Rechtsformen und Rechnungswesen (9) Flashcards

1
Q

Formen Personengesellschaften

A
  • Stille Gesellschaft
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • GmbH & Co. KG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Formen Kapitalgesellschaften

A
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

andere Gesellschaftsformen

A
  • Genossenschaft (e.G.)
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Merkmale Personengesellschaften

A

▪ Zusammenschluss von mindestens zwei Personen
▪ Geschäftsführung grundsätzlich durch Gesellschafter
▪ persönliche Haftung durch die Gesellschafter
▪ keine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Merkmale Kapitalgesellschaften

A

▪ eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Personen)
▪ Geschäftsführung nicht zwangsläufig aus dem Gesellschaftskreis
▪ Haftungsbegrenzung auf die Einlagen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Merkmale Stille Gesellschaft

A

▪ vertragliche Vereinigung zwischen einem Kaufmann und einem Kapitalgeber, dessen Einlage in das Vermögen des Kaufmanns übergeht
▪ Kapitalgeber erhält Anteil am Gewinn und ist im Konkursfall Gläubiger des Unternehmens

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Merkmale Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

A

▪ vertragliche Personenvereinigung zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels
▪ keine Eintragung ins Handelsregister bzw. kein Handelsgewerbe nach HGB
▪ auch: BGB-Gesellschaft
▪ persönliche Haftung der Gesellschafter
▪ Grundlage weiterer, speziellerer Personengesellschaften

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Merkmale offene Handelsgesellschaft (OHG)

A

▪ ähnlich GbR, aber Eintrag ins Handelsregister und Handelsgewerbe nach HGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Merkmale Kommanditgesellschaft (KG)

A

▪ mindestens zwei Gesellschafter (Komplementär und Kommanditist)
▪ unbeschränkte Haftung durch mindestens einen Gesellschafter (Komplementär)
▪ beschränkte Haftung durch mindestens einen Gesellschafter (Kommanditist)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Merkmale GmbH & Co. KG

A

▪ Kommanditgesellschaft, bei welcher der Komplementär eine GmbH (s. u.) ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Merkmale Aktiengesellschaft (AG)

A

▪ Gesellschafter (Aktionäre) sind mit Anteilen an dem in Wertpapiere (Aktien) zerlegten Grundkapital (mind. 50.000 Euro) der Gesellschaft beteiligt
▪ keine persönliche Haftung
▪ Gründung auch durch eine Person möglich
▪ Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Merkmale Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

A

▪ Beteiligung der Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital (mind. 25.000 Euro)
▪ keine persönliche Haftung
▪ Gründung auch durch eine Person möglich
▪ Organe: Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Merkmale Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

A

▪ unbeschränkte Haftung durch mindestens einen Gesellschafter (Komplementär)
▪ Beteiligung der restlichen Gesellschafter (Kommanditaktionäre) an dem in Aktien zerlegten Grundkapital

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Merkmale Genossenschaft (eG)

A

▪ keine geschlossene Mitgliederzahl
▪ Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb
▪ keine persönliche Haftung
▪ Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Merkmale Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

A

▪ Privatversicherungsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
▪ Kunden werden mit Abschluss des Versicherungsvertrags Mitglied des Vereins

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft Arge)

A

▪ Sonderform einer GbR
− entsteht erst nach Abschluss des Bauvertrages; die Gesellschafter bilden vorher eine Bietergemeinschaft
− Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern persönlich und gesamtschuldnerisch
− Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten erfolgt durch Gesellschafter gemeinschaftlich (soweit nicht vertraglich anders vereinbart)
▪ vertragliche Bindung mehrerer am Bau beteiligter Handwerksmeister oder Bauunternehmer
▪ jedes Unternehmen leistet nur die im Vertrag fixierten Beiträge
▪ jedes Unternehmen behält seine wirtschaftliche Unabhängigkeit
▪ einmalig möglich oder auch auf gewisse Dauer zur gemeinsamen Durchführung größerer Bauvorhaben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Bilanz

A

▪ Stichtagsrechnung
▪ Gegenüberstellung des Vermögens und des Kapitals eines Unternehmens
▪ kontinuierliche Fortschreibung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

A

▪ Zeitraumrechnung
▪ Gegenüberstellung des Aufwands und Ertrags eines Unternehmens (Ergebnis: Jahresüberschüsse (Gewinn) oder -fehlbeträge (Verlust))
▪ zu Beginn eines Geschäftsjahres neu begonnen
▪ kann in Konten- und Staffelform aufgebaut sein (für Kapitalgesellschaften Staffelform nach HGB zwingend vorgeschrieben

19
Q

Funktionen Bilanz

A

▪ Dokumentationsfunktion: verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens
▪ Gewinnermittlungsfunktion: Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen
▪ Informationsfunktion
− als Selbstinformation, d.h. als unternehmensinternes Steuerungsinstrument
− als Drittinformation gegenüber Gläubigern, Marktpartnern, Arbeitnehmern, dem Staat o.ä.

