ROM 1 Flashcards
was regelt die EU-Verodnung Rom I
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
Art 1 Abs 1 Rom I: gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen
universelle Anwendung des Rom I
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
gilt naturgemäß nicht außerhalb der EU
nach Art 2 ist das verwiesene Recht, aber auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedsstaates ist
subjektive Anknüpfung
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
Prinzip der freien Rechtswahl durch die Parteien
Rechtswahl kann ausdrücklich oder schlüssig, im Vorhinein oder nachträglich erfolgen
Art 3 Rom I
objektive Anknüpfung
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
wenn die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben
richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenhalt einer der beiden Vertragsparteien
Art 19 Rom I
wie gilt die Faustregel für die Feststellung der vertragscharakteristischen Leistung?
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
besteht eine Leistung in Geld, die andere nicht, ist die nicht in Geld bestehende Leistung die charakteristische
Art 4 Abs 2 Rom I
was ist, wenn das anzuwendende Recht weder nach dem Anknüpfungskatalog noch nach vertragscharakteristische Leistung bestimmt werden kann?
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
der Vertrag unterliegt dem Recht des Staates, zu dem er die engste Verbindung aufweist
Art 4 Abs 4 Rom I
Ausweichklausel
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Vertrag eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen als nach dem Art 4 Abs 1 oder 2 bestimmten Staat aufweist, so ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden
Art 4 Abs 3
was ist bei Verbraucherverträgen nach Art 6 Rom I so besonders?
- Verbraucher hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt (nicht bei dem, der die vertragscharakteristische Leistung erbringt)
- Rechtswahl ist nur sehr eingeschränkt möglich
Art 6 Rom I schützt den Verbraucher -> Heimatrecht
in welchem Verhältnis stehen das UN-Kaufrecht und Rom I?
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
ist das UN-Kaufrecht anwendbar, kommt Rom I nicht zur Anwendung
wann schützt Art 6 Rom I den Verbraucher nur?
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
wenn der Unternehmer seine Tätigkeit im Verbrauchersaat ausübt oder sie zumindest auf diesen ausrichtet
situative Anwendungsvoraussetzungen
welche Vorfragen sind im Rom I nicht geregelt und was wird stattdessen angewendet?
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
- Rechts- und Handlungsfähigkeit
- Vertretungsmacht
wird nicht nach Rom I entschieden, sondern nach dem IPRG
wonach richtet sich die Rechts- und Geschäftsfähigkeit bei natürlichen Personen?
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
richtet sich gem § 12 IPRG nach ihrem Personalstatut und damit nach ihrer Staatsangehörigkeit
wonach richtet sich die Deliktsfähigkeit?
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
- Alter: Personalstatut
- Geisteszustand: Staat
wonach richtet sich die Rechts- und Geschäftsfähigkeit bei juristischen Personen?
IPR: vertragliche Schuldverhältnisse
nach dem Personalstatut (= Sitzstaat) zu beurteilen
§ 10 IPRG