Rahmenbedingungen für PB und PP Flashcards
Kernaspekte Pflegeberufereformgesetz
-Generalistik
-Akademisierung der Pflege
-Zusammenhang EU Politik (EU hat empfohlen)
Aufgaben Pflegekammern
-Politik
-Professionalisierung
-Berufsregister und Zulassung
-Begutachtung und Beratung
-Fort und Weiterbildung
ICN Ethikkodex Verantwortungsbereich (4)
-Förderung der Gesundheit
-Verhütung von Krankheit
-Wiederherstellung von Gesundheit
-Linderung von Leiden
ICN Ethikkodex 2012 erfasst 4 Grundelemente
Pflegende und ihre Mitmenschen: vertrauliche Behandlung von Daten, verantwortungsbewusste Informationsweitergabe
Pflegende und die Berufsausübung: persönliche Verantwortung und Rechenschaftpflicht der PP
Pflegende und die Profession: Hauptrolle bei Festlegung Standards für Praxis, Management, Forschung
Pflegende und ihre Kolleginnen: Eingreifen bei Fehlern durch PP
Grundgesetz
Art 1. Abs 1: Menschenwürde
Art 2. Abs 2: freie Entfaltung Persönlichkeit
Art 3. Abs 3: umfangreiches Diskriminierungsverbot
Art 4. Abs 1: Recht auf körperliche Unversehrtheit
Art 5: Meinungsfreiheit
Charta der Rechte Hilfe und Pflegebedürftige Menschen
Art 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Art 2: körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Art 3: Privatheit
Art 4: Pflege, Betreuung, und Behandlung
Art 5: Info, Beratung und Aufklärung
Art 6: Kommunikation, Wertschätzung und Trilhabe an der Gesellschaft
Art 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Art 8: palliative Begleitung, Sterben und Tod
Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
Ergänzende Anmerkungen
-gesellschaftpolitische Herausforderung
-Bedürfnisse der Betroffenen
-Anforderungen Aus- Weiter- Fortbildung
-Entwicklungsperspektive und Forschung
-europäische und itnl Dimensionen
Gewalt in der Pflege
-Vernachlässigung, Anschreien, Herabwürdigung, Gewalt, Körperverletzung, Fixierung, Sedierung, Hilfsmittel wegnehmen, Medis heimlich ins Essen geben
-individuell/strukturell
Strafbares Verhalten am Lebensende
-aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen); 6 Mon-5J
-unterlassene Hilfeleistung bei einem Suizid der nicht freiverantwortlich begangen wurde
-Totschlag durch Unterlassen: Garantenstellung zB Rettungsdienst, Eltern-Kind
-Mord durch Unterlassen: Mordmotiv (zB wahrheitswidrigen Vorspiegeln tötliche Krankheit)
Strafloses Verhalten am Lebensende
-passive Sterbehilfe: Behandlungsabbruch/begrenzung
-indirekte Sterbehilfe: Sterbebegleitung/ Schmerzmittelgabe
-Kommunikation/Infos über Freitod
*assistiertes Suizid bis 2020 strafbar jetzt erlaubt aber Regelungslücke
HeimG
Heimgesetz der Länder
-Ziel: Vermeidung gefährlicher Pflege
-Üeachung durch Heimaufsicht
-id Vergangenheit zum Schutz Bew im Heim, nicht amb Pflege
-2006 Übergang Gesetzgebungskompetenz auf die Länder
-zT gelten aber alten Durchführungsverordnungen (HeimMindBauV)(HeimMitwirkungsV)
HeimMindBauV
-Bauliche Mindestanforderungen für Heime damit PB aufgenommen werden können
-Regelungen zur Mindestgröße von Wohnplätze, Anforderungen an Zugänge, Aufzüge, BRANDSCHUTZ
HeimPersonalV
Mindestanforderungen an die Eignung der dort arbeitenden MA sowie an die Fort und Weiterbildung der MA gestellt
HeimMitwirkungsV
Leistungen bewohnerorientiert!
-Unterkunft, Betreuung, Verpflegung
-Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung
-Veranstaltungen/Feiern
-Alltags und Freizeitgestaltung
-Hausordnung
-Unfallverhütung
-Musterheimverträge für Bewohner
-Förderung Einleben
-Ändrrung Art/Zweck des Heims
Zentraler Vorschrift Heimgesetz
Verbot Annahme von Leistungen außerhalb vertraglich vereinbarte Leistungen (hierzu gehört auch Erbschaft)
* wurde Heimfriede zerstören, zu Ungleichbehandlung führen, PB ausgenutzt
Wohn und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
-Verbraucherschutzgesetz
Regelungen
-Vertrag schriftlich
-Leistungen in leichter Sprache erklärt
-bei Formverstoß sind alle abweichenden Vereinbarungen unwirksam, Vertrag selbst noch wirksam
-Verträge unbefristet, enden mit Tod (Rassismus und massiv ehrverletzende Äußerungen= Kündigung)
-ändert sich Pflegebedarf: Anpassung Leistungen
*Unternehmen in deutlich schlechtere Position als normaler Vermieter
Ablauf Betreuerverfahren
-Einleitung auf Antrag beim zuständigen Gericht,
-Betroffene kann Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen. -Verfahrenspfleger beigeordnet. -Anhörung.
-Einholung
-Sachverständigengutachten. -Beschluss.
