Rahmenbedingungen für PB und PP Flashcards

1
Q

Kernaspekte Pflegeberufereformgesetz

A

-Generalistik
-Akademisierung der Pflege
-Zusammenhang EU Politik (EU hat empfohlen)

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2
Q

Aufgaben Pflegekammern

A

-Politik
-Professionalisierung
-Berufsregister und Zulassung
-Begutachtung und Beratung
-Fort und Weiterbildung

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3
Q

ICN Ethikkodex Verantwortungsbereich (4)

A

-Förderung der Gesundheit
-Verhütung von Krankheit
-Wiederherstellung von Gesundheit
-Linderung von Leiden

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4
Q

ICN Ethikkodex 2012 erfasst 4 Grundelemente

A

Pflegende und ihre Mitmenschen: vertrauliche Behandlung von Daten, verantwortungsbewusste Informationsweitergabe
Pflegende und die Berufsausübung: persönliche Verantwortung und Rechenschaftpflicht der PP
Pflegende und die Profession: Hauptrolle bei Festlegung Standards für Praxis, Management, Forschung
Pflegende und ihre Kolleginnen: Eingreifen bei Fehlern durch PP

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5
Q

Grundgesetz

A

Art 1. Abs 1: Menschenwürde
Art 2. Abs 2: freie Entfaltung Persönlichkeit
Art 3. Abs 3: umfangreiches Diskriminierungsverbot
Art 4. Abs 1: Recht auf körperliche Unversehrtheit
Art 5: Meinungsfreiheit

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6
Q

Charta der Rechte Hilfe und Pflegebedürftige Menschen

A

Art 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Art 2: körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Art 3: Privatheit
Art 4: Pflege, Betreuung, und Behandlung
Art 5: Info, Beratung und Aufklärung
Art 6: Kommunikation, Wertschätzung und Trilhabe an der Gesellschaft
Art 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Art 8: palliative Begleitung, Sterben und Tod

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7
Q

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

A

Ergänzende Anmerkungen
-gesellschaftpolitische Herausforderung
-Bedürfnisse der Betroffenen
-Anforderungen Aus- Weiter- Fortbildung
-Entwicklungsperspektive und Forschung
-europäische und itnl Dimensionen

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8
Q

Gewalt in der Pflege

A

-Vernachlässigung, Anschreien, Herabwürdigung, Gewalt, Körperverletzung, Fixierung, Sedierung, Hilfsmittel wegnehmen, Medis heimlich ins Essen geben
-individuell/strukturell

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9
Q

Strafbares Verhalten am Lebensende

A

-aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen); 6 Mon-5J
-unterlassene Hilfeleistung bei einem Suizid der nicht freiverantwortlich begangen wurde
-Totschlag durch Unterlassen: Garantenstellung zB Rettungsdienst, Eltern-Kind
-Mord durch Unterlassen: Mordmotiv (zB wahrheitswidrigen Vorspiegeln tötliche Krankheit)

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10
Q

Strafloses Verhalten am Lebensende

A

-passive Sterbehilfe: Behandlungsabbruch/begrenzung
-indirekte Sterbehilfe: Sterbebegleitung/ Schmerzmittelgabe
-Kommunikation/Infos über Freitod

*assistiertes Suizid bis 2020 strafbar jetzt erlaubt aber Regelungslücke

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11
Q

HeimG

A

Heimgesetz der Länder
-Ziel: Vermeidung gefährlicher Pflege
-Üeachung durch Heimaufsicht
-id Vergangenheit zum Schutz Bew im Heim, nicht amb Pflege
-2006 Übergang Gesetzgebungskompetenz auf die Länder
-zT gelten aber alten Durchführungsverordnungen (HeimMindBauV)(HeimMitwirkungsV)

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12
Q

HeimMindBauV

A

-Bauliche Mindestanforderungen für Heime damit PB aufgenommen werden können
-Regelungen zur Mindestgröße von Wohnplätze, Anforderungen an Zugänge, Aufzüge, BRANDSCHUTZ

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13
Q

HeimPersonalV

A

Mindestanforderungen an die Eignung der dort arbeitenden MA sowie an die Fort und Weiterbildung der MA gestellt

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14
Q

HeimMitwirkungsV

A

Leistungen bewohnerorientiert!
-Unterkunft, Betreuung, Verpflegung
-Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung
-Veranstaltungen/Feiern
-Alltags und Freizeitgestaltung
-Hausordnung
-Unfallverhütung
-Musterheimverträge für Bewohner
-Förderung Einleben
-Ändrrung Art/Zweck des Heims

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15
Q

Zentraler Vorschrift Heimgesetz

A

Verbot Annahme von Leistungen außerhalb vertraglich vereinbarte Leistungen (hierzu gehört auch Erbschaft)
* wurde Heimfriede zerstören, zu Ungleichbehandlung führen, PB ausgenutzt

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16
Q

Wohn und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

A

-Verbraucherschutzgesetz
Regelungen
-Vertrag schriftlich
-Leistungen in leichter Sprache erklärt
-bei Formverstoß sind alle abweichenden Vereinbarungen unwirksam, Vertrag selbst noch wirksam
-Verträge unbefristet, enden mit Tod (Rassismus und massiv ehrverletzende Äußerungen= Kündigung)
-ändert sich Pflegebedarf: Anpassung Leistungen
*Unternehmen in deutlich schlechtere Position als normaler Vermieter

17
Q

Ablauf Betreuerverfahren

A

-Einleitung auf Antrag beim zuständigen Gericht,
-Betroffene kann Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen. -Verfahrenspfleger beigeordnet. -Anhörung.
-Einholung
-Sachverständigengutachten. -Beschluss.
-Betreuerverpflichtung

