Lohnsteurrecht Vorlesung 2 Lohnsteuer Flashcards
Benenne die Rechtsgrundlage für die Lohnsteuerklassen und Zahl der Kinderfreibeträge
§ 38b EStG
Wie Hoch ist der Arbeitnehmer Pauschbetrag?
1.000, € §9a EStG
Wie und Wonach ist die Entfernungspauschale zu berechnen?
§9 I 3 Nr. 4 EStG
Tage x km x 0,30 Cent
Rückfahrt wird nicht mit einberechnet
Satz 2: nur für jeden vollen Kilometer (keine Aufrundung)
Der Höchstbetrag von 4.500 € gilt nicht bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw.
Gemäß § 9 Abs. 2 EStG sind mit der Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten.
(Ausnahme: Menschen mit entsprechender Behinderung)
Können Mitfahrer zur ersten Tätigkeitsstätte auch die Entfernungspauschale gelten machen?
Zahlen sie dem Fahrer keine Entschädigung, können Sie die Entfernungspauschale in voller Höhe geltend machen. Sie wird unabhängig von eigenen Aufwendungen gewährt, um unter anderem Fahrgemeinschaften zu fördern.
Zahlen die Mitfahrer eine Entschädigung, muss der Fahrer diese Einkünfte als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG versteuern, es sei denn sie liegen unter der Freigrenze von 256 €.
Welche Steuerentlastung ergibt sich aufgrund der Pandemie für Personen in Steuerklasse II in den Jahren 2020 und 2021?
Zur Abmilderung der für Alleinerziehende durch die Corona-Pandemie entstehenden Zusatzkosten wurde der Grund-Entlastungsbetrag durch einen Zusatzfreibetrag von 2.100 EUR zeitlich befristet für 2020 und 2021 angehoben. Für die beiden Jahre ergibt sich dadurch ein Steuerentlastungsbetrag in der Steuerklasse II von insgesamt 4.008 EUR. Der Erhöhungsbetrag von 240 EUR für das 2. und jedes weitere Kind bleibt unverändert.
Worauf wirken sich die Kinderfreibeträge nicht aus?
Auf die Folgesteuer (Kirchensteuer und Soli)
Worauf hat die Lohnsteuerklasse Einfluss? (Wichtig bei Lohnsteuerkombination)
Die Lohnsteuerklassen haben Einfluss auf die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer. Auf die im
Rahmen einer ESt-Veranlagung festzusetzende Einkommensteuer haben sie keine Auswirkung.
Die einbehaltene Lohnsteuer wird gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet.
Die Einkommenssteuerbelastung ist bei den möglichen Kombinationen IV/IV und III/V gleich. In einem Fall kommt es zur Nachzahlung im anderen zur Erstattung.
Besonderheit bei einer Lohnsteuerklassenkombination III/V
aufgrund der Steuerklassenkombination III/V ist eine Einkommensteuererklärung
abzugeben, § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG (Pflichtveranlagung)
Die Steuerklassenkombination III/V führt insbesondere dann erst einmal zu einer Lohnsteuerersparnis,
wenn ein Ehegatte deutlich mehr als der andere Ehegatte, nämlich mindestens 60% des gesamten
Einkommens der Eheleute verdient.
Sie reduziert allerdings sehr massiv das Nettogehalt der Person, die in Steuerklasse V eingereiht ist.
Die partnerschaftlichere und gerechtere Steuerklassenkombination ist die IV/IV.
Aus diesem Grund wurde das Faktorverfahren gemäß § 39f EStG eingeführt. Ab 2019 ist der Faktor
aus Vereinfachungsgründen bis zu zwei Jahre gültig.
Was ist bei Lohnsteuerersatzleistungen bzgl. der Lohnsteuerklasse zu beachten?
Ferner ist zu beachten, dass viele Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld usw. von der Höhe des Nettogehaltes abhängen. Wenn abzusehen ist, dass der Partner mit Steuerklasse V in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen in Anspruch nimmt,
sollte rechtzeitig ein Steuerklassenwechsel in Betracht gezogen werden. Während steuerliche
Nachteile bei ungünstiger Steuerklassenwahl im Rahmen der Veranlagung ausgeglichen werden können,
sind außersteuerliche Nachteile grundsätzlich endgültig.
Wer kann das Faktorverfahren anwenden?
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können gemeinsam das Faktorverfahren wählen. Für eine Lohnsteuerklassenänderung von der Steuerklassenkombination III/V auf IV-Faktor/IV-Faktor ist gemäß § 39f Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz das Finanzamt zuständig.
Was wird durch das Faktorverfahren erreicht?
. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften
(insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung?
Ja
Wie berechnet sich der Faktor?
Der Faktor wird berechnet aus Y : X und – wenn er kleiner als 1 ist - neben der Steuerklasse IV auf der Lohnsteuerkarte mit drei Nachkommastellen eingetragen (0,…).
Auf Grundlage des Dienstverhältnisses:
• die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingtarif (Y) und
• die Summe der voraussichtlichen Lohnsteuer beider Ehegatten in der Steuerklasse IV (X)
Was passiert mit Freibeträgen beim Faktorverfahren?
Freibeträge werden nicht neben dem Faktor auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Ein etwaiger Freibetrag wird bei der Berechnung der voraussichtlichen Einkommensteuer im Splittingverfahren (Y) berücksichtigt. Er wirkt sich damit bereits im einzutragenden Faktor aus.
Wodurch wird die Abzugsfähigkeit der Werbungskosten beschränkt?
§ 12 EStG
Demnach sind nichtabzugsfähige Ausgaben in erster Linie die Aufwendungen für die private Lebensführung. Unter das Abzugsverbot fällt z.B. die sogenannte bürgerliche Kleidung, (näheres siehe R 9.1 ff LStR und H 9.1 ff LStH).