung nur wenn Satzung der KK vorgesehen sind und wenn PG unter 2

26
Q

KZP SGB V

A

Bei fehlender Pflegebedürftigkeit
-vor 1.1.16 musste Pat selber drum kümmern (Versorgungslücke zw KK und Pflegeversicherung)
-jetzt Anspruch bis zu 4 Wo

27
Q

SAPV SGB V

A

Spezialisierte amb Palliativversorgung
-2007
-Leistungen sind von einem Vertragsarzt der KK (max 30T) oder einem KH Arzt (max 7T) angeordnet
-umfasst ärztliche und pflegerische Versorgung
-auch Versicherte im Hospiz haben Anspruch (nur wenn keine andere Leistungsträger zur Leistung verpflichtet sind)

28
Q

Stat und amb Hospiz SGB V

A

-Versicherte haben Anspruch auf Zuschuss wenn amb Versorgung nichz erbracht werden kann
-KK trägt Kosten zu 95%
-kein Eigenanteil

29
Q

Arten von Rente SGB VI

A

-Altersrenten
-Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
-Witwen, Waisen, Erziehungsrenten (46-49)

30
Q

Altersrenten SGB VI

A

Zahlung kumulativ gebunden and das erreichen bestimmter Altersgrenzen und versicherungsrechtl. Vorraussetzungen

31
Q

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit SgB VI

A

volle Erwerbsminderung
-kann weniger als 3St am Tag arbeiten
-Rente soll vollen Lohnersatz bieten
-kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
Halbe Erwerbsmindrungsrentebbei Restleistungsvermögen 3-6St tgl

32
Q

Rentenversicherung für Pflegende (die Verwandten Zuhause pflegen)

A

-380 000 nichts erwerbstätigen PP pflegen deb 1,8 mio häuslich Gepflegten in DE
-Würdigung der Leistung und eine Beruhigung zu wissen dass auch für ihr eigenes Alter durch Zahlung von Beiträgen in die Rentenversicherung gesorgt ist

33
Q

Altenquotient

A

Verhältnis der potenziellen Erwerbstätigen (20-65) zur Gruppe der potenziellen Empfänger Alterssicherungsleistungen (67+) (Sekundärprozess)
1962 finanzierten 6 (in 2015 2,1) Erwerbstätige ein Rentner

34
Q

SGB VII Pflegebedürftigkeit kann infolge von…kommen

A

-Arbeitsunfälle
-Wegeunfälle
-Berufskrankheit

35
Q

Berufskrankheit (Definition)

A

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind

36
Q

Leistungen und Träger gesetzliche Unfallversicherung SGB VII

A

-Heilbehandlung
-Leistungen med Reha
-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
-Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
-Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
-Geldleistungen

setzt sich zsm aus 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften und 24 Unfallkassen

37
Q

Geldleistungen Unfallversicherung SGB VII

A

-Verletzengeld
-Übergangsgeld
-Versichertenrente
-Hinterbliebenenleistungen

38
Q

T4 Aktion

A

1933-1945 wurden über 70.000 behinderte Menschen ermordert
-beeinflusst bis heute Gesetze

39
Q

SGB IX art 25

A

-Behinderten haben gleiche Leistungsangebote wie Gesunden
-Präventative Leistungen
-Verbot Gesundheitsversorgung und Nahrung vorzuenthalten
-Anspruch auf selbe Fortpflanzungsleistungen wie Gesunden

40
Q

Behindertenrechtskonvention der Vereinigten Nationen

A

-Leitgedanke Inklusion
-gesellschaftliche Leben muss von Anfang an für jeden Menschen zugänglich sein (nicht wie Integration, die auf die Einbeziehung von behinderten Menschen zielt)

41
Q

BTHG (Bundesteilhabegesetz)

A

-Teilhabe statt Fürsorge
-personenzentrierung statt Einrichtungszentriwrung
-Inklusion statt Ausgrenzung
-Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung
-Assistenz statt Betreuung
-Dienstleistungs- statt Kostenträgermentalität
-Reasourcenorientierung statt Defizitorientierung
Artikelgesetz: Sammlung von Änderungen, kein eigenes Buch
*Leistungen drr Einhliederungshilfe aus SGB XII (in SGB IX überführt)

42
Q

Geschichte (Behindert)

A

1933-45 T4 Aktion
1949 Grundgesetz
1992 Abschaffung Vormundschaft
2001 SGB IX
2002 Behindertengleichstellungsgesetz
2006 allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
2008 UNO Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
2017-2023 Bundesteilhabegesetz

43
Q

Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) durch 3 Prinzipien gekennzeichnet

A

Bedarfdeckungsprinzip: Sozialhilfe soll Leistungsberechtigten eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen

Subsidiaritatsprinzip: Sozialhilfe soll den Empfänger befähigen soweit wie möglich ohne sie zu leben, wozu er sich zu bemühen hat

Individualisierungsprinzip: Leistungen n Besonderheiten der Einzelfall

44
Q

Sozialhilfe n SGB XII und SGB I

A
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
    -Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    -Hilfen zur Gesundheit
    -Eingliederungshilfe behinderten Menschen
    -Hilfe zur Pflege
    -Hilfe zur Überwindung besondere soziale Schwierigkeiten
    -Hilfe in anderen Lebenslagen
45
Q

Grundsicherung im Alter und bei Erwebsminderung SGB XII

A

Keine Rentenform, 65+, Aufenthalt DE, Regelbedarf, zusätzlich Bildung, Teilhabe, Unterkunft, Heizung

46
Q

Hilfe zur Überwindung besondere soziale Schwierigkeiten Beispiele

A

-obdachlos, Haftentlassung, Sucht, Maßnahmen zur Abwendung Schwierigkeiten, Beratung, Hilfen zur Ausbildung und Sicherung Arbeitsplatz, Beschaffung Wohnung

47
Q

Hilfe zur Gesundheit SGB XII

A

Bei nicht versicherten Personen, vorbeugende Gesundheitshilfen, Hilfe bei Krankheit/Familienplanung/SS/Mitterschaft

48
Q

Ziele Eingliederungshilfen jetzt im SGB IX

A

-Prävention Verhütung drohender Behinderung
-Rehabilitation Beseitigung oder Milderung Behinderung
-Integration Eingliederung in die Gesellschaft

49
Q

„Arten“ von Umgang mit behinderten Menschen

A

-Exklusion: eine ungezielte Ausgrenzung von Personen/Gruppen

-Separation: eine gezieltr Abtrennung

-Integration: eine gezielte Einbindung bestimmter Gruppen

-Inklusion (erwünscht): Vielfalt ohne Unterscheidungen

50
Q

Regelungsbereiche Heimgesetz (wo gelten die früheren Bundesweiten?)

A

-Heimmindestbauverordnung
-Heimsicherungsverordnung
-Heimpersonalverordnung
-Heimmitwirkungsverordnung

51
Q

Sichergestellt werden Mitwirkungsrechte von Bewohner durch..

A

-Bewohnerbeirat/Fürsprechergremium (zB Ang, wenn Bewohner zu sehr Pflegebedürftig)

52
Q

Patientenbeauftragter Grundlagen

A

-Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Pat
-2004 eingeführt (Teil SGB V)
-wird vom Gesundheitsminister vorgeschlagen, von Bundesregierung ausgewählt

53
Q

Aktuelle Patientenbeauftragte

A

Stefan Schwarze SPD