Rechtsformen und Rechnungswesen (9) Flashcards
Formen Personengesellschaften
- Stille Gesellschaft
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co. KG
Formen Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
andere Gesellschaftsformen
- Genossenschaft (e.G.)
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Merkmale Personengesellschaften
▪ Zusammenschluss von mindestens zwei Personen
▪ Geschäftsführung grundsätzlich durch Gesellschafter
▪ persönliche Haftung durch die Gesellschafter
▪ keine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person)
Merkmale Kapitalgesellschaften
▪ eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Personen)
▪ Geschäftsführung nicht zwangsläufig aus dem Gesellschaftskreis
▪ Haftungsbegrenzung auf die Einlagen
Merkmale Stille Gesellschaft
▪ vertragliche Vereinigung zwischen einem Kaufmann und einem Kapitalgeber, dessen Einlage in das Vermögen des Kaufmanns übergeht
▪ Kapitalgeber erhält Anteil am Gewinn und ist im Konkursfall Gläubiger des Unternehmens
Merkmale Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
▪ vertragliche Personenvereinigung zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels
▪ keine Eintragung ins Handelsregister bzw. kein Handelsgewerbe nach HGB
▪ auch: BGB-Gesellschaft
▪ persönliche Haftung der Gesellschafter
▪ Grundlage weiterer, speziellerer Personengesellschaften
Merkmale offene Handelsgesellschaft (OHG)
▪ ähnlich GbR, aber Eintrag ins Handelsregister und Handelsgewerbe nach HGB
Merkmale Kommanditgesellschaft (KG)
▪ mindestens zwei Gesellschafter (Komplementär und Kommanditist)
▪ unbeschränkte Haftung durch mindestens einen Gesellschafter (Komplementär)
▪ beschränkte Haftung durch mindestens einen Gesellschafter (Kommanditist)
Merkmale GmbH & Co. KG
▪ Kommanditgesellschaft, bei welcher der Komplementär eine GmbH (s. u.) ist.
Merkmale Aktiengesellschaft (AG)
▪ Gesellschafter (Aktionäre) sind mit Anteilen an dem in Wertpapiere (Aktien) zerlegten Grundkapital (mind. 50.000 Euro) der Gesellschaft beteiligt
▪ keine persönliche Haftung
▪ Gründung auch durch eine Person möglich
▪ Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
Merkmale Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
▪ Beteiligung der Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital (mind. 25.000 Euro)
▪ keine persönliche Haftung
▪ Gründung auch durch eine Person möglich
▪ Organe: Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung
Merkmale Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
▪ unbeschränkte Haftung durch mindestens einen Gesellschafter (Komplementär)
▪ Beteiligung der restlichen Gesellschafter (Kommanditaktionäre) an dem in Aktien zerlegten Grundkapital
Merkmale Genossenschaft (eG)
▪ keine geschlossene Mitgliederzahl
▪ Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb
▪ keine persönliche Haftung
▪ Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung
Merkmale Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
▪ Privatversicherungsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
▪ Kunden werden mit Abschluss des Versicherungsvertrags Mitglied des Vereins
Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft Arge)
▪ Sonderform einer GbR
− entsteht erst nach Abschluss des Bauvertrages; die Gesellschafter bilden vorher eine Bietergemeinschaft
− Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern persönlich und gesamtschuldnerisch
− Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten erfolgt durch Gesellschafter gemeinschaftlich (soweit nicht vertraglich anders vereinbart)
▪ vertragliche Bindung mehrerer am Bau beteiligter Handwerksmeister oder Bauunternehmer
▪ jedes Unternehmen leistet nur die im Vertrag fixierten Beiträge
▪ jedes Unternehmen behält seine wirtschaftliche Unabhängigkeit
▪ einmalig möglich oder auch auf gewisse Dauer zur gemeinsamen Durchführung größerer Bauvorhaben
Bilanz
▪ Stichtagsrechnung
▪ Gegenüberstellung des Vermögens und des Kapitals eines Unternehmens
▪ kontinuierliche Fortschreibung
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
▪ Zeitraumrechnung
▪ Gegenüberstellung des Aufwands und Ertrags eines Unternehmens (Ergebnis: Jahresüberschüsse (Gewinn) oder -fehlbeträge (Verlust))
▪ zu Beginn eines Geschäftsjahres neu begonnen
▪ kann in Konten- und Staffelform aufgebaut sein (für Kapitalgesellschaften Staffelform nach HGB zwingend vorgeschrieben
Funktionen Bilanz
▪ Dokumentationsfunktion: verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens
▪ Gewinnermittlungsfunktion: Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen
▪ Informationsfunktion
− als Selbstinformation, d.h. als unternehmensinternes Steuerungsinstrument
− als Drittinformation gegenüber Gläubigern, Marktpartnern, Arbeitnehmern, dem Staat o.ä.
Aktivseite
▪ Anlagevermögen
▪ Umlaufvermögen
▪ Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Anlagevermögen
− Immaterielle Vermögengegenstände (bspw. Patente, Lizenzen
− Sachanlagen (bspw. Grundstücke, Gebäude, Maschinen)
− Finanzanlagen (bspw. langfristig angelegte Wertpapiere)
Umlaufvermögen
− Vorräte (bspw. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse)
− Forderungen (bspw. ausstehende Schlusszahlungen)
− Wertpapiere, die nicht auf Dauer angelegt sind (bspw. Aktien, Pfandbriefe)
− Liquide Mittel (bspw. Barmittel, Schecks, Guthaben auf Konten)
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
− Ausgaben, die im abgelaufenen Jahr getätigt wurden, jedoch erst Aufwendungen des kommenden Jahres betreffen (bspw. im Voraus gezahlte Löhne, Mieten, Versicherungen)
Passivseite
▪ Eigenkapital
▪ Rückstellungen
▪ Verbindlichkeiten
▪ Passiver Rechnungsabgrenzungsposten