Rahmenbedingungen für PB und PP Flashcards
Kernaspekte Pflegeberufereformgesetz
-Generalistik
-Akademisierung der Pflege
-Zusammenhang EU Politik (EU hat empfohlen)
Aufgaben Pflegekammern
-Politik
-Professionalisierung
-Berufsregister und Zulassung
-Begutachtung und Beratung
-Fort und Weiterbildung
ICN Ethikkodex Verantwortungsbereich (4)
-Förderung der Gesundheit
-Verhütung von Krankheit
-Wiederherstellung von Gesundheit
-Linderung von Leiden
ICN Ethikkodex 2012 erfasst 4 Grundelemente
Pflegende und ihre Mitmenschen: vertrauliche Behandlung von Daten, verantwortungsbewusste Informationsweitergabe
Pflegende und die Berufsausübung: persönliche Verantwortung und Rechenschaftpflicht der PP
Pflegende und die Profession: Hauptrolle bei Festlegung Standards für Praxis, Management, Forschung
Pflegende und ihre Kolleginnen: Eingreifen bei Fehlern durch PP
Grundgesetz
Art 1. Abs 1: Menschenwürde
Art 2. Abs 2: freie Entfaltung Persönlichkeit
Art 3. Abs 3: umfangreiches Diskriminierungsverbot
Art 4. Abs 1: Recht auf körperliche Unversehrtheit
Art 5: Meinungsfreiheit
Charta der Rechte Hilfe und Pflegebedürftige Menschen
Art 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Art 2: körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Art 3: Privatheit
Art 4: Pflege, Betreuung, und Behandlung
Art 5: Info, Beratung und Aufklärung
Art 6: Kommunikation, Wertschätzung und Trilhabe an der Gesellschaft
Art 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Art 8: palliative Begleitung, Sterben und Tod
Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
Ergänzende Anmerkungen
-gesellschaftpolitische Herausforderung
-Bedürfnisse der Betroffenen
-Anforderungen Aus- Weiter- Fortbildung
-Entwicklungsperspektive und Forschung
-europäische und itnl Dimensionen
Gewalt in der Pflege
-Vernachlässigung, Anschreien, Herabwürdigung, Gewalt, Körperverletzung, Fixierung, Sedierung, Hilfsmittel wegnehmen, Medis heimlich ins Essen geben
-individuell/strukturell
Strafbares Verhalten am Lebensende
-aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen); 6 Mon-5J
-unterlassene Hilfeleistung bei einem Suizid der nicht freiverantwortlich begangen wurde
-Totschlag durch Unterlassen: Garantenstellung zB Rettungsdienst, Eltern-Kind
-Mord durch Unterlassen: Mordmotiv (zB wahrheitswidrigen Vorspiegeln tötliche Krankheit)
Strafloses Verhalten am Lebensende
-passive Sterbehilfe: Behandlungsabbruch/begrenzung
-indirekte Sterbehilfe: Sterbebegleitung/ Schmerzmittelgabe
-Kommunikation/Infos über Freitod
*assistiertes Suizid bis 2020 strafbar jetzt erlaubt aber Regelungslücke
HeimG
Heimgesetz der Länder
-Ziel: Vermeidung gefährlicher Pflege
-Üeachung durch Heimaufsicht
-id Vergangenheit zum Schutz Bew im Heim, nicht amb Pflege
-2006 Übergang Gesetzgebungskompetenz auf die Länder
-zT gelten aber alten Durchführungsverordnungen (HeimMindBauV)(HeimMitwirkungsV)
HeimMindBauV
-Bauliche Mindestanforderungen für Heime damit PB aufgenommen werden können
-Regelungen zur Mindestgröße von Wohnplätze, Anforderungen an Zugänge, Aufzüge, BRANDSCHUTZ
HeimPersonalV
Mindestanforderungen an die Eignung der dort arbeitenden MA sowie an die Fort und Weiterbildung der MA gestellt
HeimMitwirkungsV
Leistungen bewohnerorientiert!
-Unterkunft, Betreuung, Verpflegung
-Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung
-Veranstaltungen/Feiern
-Alltags und Freizeitgestaltung
-Hausordnung
-Unfallverhütung
-Musterheimverträge für Bewohner
-Förderung Einleben
-Ändrrung Art/Zweck des Heims
Zentraler Vorschrift Heimgesetz
Verbot Annahme von Leistungen außerhalb vertraglich vereinbarte Leistungen (hierzu gehört auch Erbschaft)
* wurde Heimfriede zerstören, zu Ungleichbehandlung führen, PB ausgenutzt