-Betreuerverpflichtung
Vollsorgevollmacht
Flexibler als Betreuung
-selbst ausgewählt
-meistens Generalvollmacht
-soll erst greifen wenn Pat nicht mehr in der Lage ist sich um die Sachen zu kümmern
Betreuungsverfügung
Verfügende kann wählen wer Betreuer werden soll/nicht soll
Patientenverfügung
-wie der Betreuer/Bevollmächtigter zu handeln hat in bestimmten Situationen
-was in besondere med Situationen gemacht werden soll
Unterbringung (BGB jnd PsychKG)
BGB zivilrechtliche Unterbringung
PsychKG öffentlich-rechtliche Unterbringung
Unterbringung n par 1906 BGB
Setzt voraus dass
-eine Person unter Betreuung steht
-Betreuter auf beschranktem Raum festgehalten wird
-Aufenthalt ständig überwacht
-ihm soweit erforderlich die Kontaktaufnahme mit Personen unterhalb der Einrichtung versagt werden kann
*nur bei Selbstgefährdung
-Abwägung muss stattfinden
+alternative Versorgung und Behandlungsmöglichkeiten??
+Nachteile der Unterbringung vs Heilerfolg
Unterbringung n PsychKG
-bei Selbst/Fremdgefährdung
-kann jeder anregen
-va in akuten Situationen
-begrenzt erlaubt
Sozialdaten
Alle Daten die Sozialversicherungsträger braucht um Leistungen zu prüfen, zu finanzieren und freizugeben
Grundsätze Sozialdatenschutz
-Verhältnismäßigkeit
-Zweckbindung
-Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Ersterhebungsgrundsatz: Daten direkt beim Betroffenen selbst erheben
E Health Gesetz (2015-2017 SGB v) Schwerpunkt
Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
-modernes Stammdatenmanagement durch Onlineprüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten
-Unterstützung der Ausgabe Heilberufsausweisen
-auf Wunsch der Versicherten Speicherung med Notfalldaten auf elektronische Gesundheitskarte
-Senkung Quote Todesfällen infolge Arzneimittel Wechselwirkungen (Pat mit 3+ medis haben Anspruch auf Mediplan)
-Förderung des Einstiegs in die elektr Patientenakte
-Patientennutzung und Selbstbestimmung
-Daten= persönliches Patientenfach, Pat können eigene Daten (zb von Fitbit) selber hinzufügen
-Sicherstellung der Kommunikation versch IT Systeme untereinander
-Prüfung möglicher Einbindung Smartphonesbin die Gesundheitskommunikation
-
PflegeZG (Pflegezeitgesetz)
2 Ansprüche: Arbeitsverhinderung und Pflegezeit (dürfen nicht zulasten des Beschäftigten verändert werden)
Arbeitsverhinderung:
-bis zu 10T für akute Pflegesituation um Pflege zu organisieren
-muss AG ärztlichen Attest zeigen können
-Anspruch Pflegeunterstützungsgeld
-Kündigung nur in Ausnahmen
Pflegezeit: Unternehmen die mehr als 15 AN haben müssen pflegebde And freistellen. Pflegezeit max 6Mon, Familienpflegezeit 24Mon
Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
- Möglichkeit Beruf und Pflege verbessert
-Höchstfauer 24 Monate
-Arbeitszeit mind 15St/Wo
ArbZG und JArbSchG Geltungsbereich
ArbZG: Arbeiter, Angestellter, Azubis ab 18
JArbSchG: minderjährige AN, Azubis, Ausbildungsäjnliche Verhältnisse
ArbZG und JArbSchG Arbeitsdauer
18+: 8St Ausweitung auf 10St (Max Arbeitszeit 48 bzw 60St die Woche wenn max Arbeitszeit innerhalb 6Monate unter 48St/W liegt)
-18: 8St (8,5 wenn neben Brückentag), max 40 wöchentlich, 5 Tage Woche, Ruhetage möglichst nacheinander (Ausnahme: Landwirtschaft ernteZeit)
Pausen ArbZG JArbSchG
18+: 6+St mindestens 30Min, 9+St 45 Min, nicht am Anfang/Ende der Arbeitszeit (weder Arbeit noch Arbeitsbereitschaft) Beschäftigter kann Zeit frei gestalten!
-18: 4,5St mind 30min, 6+St 60Min, frühestens 1 St n Arbeitsbeginn und 1St vor Arbeitsende
Ruhezeiten ArbZG JArbSchG
18+: mind 11St (Sonderregelung Nacht und Schichtdienst) KH und PH Verkürzung auf 10St
-18: mind 12 St, 6-20 Uhr Arbeitszeit (KH und PH 16+J= Arbeitszeit 6-23, am Tag vor der Berufsschule nur bis 20 wenn Schule vor 9 beginnt)
Samstagsarbeit
18+: normaler Arbeitstag
-18: nur zulässig für KH und PH, 2 Samstage pro Monat sollen frei bleiben
Sonn- und Feiertage Arbeitsregelung
18+: Grds. Keine Beschäftigung, außer AH, KH usw, mind 15 freie Sonntage pro Jahr, Ersatzruhetag notwendig
-18: nur im Ah/PH/KH (nicht mobiler Dienst) zulässig, 2 Sonntage im Monat beschäftigungsfrei, Arbeitsverbot 24.12 und 31.12 nach 14 Uhr und gesetzlichen Feiertage (außer im KH etc da sind Feiertage zulässig außer 25.12, 1.1, 1.Osterfeiertag, 1.5)