Römisches Recht - Allgemeine Fragen - Schuld- und Sachenrecht Flashcards

1
Q

Nennen Sie mir die Realverträge und die dazugehörigen lateinischen Begriffe!

A
  1. COMMODATUM - Leihe
  2. DEPOSITUM - Verwahrung = Hinterlegung
  3. PIGNUS - Pfand
  4. MUTUUM - zinsloses Darlehen
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2
Q

Was bedeutet PERICULUM EST EMPTORIS?

A

“Die Gefahr trägt der Käufer.”

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3
Q

Welche Sonderformen gibt beim MUTUUM?

A
  1. Anweisungsdarlehen
  2. Vereinbarungsdarlehen
  3. CONTRACTUS MOHATRAE
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4
Q

Welche Voraussetzungen müssen für ein MUTUUM gegeben sein?

A
  1. Darlehens-CONVENTIO
  2. DATIO - Hingabe der Darlehensvaluta
  3. Darlehensvaluta muss eine vertretbare Sache sein
  4. Darlehensvaltuta muss dem Darlehensgeber gehören oder derem verfügunsgberechtigten
  5. Darlehensnehmer muss Eigentümer der Valuta werden
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5
Q

Welche Voraussetzungen müssen Realverträge erfüllen?

A

Damit ein Realvertrag gültig zustande kommt müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
1. CONVENTIO - die elementare Willensübereinkunft
2. DATIO - die reale Sachübergabe

Prinzipiell unentgeltliche Verträge.

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6
Q

Was bedeutet CULPA IN CONTRAHENDO? Wann kommt es zur Anwendung?

A
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7
Q

Was ist die FIDEIUSSIO?

A
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8
Q

Wie verhält es sich mit der Perfektion einer EMPTIO VENDITIO bei einer Wahlschuld (OBLIGATIO ALTERNATIVA)?

A
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9
Q

Wann ist eine EMPTIO VENDITIO perfekt? Wie heißt dieser Vertrag sodann?

A

Eine EMPTIO PERFECTA kommt zustande, wenn:
1. der Kaufpreis festgesetzt ist
2. die Ware individuell bestimmt ist
3. die Rechtswirkungen des Vertrages nicht mehr vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung oder Befristung abhängt

Folgende Punkte:
1. Fehlende Aussonderung
- Nicht perfekt ist ein Gattungskauf, solange die zu leistende Einzelstücke nicht ausgesondert sind, also die Wandlung einer Genusobligation zu einer Speziesobligation

  1. Aufschiebende Bedingung oder aufschiebende Befristung
    - eine Bedingung die auflösend wirkt, hindert die Perfektion nicht
  2. Fehlende Bestimmung des Leistungsvolumens und der Kaufpreissumme
    - nicht perfekt ist, bei einem Kaufpreis pro Mengeneinheit noch kein Gesamtpreis feststeht.
  3. Mangel an der Kaufsache
    - nicht perfekt ist ein Kaufvertrag solange die Sache einen Mangel aufweist.
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10
Q

Wie ist die Risikoverteilung bei Untergang (EMPTIO VENDITIO)?

A
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11
Q

Was bedeutet Akzessorisch juristisch gesehen? Wo ist dies im römischen Recht vorzufinden?

A

Abhänigigkeit oder Gebundenheit

Dies findet man im römisches Recht bei der Bürgschaft, da Bürgschaften streng akzessorisch sind, also nur solange bestehen, als die zu scherende Forderung ebenfalls besteht.

Ebenfalls findet man dies beim Pfandrecht.

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12
Q

Nennen Sie die Voraussetzungen für ein gültiges Pfandrecht!

A
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13
Q

Welche Voraussetzungen müssen bei einer Exegese gegeben sein?

A
  1. Rechtsfrage
    2.
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14
Q

Welche Klagen sind BONAE FIDEI IUDICIA und welche STRICTI IURIS IUDICIA?

A
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15
Q

Was ist das BENEFICUM EXCUSSIONIS?

A
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16
Q

Welche Formen der Bürgschaft gibt es?

A
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17
Q

Welche Voraussetzungen sind für eine EMPTIO VENDITIO notwendig?

A

Der CONSENSUS, also die Willensübereinstimmung, über die ESSENTALIA NEGOTII, also über Ware und Preis.

18
Q

Was bedeutet IMPOSSIBILIA NULLA EST OBLIGATIO?

A
19
Q

Welche Klagen gibt es bei der EMPTIO VENDITIO?

A

ACTIO EMPTI und ACTIO VENDITI

20
Q

Erläutern Sie nähern den Preis bei der EMPTIO VENDITIO!

A
  • Kaufpreis muss in Geld bestehen (teilweise Leistung möglich)
  • PRETIUM VERUM - ernstgemeinter Kaufpreis
  • PRETIUM CERUM - bestimmter Kaufpreis
  • (PRETIUM IUSTUM - gerechter Kaufpreis Erwägung ab der Nachklassik)
21
Q

Erläutern Sie näher die Ware bei der EMPTIO VNEDITIO!

A
22
Q

Welche Voraussetzungen sind notwendig für eine Haftung nach der LEX AQUILIA?

