Sozialrecht Retenversicherung Flashcards
Wer ist alles über die Rentenversicherung versichert?
1 SGB VI Beschäftigte
§ 2 SGB VI selbständig Tätige
3 SGB VI sonstige Versicherte = Bezug von
Arbeitslosengeld, Kindererziehung,
Wehr- und Zivildienst u. a.
4 SGB VI Versicherungspflicht auf Antrag
§ 7 SGB VI freiwillig Versicherte
Wer ist von der Rentenversicherung befreit?
§ 5 SGB VI Versicherungsfreiheit = Beamte, Richter, ab
01.01.2017 Altersvollrentner nach
Erreichen der Regelaltersgrenze* u. a.
§ 6 SGB VI Befreiung von der Versicherungspflicht = Ärzte,
Rechtsanwälte, Apotheker u. a.
Wie werden die Beiträge für Beschäftige in der Rentenversicherung berechnet?
beitragspflichtige Einnahmen = Arbeitsentgelt (max. Beitragsbemessungsgrenze)
x aktueller Beitragssatz: 2 = Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung Arbeitnehmer
Wie werden die Beiträge für freiwillig Versicherte in der Rentenversicherung berechnet?
Mindestbeitrag § 167 SGB VI
ab 01/2019: 450,00 Euro x 18,6 % = 83,70 Euro
Höchstbeitrag (West)
ab 01/2020: 6.900,00 Euro x 18,6 % = 1.283,40 Euro
Wozu dient der Sozialversicherungsausweis?
-dient zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer
Ausstellung bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung aufgrund der Meldung des Arbeitgebers
Was sind Rentenrechtliche Zeiten?
Zeiträume im Versicherungsleben, die bei der Prüfung eines Anspruchs und bei der Berechnung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutsam sind
Welche Rentenrechtliche Zeiten gibt es?
Beitragszeiten
Berücksichtigungszeiten
Beitragsfreie:
Anrechnungszeiten
Ersatzzeiten
Zurechnungszeit
Was sind Rehabilitationsleistungen?
Leistungen zur Prävention (Tipps für gesunde Ernährung, Sport und Entspannungsübungen, Methoden zur Stressbewältigung.
Was ist der Grundsatz von Rehabilitationsleistungen?
Prävention vor Rehabilitation vor Rente
Welche Ziele und Aufgaben haben Rehabilitationsleistungen?
Krankheiten vorzubeugen, um gesund zu leben und zu arbeiten.
Hilft, gesundheitliche Risiken und Probleme frühzeitig zu erkennen und aktiv darauf zu reagieren, damit Krankheiten oder Gesundheitsschäden gar nicht erst entstehen
Welche Voraussetzungen benötigt man, um Rehabilitationsleistungen zur Prävention zu bekommen?
persönliche Voraussetzungen:
-bestehendes Arbeitsverhältnis
-beginnende gesundheitliche Einschränkungen
aber keine Notwendigkeit einer Krankenbehandlung und keine Rehabilitationsbedürftigkeit
gesundheitlich belastende Tätigkeiten
z. B. Pflegedienst, Callcenter, Wechselschichten, ständiges Sitzen oder Stehen, mit hoher Stressbelastung
versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
- in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit oder
- Aufnahme einer versicherten Beschäftigung innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung und Ausübung bis zum Antrag oder Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit bis zum Antrag oder
- Wartezeit von 15 Jahren erfüllt
Welche Phasen gibt es während der Prävention und wie lange dauert jede jeweils?
Initialphase 3 – 7 Tage, Trainingsphase 6 – 8 Wochen, Eigeninitiativphase 6 Monate
Refresher Tag.
Was sind Rehabilitationsleistungen?
-Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. stationäre oder ambulante Heilbehandlung)
-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Anlernmaßnahmen, Berufsausbildung)
-Nachsorgeleistungen § 17 Abs. 1 SGB VI (z. B. KARENA = Kardiologische Reha-Nachsorge)
-ergänzende Leistungen § 28 SGB VI (z. B. Krankengymnastik im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation für längstens 6 Monate)
sonstige Leistungen § 31 SGB VI (z. B. onkologische Nachsorgeleistung
Welche Aufgaben und Ziele haben Rehabilitationsleistungen?
- gesundheitliche Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit beseitigen
- Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindern
- in das Erwerbsleben wiedereingliedern
Welche Voraussetzungen benötigt man, um Rehabilitationsleistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bekommen?
persönliche Voraussetzungen:
-Rehabilitationsbedürftigkeit
erhebliche Gefährdung/Minderung der Erwerbsfähigkeit
-positive Rehabilitationsprognose
Abwendung drohender Erwerbsminderung oder wesentliche Besserung/Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit oder Abwendung einer Verschlechterung der Erwerbsminderung
-Rehabilitationsfähigkeit
Dem Versicherten ist aktives Mitwirken an einer Rehabilitation möglich.
versicherungs-rechtliche Voraussetzungen:
-Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Wartezeit von 15 Jahren erfüllt oder
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
- in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung 6 Kalender-monate mit Pflichtbeiträgen oder
- Beschäftigung innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung oder
- allgemeine Wartezeit (5 Jahre) erfüllt und Erwerbsminderung liegt vor oder ist in absehbarer Zeit zu befürchten
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
-Wartezeit von 15 Jahren erfüllt oder
-Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
-Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wäre,
ohne diese Leistung zu erbringen oder
-Leistungen erforderlich unmittelbar nach Leistungen zur medizinischen Rehabilitation