Rundfunk Flashcards
Externalitäten Definition
(1) Kann das Ausschlussprinzip nicht auf alle Bestandteile der Kosten bzw. Nutzen
eines Gutes angewendet werden, so liegen (technologische) externe Effekte
vor.
(2) Ein (technologischer) externer Effekt liegt vor, wenn der Nutzen eines
Konsumenten oder die Produktionsmöglichkeiten eines Produzenten direkt
von einer Aktion eines anderen Agenten beeinflusst wird, diese Beeinflussung
also nicht über den Preismechanismus kompensiert wird.
Externalitäten an Grafen erklärt: Zusammenfassung Seite 10
Externalitäten - Formen in den Medien
• Nicht-Ausschließbarkeit vom Konsum
(z.B. Weitergeben von Zeitungen, gemeinsames Fernsehen)
Nicht-Ausschließbarkeit auf Rezipienten- und Werbemarkt?
Handlungskonsequenz: Vorrang des Werbemarktes
Nicht-Ausschließbarkeit vom Nutzen/von den Kosten der Medienwirkung
(z.B. informierte Öffentlichkeit, Gewaltverherrlichung, Auswirkung auf Aktienkurse)
• Nicht-Ausschließbarkeit vom Nutzen der Produktion von Journalismus
(z.B. Aufdeckung von Korruption)
Externalitäten – Mögliche regulative Eingriffe
Ge-/Verbote, Auflagen
(z.B. Werberegulierung)
• Internalisierung mittels Steuern/Subventionen
(z.B. MwSt-Reduktion für Printerzeugnisse)
• Staatliche/gemeinschaftliche Bereitstellung
(z.B. Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk)
Internalisierung
bezeichnet die Einbeziehung oder Verinnerlichung externer Kosten in das Wirtschaftsgeschehen
Zeitelastizität
Wertverlusteines Gutes über die Zeit
- Unterhaltungsdominierte Medienprodukte (Ausnahme: Live-Sport) tendenziell zeitunelastisch
- Informationsdominierte Medienprodukte tendenziell zeitelastisch→Aktualität→Handlungskonsequenzen für Medienunternehmen: Tendenz zur Unterhaltung (Mehrfachverwertung möglich
Definition Rundfunk
- linearer Informations- und Kommunikationsdienst
- zeitgleicher Empfang
- Verbreitung von Bild und Ton über elektromagnetischen Schwingungen
Rundfunkregulierungen
Leitlinien:
- Außenpluralität: Vielfalt des Angebots insgesamt
• Binnenpluralität: Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen an der
Kontrolle des ÖR
Besondere Regulierung des TV-Marktes wg.
• Suggestivkraft (Potential oder die Fähigkeit eines Mediums oder einer Darstellung, das Denken, Fühlen, Wollen oder Handeln einer Person suggestiv zu beeinflussen)
• Breitenwirkung (Reichweite)
• Aktualität
Grundprinzipien des ÖR
• Staatsferne • Vielfaltsicherung • Binnenpluralistische Struktur • Programmautonomie -Bestands-und Entwicklungsgarantie
Regulierungsgebiete der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkveranstalter
1.Produktion
-flächendeckende technische Verarbeitung
-Vollprogramm (Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung)
-Gewährleistung der Meinungsvielfalt →Grundversorgungsauftrag
2.Programmveranstaltung: Intendant
–Verwaltungsrat
–Rundfunk-/Fernsehrat
-gesellschaftlich relevante Gruppen
3.Preisfestsetzung (Vorschlag zur Gebührenhöhe/Erhöhungsbedarf durch KEF
Festsetzung der Rundfunkgebühren durch Länder)
4. Gewinnerzielung
5. Werbung
max. 20 min/Werktag
nicht nach 20 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen
aber: Sponsoring und Product Placement
Regulierungsgebiete der privaten Rundfunksender
- Marktzugang durch Lizensierung (durch LMAs, ZAK oder KEK)
- Werbung
aktuell: max. 20% der Sendezeit, max. alle 20 min, Trennung zwischen Content und
Werbung
bald EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien: Liberalisierung der Werbezeit in Prime
Time (aber: nur alle 30 min), Transparenzauflagen auch für Streaming-Plattformen und
soziale Netzwerke - Quote für europäische Inhalte
50% im TV, 30% für On-Demand-Plattformen
- LMA
- ZAK
- KEK
- Landesmedienanstalt
- zentrales Kontrollorgan der LMAs
- Medienkartellamt
LMA Zentrale Aufgaben
• Lizensierung (Beitrag zur Meinungsvielfalt)
• Jugendschutz
• Medienkompetenzförderung
Kommissionen:
Ø Kommission für Zulassung und Aufsicht ZAK (zentrales Kontrollorgan der LMAs)
Ø Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich KEK („Medienkartellamt“)
Ø Kommission für Jugendmedienschutz KJM
Zentrale Aufgabe KEF
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF
Zentrale Aufgabe:
• Prüfung des Finanzbedarf des ÖR nach Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
• Empfehlung der Beitragshöhe an Landesparlamente
Verbote des Eingreifens der Politik in den Rundfunk
BVerfG, 02.03.1977
• (Un)zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung vor
Bundestagswahlen
•
„Die Bundesregierung ließ in der Zeit von Mai 1976 bis zu den
Bundestagswahlen am 3. Oktober 1976 in Tageszeitungen und Zeitschriften
aus Haushaltsmitteln finanzierte Anzeigenserien veröffentlichen.“
• Antrag wurde damals von der CDU gestellt
• Personalkosten wurden hierbei noch nicht berücksichtigt
• Wahlkampfzeit ist identifiziert
• „Die Öffentlichkeitsarbeit darf nicht durch Einsatz öffentlicher Mittel den
Mehrheitsparteien zu Hilfe kommen oder die Oppositionsparteien
bekämpfen. Dies wäre mit den Grundsätzen eines freien und offenen
Prozesses der Meinungsbildung und Willensbildung des Volkes und der
Gleichberechtigung der politischen Parteien nicht vereinbar.
Bias gegen Minderheitsprogramme (bei Werbefinanzierung)
Skript S.7
- Minderheitenprogramm ≠special interest Programm →im Vergleich zu anderen Programmen weniger konsumiert
- Bei werbefinanziertem Rundfunk ist Reichweiteentscheiden
- Präferenzintensität nicht berücksichtigt (Qualität)
- Präferenzen können nicht abgeschöpft werden →Konsument bezahlt nicht