Public health Flashcards
StGB par 299a
Bestechlichkeit: Bestechlich kann nur ein Ang der Heilberufe sein (Ärzte, Apotheker oder Gesundheitsfachberufe wie Krankenpfleger), Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3J
StgB 299b
Bestechung, Bestechenden muss nicht Ang eines Heilberufes sein
Trend Abrechnungsbetrug
Korruptionsfälle sinken seit 2016 (Anfang 2010er Anstieg, Corona leichter Anstieg)
Nachteile von Korruption im Gesundheitswesen
Illegal und enorme Kosten
Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
-SGB V und StGB 299a und b
-Geld/Freiheitsstrafe bis 3J, besonders schwere Fälle bis zu 5J
-Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
-Recht für Jedermann sich in Verdachtsfälle zu melden
Arzneimittelverblisterung
(Apotheken) Das Entnehmen Tbl aus der Verpackung unter strengsten Hygieneauflagen, deren Zusammenstellung nach Anordnung und das Verpacken in Blistern (PP dürfen nicht verblistern, nur stellen weil es als Herstellung AZM gilt)
-kostenlose Verblistern für Heime strafbar
6 R Regel
- richtiger Pat
- richtiges Medikament
- richtige Dosierung
- richtige Applikation
- richtiger Zeitpunkt
- richtige Doku
Für wem gilt das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“?
Gilt für Ang eines Heilberufes (Ärzte, PP, Hebammen, Psychotherapeuten etc)
1. Bei der Verordnung von AZM, Heil- und Hilfsmittel
2. bei dem Bezug von Arznei/Hilfsmittel die jeweils zur Anwendung durch Heilberufsangehörigen bestimmt sind
3. bei der Zuführung von Pat
Ziel „Antikorruptionsgesetz“
Ziel mittels 299a und b darauf ab, heilberuflichr Versorgungs- Abgabe- und Zuführungsentscheidungen frei von unzulässigen Einflussnahme zu treffen und so keinen Wettbewerber zu bevorzugen
AZM Definiton
2 Abs 1 AMG
AZM sind Stoffe/Zubereitungen aus Stoffen
1. die zur Anwendung am/im Körper und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung/Linderung/Verhütung Krankheiten/Beschwerden bestimmt sind
2. die im/am Körper angewendet werden um
a) die physiologische Funktionen wiederherzustellen
b) eine medizinische Diagnose zu stellen
AZM drei Kategorien
-Apothekenpflichtige AZM (in DE Apothekenpflicht für die meisten AZM)
-Verschreibungspflichtige AZM (Sonderfall BTM)
-freiverkäufliche AZM (Drogerie)
HWG (Heilmittelwerbegesetz)
Keine Werbung AZM und Medizinprodukte!
-soll verhindern dass kranke Menschen durch irreführende Werbung zu Fehlentscheidungen beim AZM Gebrauch verleitet werden
-gilt jnabhängig davon ob sich Gefahreb der Selbstmedikation in Einzellfall tatsächlich verwirlichen
-Teleshopping für ärztl Behandlungen verboten (weil es da keine Beratung gibt durch Ärzte/ Apotheker)
Apothekengesetz (ApoG)
- Leitung von Apotheke nur durch approbierte Apotheker
-Auftrag: Sicherstellung ordnungsgemäßer AZM Versorgung der Bevölkerung
-Gesetz dient Patientenschutz
-KH dürfen Apotheken betreiben aber es gelten besondere Regeln
Medizinprodukt
-Gegenstand oder Stoff
-für Anwendung im/am Körper
-medizinischer Zweckbestimmung
-physikalische/physikochemische Wirkung
*seit 2021 MPG durch MDPG abgelöst
Verschreibungspflicht
- nicht ohne ärztliches Rezept
-Abgabe nur gegen Rezept in der Apotheke
-Preisbindung bundesweit einheitlich (kein Anheben der Preise bei Lieferungsengpässe)
-Teilweise Kostenübernahme durch KK)