Selbststudienauftrag 2 Flashcards
Die Anamnese
- Anamnese stellt eine der grundlegenden Tätigkeiten im klinischen Alltag dar
- hier kann noch vor einer apparativen Diagnostik wesentliche Information über den Patienten und deren Beschwerden eingeholt werden
- sollte immer standardisiert und zielgerichtet erfolgen
- Hilfestellung bietet hierfür im ärztlichen Bereich das SAMPLE und ABCDE Schema
- erwähnt sei, dass dies kein verpflichtendes Vorgehen beschreibt und mehr eine Hilfestellung für den klinischen Alltag sein soll
- jeder klinisch Tätige wird sich im Laufe der Zeit ein eigenes Schema bilden und verwenden
- essenziell ist es alle wichtigen Informationen einzuholen
Anamnese-Schema
- wichtigsten Vertreter sind ABCDE Schema (welches häufig in akuten Settings verwendet wird) und das SAMPLE Schema
Symptome
Allergien
Medikation
Patientengeschichte (past medical history)
Letzte Mahlzeit und Flüssigkeitsaufnahme, sowie Ausscheidungen
Ereignisse
MERKE: eine Anamnese unterscheidet sich von pflegerischen zum medizinischen Bereich enorm. Wichtig ist eine Anamnese zielgerichtet und vollständig zu erheben
Körperliche Status
- stellt die zweite Basistätigkeit bei einer Patientenaufnahme dar
Verschiedene Methoden die der Untersuchende für den körperlichen Status zur Verfügung stellt
- Inspektion - Anschauen und Beobachten des Körpers
- Palpation - Anfassen und Betasten
- Perkussion - Beklopfen und Interpretieren der Tonhöhe
- Auskultation - Abhorchen mit dem Stethoskop
Was soll ein vollständiger Körperlicher Status für Punkte umfassen?
- Allgemeiner Eindruck des Patienten
- Kopf
- Thorax
- Abdomen
- Flüssigkeitsstatus/Gefäßstatus
- Haut
Allgemeiner Eindruck des Patienten
- Allgemeiner Eindruck des Patienten
- Ernährungszustand
- Pflegezustand
- Orientierung und Bewusstsein
- Vitalparameter
Kopf
- Inspektion der Skleren
- Lichtreaktion der Pupillen
- Untersuchung der Augenmotilität
- Beurteilen der Mundhöhle
- Beurteilen des Füllungszustandes der Halsvenen
Thorax
- Auskultation des Herzens
- Auskultation und Perkussion der Lunge
Abdomen
- Auskultation, Perkussion und Palpation des Abdomens
- Digital-Rektale Untersuchung
Flüssigkeitsstatus/Gefäßstatus
- Ödembildung beurteilen
- Pulsstatus (A. radialis, A. poplitea, A. tibilias post., A. dorsalis pedis)
Haut
- Narben nach vorangegangenen Operationen?
- Offene Hautstellen, Verletzungen, Dekubiti
Untersuchungsverfahren
- nach Durchführung der Anamnese und des klinischen Status sollten entsprechende Untersuchungsverfahren zum Einsatz kommen
- um Erkrankung des Patienten genau definieren und eine korrekte Therapie einleiten zu können
unterscheiden in:
1. apparative Diagnostik
2. Labordiagnostik
Labordiagnostik
- häufig im klinischen Alltag als Blutuntersuchung
- hierbei werden dem Patienten durch Punktion einer oberflächlichen Vene mehrere Milliliter Blut entnommen und im Labor analysiert
- Laborparameter werden stehts im Rahmen von Normwerten angegeben
- Wert des Hämoglobins (roter Blutfarbstoff) bei Männern zwischen 12 g/dl und 16 g/dl liegen
- ein erhöhter oder erniedrigter Wert –> weist pathologische Veränderung hin
- im klinischen Alltag kommt eine Vielzahl von unterschiedlichen Blutparametern vor
- Laboruntersuchungen können auch die Gehirnflüssigkeit (Liquor) oder der Harn im Labor analysiert werden
Apparative Diagnostik
- umfasst ein weitläufiges Repertoire der unterschiedlichsten Untersuchungen, die im Krankenhaus oder im niedergelassenen Bereich mit Hilfe von Geräten durchgeführt werden können
zum Beispiel:
1. Messung durch elektrischen Feldern des Körpers
2. Bildgebende Verfahren
3. Funktionelle Untersuchungen und Belastungstests
4. Gewebs- und Zelldiagnostik
Messung von elektrischen Feldern des Körpers
z. B.
- Messung der Herzströme (Elektrodiagramm, kurz EKG)
- Messung der Hirnströme (Elektroenzephalogramm, kurz EEG)
- beide Untersuchungen messen die elektrischen Ströme innerhalb der Organe und zeichnen diese auf
- eine entsprechend geschulte Ärztin kann anhand der Aufzeichnungen etwaige Pathologien feststellen und zu einer Diagnose gelangen
Messung von elektrischen Feldern des Körpers
z. B.
- Messung der Herzströme (Elektrodiagramm, kurz EKG)
- Messung der Hirnströme (Elektroenzephalogramm, kurz EEG)
- beide Untersuchungen messen die elektrischen Ströme innerhalb der Organe und zeichnen diese auf
- eine entsprechend geschulte Ärztin kann anhand der Aufzeichnungen etwaige Pathologien feststellen und zu einer Diagnose gelangenilBi
Bildgebende Verfahren
- stellen eine der größten Gebiete der apparativen Diagnostik dar
- zwei Fachdisziplinen (Radiologie und Nuklearmedizin) beschäftigen sich ausschließlich mit diesen Verfahren
z. B.
- Ultraschalluntersuchung (Sonographie)
- Computertomographie (CT)
- Magnetresonanztomographie (MRT)
- konventionelle Röntgen
- Endoskopie
Funktionelle Untersuchungen und Belastungstests
z. B.
- Spirometrie
- Messung der Lungenfunktion
- Ergometrie
Arten der Obduktion
- klinische Obduktion
- gerichtliche Obduktion
- sanitätspolizeiliche Obduktion
Klinische Obduktion
= wird bei Menschen, welche im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts verstorben sind und deren Todesursache nicht gänzlich geklärt ist, durchgeführt
–> die gewonnenen Erkenntnisse sollen hier etwaige Behandlungsfehler bzw. Verbesserungspotential aufzeigen
Gerichtliche Obduktion
= wird nicht durch einen Pathologen, sondern durch einen Rechtsmediziner auf richterliche Anweisung durchgeführt
–> der Verstorbene steht hierbei in Zusammenhang mit einer Straftat, die Todesursache muss geklärt werden
–> eine solche Obduktion bedarf kein es Einverständnisses der Hinterbliebenen oder Verwandten
Sanitätspolizeiliche Obduktion
= wird bei unklarer Todesursache durchgeführt
–> weiters kann sie veranlasst werden wenn der Verdacht auf das Vorliegen einer Infektionskrankheit als Todesursache besteht
–> sie erfolgt über den Antrag des Totenbeschauarztes im Auftrag der Stadt bzw. des Landes
–> sollte keiner dieser Fälle vorliegen darf eine Obduktion nur nach Zustimmung oder auf Wunsch der Angehörigen erfolgen
Sonderfälle Obduktionen
–> Privatobduktionen werden häufig bei Fragen von Lebens- oder Unfallversicherungen vorgenommen
–> Obduktionen zu Lehrzwecken dürfen nur nach entsprechender Verfügung des Verstorbenen zu Lebenszeiten durchgeführt werden und es muss eine entsprechende Verfügung vorliegen