Römisches Recht - Rechtsgeschichtliche Fragen - eigene Ausarbeitung Flashcards
Welche Quellen zählen zum römischen Privatrecht?
- Gesetze (leges)
- Plebiszite (plebiscita)
- Senatsbeschlüsse (Senats consulta)
- Kaiserkonstitutionen (constitutiones principis)
- magistratische Edikte (edicta)
- Rechtsgutachten der römischen Juristen (responsa)
Teilen Sie die römischen Rechtsquellen nach zeitlicher und inhaltlicher Dimension ein!
- 450 v. Chr. (Zwölftafelgesetz) bis 534 n. Chr. (Justianianische Gesetzgebung)
Beschreiben Sie die Zwölf Tafeln!
In welche Materien teilen sich die Zwölf Tafeln auf?
Wie erfolgte die römische Gesetzgebung nach den Zwölf Tafeln?
An welchen Stellen findet die Rechtserzeugung im römischen Recht statt?
Primär bei den staatlichen Stellen, wie
- den Magistraten bzw. den Volkstribunen - Erlass von edicta, leges bzw plebiscita
- dem Senat (senatus consulta)
- dem Kaiser (consitutiones principis) - (ab dem Prinzipal)
Privatleute wirken ebenfalls mit nämlich die angesehenen und einflussreichen Mitglieder des römischen Juristenstandes mit.
- unterstützten die staatlichen Rechtspflegeorgane, z.B. den Prätor, bei der Erstellung des Edikts
- Kraft aus respondendi beruft im Namen des Kaisers Rechtsgutachten (responsa) zu erteilen, die für den Richter (Index) im Verfahren als verbindlich gelten