ROM 2 Flashcards

1
Q

wofür gilt die EU-Verordnung Rom II?

IPR: außervertragliche Schuldverhältnisse

A

gilt für außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen

Art 1 Abs 1 Rom II

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2
Q

wovon grenzt sich Rom II von Rom I ab?

IPR: außervertragliche Schuldverhältnisse

A

Rom II: außervertragliche
Rom I: vertragliche

Schuldverhältnisse

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3
Q

Anwendung des Rom II

IPR: außervertragliche Schuldverhältnisse

A

universelle Anwendung

das verwiesene Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaates ist

Art 3 Rom II

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4
Q

welche dreistufige Anknüpfung sieht Rom II bei SE Anspruch vor?

IPR: außervertragliche Schuldverhältnisse

A
  • Recht jenes Staates anzuwenden, in dem der Schaden eintritt
  • beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat -> Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt
  • Handlung ergibt offensichtlich engere Verbindung mit einem anderen Staat -> Recht dieses Staates anzuwenden

Art 4

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5
Q

wann ist eine vor Schadenseintritt getroffene Rechtswahl möglich?

IPR: außervertragliche Schuldverhältnisse

A

nur dann zulässig, wenn alle Parteien einer kommerziellen Tätigkeit nachgehen und die Vereinbarung frei ausgehandelt wurde

Art 14 Abs 1 Rom II

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6
Q

was regelt das Haager Straßenverkehrsübereinkommen?

IPR: außervertragliche Schuldverhältnisse

A

international-privatrechtliche Regeln für Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen, an denen mindestens ein Fahrzeug beteiligt ist

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