A
  1. Schaden
  2. Tatbestandsmäßigkeit (indiziert die Rechtswidrigkeit)
  3. Kausalität
  4. Adäquanz
  5. Rechtswidrigkeit
  6. Verschulden
  7. Höhe des Schadens
  8. Klagen
23
Q

Wie kann man die Tatbestandsmäßigkeit bei der LEX AQUILIA unterteilen?

A
24
Q

Welche Arten der Kausalität gibt es bei der LEX AQUILIA?

A
25
Q

Welche Arten von Verschulden gibt es bei der LEX AQUILIA?

A
26
Q

Wie berechnet sich der Anspruch bei der LEX AQUILIA?

A
27
Q

Welche Klagen gibt es bei der LEX AQUILIA und wie sind diese durchzuführen?

A
28
Q

Wann kommt es zu einer Rechtswidrigkeit bei der LEX AQUILIA?

A
29
Q

Was ist der Unterscheid zwischen der Nichterfüllung und der Gefahrtragung (EV)?

A
30
Q

Wie viele Arten der USUCAPIO gibt es und wann kommen diese zur Anwendung?

A
31
Q

Wann kommt es zu einer Ersetzung infolge eines Formmangels? Welche Arten gibt es hierbei?

A
32
Q

Wann kommt es zu einer Ersitzung infolge eines rechtlichen Mangels beim Vormann? Welche Arten gibt es hierbei?

A
33
Q

Welche Voraussetzungen sind beim Vorliegen eines rechtlichen Mangels beim Vormann zu erfüllen, damit eine Ersetzung gültig zustande kommt?

A
  1. RES HABILIS
  2. TITULUS
  3. BONA FIDES
  4. POSSESSIO
  5. TEMPUS
34
Q

Was fällt nicht unter RES HABILIS (USUCAPIO)?

A
  1. RES EXTRA COMMERCIUM (Sachen des Privatrechtsverkehrs)
    1.1. RES PUBLICAE - ein Marktplatz
    1.2. RES DIVINI IURIS - Sachen des religiösen Bereichs - z.B. Tempel
  2. RES FURTIVA - festgelegt in LEX ATINIA trifft den FUR, wie auch jeden späteren Erwerber der Sache
    Befreiung des Makels: REVERSIO IN POTESTATEM - zurückgelangt in den Machtbereich des Eigentümers
35
Q

Wie verhält es sich mit der BONA FIDES (USUCAPIO)? Wann ist man BONA FIDES?

A
  1. Der Erwerber muss beim Erwerb BONA FIDES, also gutgläubig sein.
  2. Dabei gilt der Grundsatz MALA FIDES SUPERVENIENS NON NOCET, also “Schlechter Glaube, der sich nachträglich einstellt, schadet der Ersitzung nicht”
  3. durch Kenntnis des Mangels ist man MALA FIDES
  1. BONA FIDE ist, wer beim Erwerb vom voll Geschäftsfähigen den Mangel des Eigentums bzw der Verfügungsbefugnis nicht kennt.
  2. BONA FIDE ist, wer beim Erwerb vom beschränkt Geschäftsfähigen (PUPPILIS, FURIOSUS, PRODIGUS) den Mangel der Geschäftfähigkeit nicht kennt.
  3. BONA FIDE ist, wer von einem nichtberechtigten Vormann ohne gültigen Titel erwirbt und beide Mängel nicht kennt (Putitativtitelfall)
36
Q

Wie verhält es sich mit dem TITULUS (USUCAPIO)?

A
37
Q

Wie verhält es sich mit der POSESSIO (USUCAPIO)?

A
  • Die Ersitzung beginnt ab dem Zeitpunkt des Besitzes, was eine fehlerfreie POSSESSIO voraussetzt, also ohne VI, CLAM oder PRECARIO.
  • POSESSIO kann durch einen Detentor aufrecht erhalten bleiben.
  • Bei Besitzverlust steht dem Ersitzungsbesitzer die ACTIO PUBLICIANA zur Verfügung.
38
Q

Wie verhält es sich mit dem TEMPUS (USUCAPIO)?

A

bewegliche Sachen - 1 Jahr
unbewegliche Sachen - 2 Jahre

Bei Besitzverlust beginnt diese Frist von neu zu laufen

39
Q

Beschreiben Sie die LEX ATINIA!

A

Beschreibt, dass eine gestohlene Sache nicht ersessen werden kann. Eine Heilung kann mittels der REVERSIO IN POTESTATEM erfolgen.
Dabei muss der Eigentümer wieder fehlerfrei Besitz an seiner Sache erhalten und zwar in unmittelbarer Gewahrsam.

40
Q

Wann spricht man von einem Sachmangel (EV)?

A

Einen Mangel, der
- dem Kaufgegenstand (körperlich) anhaftet und
- dessen ordentlichen oder ausdrücklich besungenen Gebrauch beeinträchtigt

41
Q

Wann kommt es zu einem Rechtsmangel (EV)?

A
42
Q

Nennen Sie mir die Realverträge und die dazugehörigen lateinischen Begriffe!

A
  1. COMMODATUM - Leihe
  2. DEPOSITUM - Verwahrung
  3. PIGNUS - Pfand
  4. MUTUUM - Darlehen