Sachenrecht Flashcards

1
Q

Sachenrecht ist nach welchem Recht jenes Staates zu beurteilen?

Sachenrecht

A

Erwerb und Verlust eines dinglichen Recht sind nach dem Recht jenes Staates zu beurteilen, in dem sich die Sache bei Vollendung des dem Erwerb zugrundeliegenden Sachverhaltes befindet

§ 31 Abs 1 IPRG

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Q

Welche Auswirkungen hat ein Lageortwechsel auf dingliche Rechte?

Sachenrecht

A

§ 31 PRG ist auch dann anzuwenden, wenn das Sicherungsgut später seinen Lageort wechselt

ist der Rechtserwerb einmal zu bejahen, ändert ein nachträglicher Wechsel der Belegenheit nichts mehr

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