Sachenrecht Flashcards
1
Q
Sachenrecht ist nach welchem Recht jenes Staates zu beurteilen?
Sachenrecht
A
Erwerb und Verlust eines dinglichen Recht sind nach dem Recht jenes Staates zu beurteilen, in dem sich die Sache bei Vollendung des dem Erwerb zugrundeliegenden Sachverhaltes befindet
§ 31 Abs 1 IPRG
2
Q
Welche Auswirkungen hat ein Lageortwechsel auf dingliche Rechte?
Sachenrecht
A
§ 31 PRG ist auch dann anzuwenden, wenn das Sicherungsgut später seinen Lageort wechselt
ist der Rechtserwerb einmal zu bejahen, ändert ein nachträglicher Wechsel der Belegenheit nichts mehr