Abgrenzung der Gültigkeit von Bundesdeutschem, EU und Intl Recht Flashcards
3 Arten Zuständigkeit der EU
-ausschließliche Zuständigkeit: Währung, Außenhandel, Zollunion, Wettbewerbsrecht
-gemeinsame Zuständigkeit EU und Mitgliedsstaat: Energie, Landwirtschaft, Forschung, Verbraucherschutz, Sozialpolitik, Sicherheit, Verteidigung, Verkehr, Umwelt
-ausschließlich nationale Gesetzgebung unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung: Zivilschutz, Bildung, Kultur, Sport, Jugend
Schwerpunkt EU Gesundheitspolitik (Gesundheitsstrategie)
-Vorbeugung durch Förderung einer gesünderen Lebensweise
-Förderung gleichberechtigter Zugang zu Gesundheit
-Bekämpfung Gesundheitsbedrohungen die mehr als ein EU Land betreffen
-Erhalt der Gesundheit bis ins hohe Alter
-Förderung dynamischer Gesundheitssysteme und neuer Technologien
Subsidiarität
Öffentliche Aufgaben werden möglichst bürgernah geregelt. Probleme auf niedrigster politische Ebene lösen (in DE Kommunen vor Bundesländer). Erst wenn Problem dort nicht gelöst werden kann, wird Regelungskompetenz nach oben abgegeben (EU soll sich nur um Dinge kümmern, die sie besser regeln kann als Mitgliedsstaaten)
4 Verschiedene Rechtsakte der EU
Verordnung: allgemeine Geltung, verbindlich, gilt in jedem Mitgliedsstaat, keine nationale Umsetzung nötig, zB DSGVO
Richtlinie: für jeden Mitgliedsstaat verbindlich, überlässt aber Wahl der Form und der Mittel wie das Ziel umgesetzt wird
Beschluss: in allen ihre Teile verbindlich, oft nur an einzelne Adressaten
Stellungnahme und Empfehlung: nicht verbindlich, nur Ratschläge, Umsetzung freiwillig (zB Generalistik)
Harmonisierung (EU)
Angleichung der unterschiedlichen Rechtsordnungen in den EU Mitgliedsstaaten, eher Themen von intl Bedeutung (zB Währung)
Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (EU)
EU darf nur im Rahmen von der ihr von den Mitgliedsstaaten übertragenen Zuständigkeiten tätig werden
-Alle der EU nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben vollständig bei den Mitgliedstaaten.
Niederlassungsfreiheit (EU)
Die Freiheit zur Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeit sowie zur Gründung und Leitung von Unternehmen
(geboten bereits vorhandene Berufsqualifikationen eines Staates auch in den anderen EU Länder anzuerkennen)
Freizügigkeit (EU)
Das Recht des EU Bürgers innerhalb der EU zu wohnen und zu reisen wie/wo er will
EU Bürger haben das Recht sich in andere EU Länder behandeln zu lassen, dies
-erleichtert den nationalen Gesundheitsbehörden die Zusammenarbeit und den Austausch von Infos
-gewährleistet dass Rezepte in anderedb EU-Länder anerkannt werden
-ebnet den Weg für europäische Referenznetze aus spezialisierten Kompetenzzentren in denen sich Fachleute aus Europa über bewährte Verfahren austauschen können
-Europäische Krankenversicherungskarte erleichtert die Behandlung im Ausland
DSGVO (ikt 2018) Prinzipien
-Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt
-Datenvermeidung und Datensparsamkeit
-Zweckbindung
-Transparenz
DSGVO wichtig für Pat
-leichtere Zugang zu eigenen Daten
-Anspruch auf klare Infos darüber wie/wer/wo/warum persönliche Daten verarbeitet
-ausführlicher Anspruch auf frühzeitige Infos wenn Daten gehackt werden
-Recht persönliche Daten von einem Internetanbieter zum anderen mitzunehmen
-„Recht auf Vergessen“ einfacher Daten löschen zu lassen
Infektionsschutz ECDC 2004
European Centre for Disease Prevention and Control
-ermittelt durch übertragbare Krankheiten Risiken für die Gesundheit, bewertet sie und gibt die Infos an die Mitgliedsstaaten weiter
-befasst sich mit Epidemiologie, Vorbeugung und Überwachung
-Solna, Schweden
IHR Beispiele
International Health Regulations (inkraftetreten 1971, novelliert 2005)
Beispiele
-Pandemien
-Chemieunfälle
-Leckagen
-ungeregelte Abfallablagerungen (zB Giftmüll)
-nukleare Unfälle
IHR Inhalt
-enthält va Bestimmungen zur intl Bekämpfung von Seuchen
-stellen intl Rechtsinstrument dar, dass für 196 Staaten verbindlich ist
-bildet den rechtlichen Rahmen um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu vermeiden und zu bekämpfen (WHO 2017)
Gesetz zur Änderung BTM Recht (10.3.2017)
-Möglichkeit Verschreibung Cannabis
-vorwiegend im BTMG integriert
-EU Rechtsgrundlage „Einheitsabkommen für Suchtstoffe“
-Cannabisagentur