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Q

Konvergenz

A

Zusammenführen

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Q

Online

A

Streng genommen ist “Online” kein eigener Medienteilmarkt, sondern
eine neue Distributionsform, die marktliche Konvergenz ermöglicht

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3
Q

Konvergenzformen im zeitlichen Ablauf

A
  1. Technologische Konvergenz:
    Gemeinsame Nutzung gleicher Produktions-/Übertragungstechnologiedurch mehrere Branchen
    (z. B. Telefon und Fernsehen über ein Netz)
  2. Industrielle Konvergenz:
    Verschmelzenbislang getrennter Branchen (z.B. IT, Medien, Telco)

3.Marktliche Konvergenz:
Verschmelzen bislang getrennter Produkte (z.B. Telefon und TV)

  1. Regulatorische Konvergenz:
    Entwicklung einheitlicher regulatorischer Rahmenbedingungen
    (z.B. „Telemedienstaatsvertrag“)
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4
Q

Was sind Onlinemedien?

A
  • Unterschiedliche Ansätze, Marktabgrenzung wird durch ‚Online‘ definitiv schwieriger
  • „Online“  Findet in allen Bereichen statt, im vorigen Beispiel unter Multimedia, Grenzen nicht klar,
    manchmal auch unter Netzregulierung gehandelt
  • Aus betriebsökonomischer Sicht: technikbasierte Aufteilung sinnvoll
  • Dann gäbe es aber auch keinen Unterschied zwischen z.B. youtube.com und zeit.de
  • So findet die Regulierung auch in unterschiedlichen Gesetzen statt
  • Auch unklar Messaging-Dienste: Werden über das offene Internet, also over-the-top, erbracht 
    OTT-Kommunikationsdienste, sind aber eigentlich keine klassischen Telekommunikationsanbieter, weil sie selber nicht die technische Übertragung vollziehen
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5
Q

Telekommunikation

A

• Das individuelle Abrufen eines allgemeinen Angebots
• „der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels
Telekommunikationsanlagen“ (§ 3, Nr. 22 TKG)
• „Rundfunk (…) Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen
besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und
Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des
Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über
Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des
Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind. (§ 2 (1), RStV)

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6
Q

Telemedien (Staatsvertrag)

A

Telekommunikation: Individuelles Abrufen eines allgemeinen Angebots Rechtsgrundlagen

—Presserecht
—Rundfunkrecht
-Basiert vor allem auf Grundrecht der Rundfunkfreiheit
-Ausgestaltung unterliegt Zuständigkeit der Länder
-Zusammenschluss der Länder für bestimmte Fragen, z.B. Rundfunkstaatsvertrag
—-Multimediarecht
-Bund hat Gesetzgebungszuständigkeit über die Sendetechnik der Telekommunikation, im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben
-Vorschriften für Telemedien primär im Telemediengesetz des Bundes (TMG)-Bei rundfunkähnlichen Angeboten →zusätzliche Vorschriften im RStVvor Juni 2018
-Rechtsstreit zwischen Verlagen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk (speziell Tagesschau-App vom 15.06.2011)
Kritik der Verleger: Textangebot der beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Apps ist zu umfangreich
In Zukunft: Inhalte müssen deutlichen Bezug zu einer Sendung haben(Apps verzerren den Markt)

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7
Q

Netzwerkdurchdringungsgesetz

A

Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

Verpflichtung der Anbieter rechtswidrigen Content innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen

Wenn nicht offensichtlich rechtswidrig →7 Tage

Was ist neu?-Gesetz formalisiert Vorgehen-Unternehmen müssen schneller reagieren -Inländischer Zustellungsbevollmächtigte

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8
Q

EU-Leistungsschutzrecht

A

Reform des europäischen Urheberrechts
Warum?
Alle können hochladen, wer überprüft Urheber?
Inhalte können auf Online-Plattformen unentgeltlich geteilt werdenWas ist neu?
Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts
Einführung verpflichtender Uploadfilter

Kritik/Problematik
Automatisierte Systeme treffen Urheberentscheidungen
Veränderung der Kommunikationsfreiheit?Wikipedia/Wikimedia üben heftige Kritik→Urheberschutz
• Auch Memes nun geschützt?
• Veränderung der Kommunikationsfreiheit?
• In Deutschland schon einmal gescheitert
• Nun jede Headline/Link gebührenpflichtig – Google umgeht es und zahlt den
Verlagen nichts oder wenig

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9
Q

Einfluss der Onlineregulierungen auf das Management

A

• Durch Gesetzesveränderungen entstehen Kosten
• Besonders in Medienunternehmen ist der Erfolg eng an die Art des Contents
gebunden
• Dieser muss immer erstellt werden mit Hintergrundwissen über jeweilige
Gesetzgebung
• Besonders die Arbeitnehmer im Bereich Redaktion, Content und Innovation
benötigen dieses Wissen
• Daraus resultiert ein Konflikt zwischen Wettbewerbs- und Medienpolitik,
Wettbewerbs- und Medienfreiheit, ersteres als individuelles Recht, das
andere als Freiheitsrecht und Demokratieprinzip
• Regulierungsunterschiede zwischen den unterschiedlichen Medienformen

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10
Q

Veränderung durch Digitalisierung

A

Kommunikationswege:

  • Traditionelle Medien:
  • Rezipient
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