Rechtsschutz in der EU Flashcards
4 Verfahrensarten vor dem EUGH
- Aufsichtsklage
- Nichtigkeitsklage
-Untätigkeitsklage
-
EuGH art
Art 19 EUV
Funktion Rechtsfortbildung der EuGH
- Lücken von Unionsrecht (als neue Rechtsordnung) gefüllen
Aufsichtsklage ( art + Verfahren / 3)
-Klage der Kommission (häufiger)
-Klage einen Mitgliedstaat
( bevor Klage erhebt, muss er Komission mit angeblicher Vertagsverletzung befassen)
art 258/259 AEUV
Aufsichtsklage Vorverfahren ( Klage der Komm) (3)
- Mahnschreiben
- MS erhält Gelegenheit zur Äußerung
- begründete Stellungnahme ( abgeben)
Urteil der EuGH Aufischtsklage
- Festellungsurteil
- wenn dananch MS egreift kein Maßnahme
- Veurteilung zur Zahlung Pauschalbertrags / Zwangsgeld
Nichtigkeitsklage : Beteiligten
( aktive)Kläger : MS, Unionsorgane, juristiche Personen
- ( passive) Beklägter : EU Organe, Einrichtungen und Stellen
Nichtigkeitsklage : Befugnis
Privilegierte Kläger :
müssen vom Akt nicht betroffen sein
-Teilprivilegierte :
Rechtswidrigkeit ist nicht genug ; Klage muss auf Wahrung ihrer Rechte abzielen
- -Nicht privilegierte :
Handlungen die an sie gerichtete sind, die sie unmittelbar und individuell betreffen
Nichtigkeitsklage : Befugnis
Privilegierte Kläger :
müssen vom Akt nicht betroffen sein
-Teilprivilegierte :
Rechtswidrigkeit ist nicht genug ; Klage muss auf Wahrung ihrer Rechte abzielen
- Nicht privilegierte :
Handlungen die an sie gerichtete sind, die sie unmittelbar und individuell betreffen
Untätigkeitsklage ( art + Klageberechtigung (4) )
- ART 265AEUV
-Kläger :
Privilegiert : MS; Organe der EU
Nicht privilegiert : natürliche und juristiche Personen ( Empfehlung des Organe einen anderen Akt als Empfehlung/Stellungnahme an sie zu richten)
Ankläger ( passive)
EU Organe, Einrichtungen und Stellen
Untätigkeitsklage ( def -2)
-Unterlassen einer Beschlussfassung trotz primärrechtlicher
Verpflichtung
Vorbedingung: erfolglose Aufforderung zum Tätigwerden ( Beklagte soll ein Gelegenheit der Forderung außergerechtlich nachzukommen bekommen)
Erfolglose Aufforderung zum Tätigwerden
Beklagte bekommt ein Gelegenheit der Forderung außergerechtlich nachzukommen
Untätigkeitsklage EuGH ( 2)
- Feststellungsurteil
- Schadensersatz
Vorabentscheidungsverfahren ( Art + 2)
ART 267 AEUV
- Gericht eines MS ( + andere neutral bestzte Institutionen)
- Fragen nach Auslegung und Gültigkeit von Unionsrecht ( muss für Rechtsstreits Entscheidung entscheiden sein)
Vorlagepflicht wenn ( 3)
- Entscheidung die kann nicht durch innerstaatlichen Rechtsbehelfen angegriffen sein
- Zweifeln an Unionshandlung Gültigkeit
- im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes, mitgliedstaatlicher Vollzugsakt soll ausgesetzt sein