18
Q

Vollsorgevollmacht

A

Flexibler als Betreuung
-selbst ausgewählt
-meistens Generalvollmacht
-soll erst greifen wenn Pat nicht mehr in der Lage ist sich um die Sachen zu kümmern

19
Q

Betreuungsverfügung

A

Verfügende kann wählen wer Betreuer werden soll/nicht soll

20
Q

Patientenverfügung

A

-wie der Betreuer/Bevollmächtigter zu handeln hat in bestimmten Situationen
-was in besondere med Situationen gemacht werden soll

21
Q

Unterbringung (BGB jnd PsychKG)

A

BGB zivilrechtliche Unterbringung
PsychKG öffentlich-rechtliche Unterbringung

22
Q

Unterbringung n par 1906 BGB

A

Setzt voraus dass
-eine Person unter Betreuung steht
-Betreuter auf beschranktem Raum festgehalten wird
-Aufenthalt ständig überwacht
-ihm soweit erforderlich die Kontaktaufnahme mit Personen unterhalb der Einrichtung versagt werden kann

*nur bei Selbstgefährdung
-Abwägung muss stattfinden
+alternative Versorgung und Behandlungsmöglichkeiten??
+Nachteile der Unterbringung vs Heilerfolg

23
Q

Unterbringung n PsychKG

A

-bei Selbst/Fremdgefährdung
-kann jeder anregen
-va in akuten Situationen
-begrenzt erlaubt

24
Q

Sozialdaten

A

Alle Daten die Sozialversicherungsträger braucht um Leistungen zu prüfen, zu finanzieren und freizugeben

25
Q

Grundsätze Sozialdatenschutz

A

-Verhältnismäßigkeit
-Zweckbindung
-Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Ersterhebungsgrundsatz: Daten direkt beim Betroffenen selbst erheben

26
Q

E Health Gesetz (2015-2017 SGB v) Schwerpunkt

A

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
-modernes Stammdatenmanagement durch Onlineprüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten
-Unterstützung der Ausgabe Heilberufsausweisen
-auf Wunsch der Versicherten Speicherung med Notfalldaten auf elektronische Gesundheitskarte
-Senkung Quote Todesfällen infolge Arzneimittel Wechselwirkungen (Pat mit 3+ medis haben Anspruch auf Mediplan)
-Förderung des Einstiegs in die elektr Patientenakte
-Patientennutzung und Selbstbestimmung
-Daten= persönliches Patientenfach, Pat können eigene Daten (zb von Fitbit) selber hinzufügen
-Sicherstellung der Kommunikation versch IT Systeme untereinander
-Prüfung möglicher Einbindung Smartphonesbin die Gesundheitskommunikation
-

27
Q

PflegeZG (Pflegezeitgesetz)

A

2 Ansprüche: Arbeitsverhinderung und Pflegezeit (dürfen nicht zulasten des Beschäftigten verändert werden)

Arbeitsverhinderung:
-bis zu 10T für akute Pflegesituation um Pflege zu organisieren
-muss AG ärztlichen Attest zeigen können
-Anspruch Pflegeunterstützungsgeld
-Kündigung nur in Ausnahmen

Pflegezeit: Unternehmen die mehr als 15 AN haben müssen pflegebde And freistellen. Pflegezeit max 6Mon, Familienpflegezeit 24Mon

28
Q

Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

A
  • Möglichkeit Beruf und Pflege verbessert
    -Höchstfauer 24 Monate
    -Arbeitszeit mind 15St/Wo
29
Q

ArbZG und JArbSchG Geltungsbereich

A

ArbZG: Arbeiter, Angestellter, Azubis ab 18

JArbSchG: minderjährige AN, Azubis, Ausbildungsäjnliche Verhältnisse

30
Q

ArbZG und JArbSchG Arbeitsdauer

A

18+: 8St Ausweitung auf 10St (Max Arbeitszeit 48 bzw 60St die Woche wenn max Arbeitszeit innerhalb 6Monate unter 48St/W liegt)

-18: 8St (8,5 wenn neben Brückentag), max 40 wöchentlich, 5 Tage Woche, Ruhetage möglichst nacheinander (Ausnahme: Landwirtschaft ernteZeit)

31
Q

Pausen ArbZG JArbSchG

A

18+: 6+St mindestens 30Min, 9+St 45 Min, nicht am Anfang/Ende der Arbeitszeit (weder Arbeit noch Arbeitsbereitschaft) Beschäftigter kann Zeit frei gestalten!

-18: 4,5St mind 30min, 6+St 60Min, frühestens 1 St n Arbeitsbeginn und 1St vor Arbeitsende

32
Q

Ruhezeiten ArbZG JArbSchG

A

18+: mind 11St (Sonderregelung Nacht und Schichtdienst) KH und PH Verkürzung auf 10St

-18: mind 12 St, 6-20 Uhr Arbeitszeit (KH und PH 16+J= Arbeitszeit 6-23, am Tag vor der Berufsschule nur bis 20 wenn Schule vor 9 beginnt)

33
Q

Samstagsarbeit

A

18+: normaler Arbeitstag

-18: nur zulässig für KH und PH, 2 Samstage pro Monat sollen frei bleiben

34
Q

Sonn- und Feiertage Arbeitsregelung

A

18+: Grds. Keine Beschäftigung, außer AH, KH usw, mind 15 freie Sonntage pro Jahr, Ersatzruhetag notwendig

-18: nur im Ah/PH/KH (nicht mobiler Dienst) zulässig, 2 Sonntage im Monat beschäftigungsfrei, Arbeitsverbot 24.12 und 31.12 nach 14 Uhr und gesetzlichen Feiertage (außer im KH etc da sind Feiertage zulässig außer 25.12, 1.1, 1.Osterfeiertag, 1.5)