20
Q

Aktivseite

A

▪ Anlagevermögen
▪ Umlaufvermögen
▪ Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

21
Q

Anlagevermögen

A

− Immaterielle Vermögengegenstände (bspw. Patente, Lizenzen
− Sachanlagen (bspw. Grundstücke, Gebäude, Maschinen)
− Finanzanlagen (bspw. langfristig angelegte Wertpapiere)

22
Q

Umlaufvermögen

A

− Vorräte (bspw. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse)
− Forderungen (bspw. ausstehende Schlusszahlungen)
− Wertpapiere, die nicht auf Dauer angelegt sind (bspw. Aktien, Pfandbriefe)
− Liquide Mittel (bspw. Barmittel, Schecks, Guthaben auf Konten)

23
Q

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

A

− Ausgaben, die im abgelaufenen Jahr getätigt wurden, jedoch erst Aufwendungen des kommenden Jahres betreffen (bspw. im Voraus gezahlte Löhne, Mieten, Versicherungen)

24
Q

Passivseite

A

▪ Eigenkapital
▪ Rückstellungen
▪ Verbindlichkeiten
▪ Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

25
Q

Eigenkapital

A

− gezeichnetes Kapital (bspw. Nennwert aller ausgegeben Aktienanteile)
− Kapitalrücklage (bspw. Agio = Aufschlag auf den Nennwert in Prozent)
− Gewinnrücklagen (bspw. nicht ausgeschüttete Gewinne)
− Gewinn-/Verlustvortrag (bspw. nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre)
− Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( = Differenz der Erträge und Aufwendungen aus GuV)

26
Q

Rückstellungen

A

− geschätzter Betrag für drohende Verluste, deren Bestehen, Höhe und Fälligkeit ungewiss ist

27
Q

Verbindlichkeiten

A

− Zahlungs- und Lieferverpflichtungen, die am Bilanzstichtag nach Höhe und Fälligkeit feststehen

28
Q

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

A

− Einnahmen, die vor dem Bilanzstichtag eingegangen sind, tatsächlich aber erst Erträge des kommenden Jahres darstellen (bspw. im Voraus erhaltene Löhne, Mieten, Versicherungen)

29
Q

Erfolgsneutrale Vorgänge

A

▪ Aktivtausch (bspw. Kauf eines Gerätes mit liquiden Mitteln)
▪ Passivtausch (bspw. Begleichung von Lieferantenkrediten durch Kreditaufnahmen)
▪ Bilanzverkürzung (bspw. Tilgung eines Kredits aus liquiden Mitteln)
▪ Bilanzverlängerung (bspw. Aufnahme eines Kredits zur Gerätebeschaffung)

30
Q

Aktivtausch

A

− Erhöhung Anlagevermögen („Sachanlagen“)
− Verminderung Umlaufvermögen („Kasse“)
− Änderung der Vermögensstruktur
→ keine Änderung der Bilanzsumme

31
Q

Passivtausch

A

− Erhöhung kurzfristiger Verbindlichkeiten
− Verminderung langfristiger Verbindlichkeiten
− Änderung der Finanzierungsstruktur (innerhalb der Verbindlichkeiten; Eigenkapital unverändert!)
→ keine Änderung der Bilanzsumme

32
Q

Bilanzverkürzung

A

→ Verminderung Umlaufvermögen („Kasse“)
→ Verminderung Fremdkapital („Verbindlichkeiten“)
→ Verkürzung der Bilanzsumme

33
Q

Bilanzverlängerung

A

→ Erhöhung Fremdkapital („Verbindlichkeiten“)
→ Erhöhung Anlagevermögen („Sachanlagen“)
→ Verlängerung Bilanzsumme

34
Q

Handelsgesetzbuch (HGB)

A

▪ Grundgesetz für den Kaufmann
▪ sichert den geordneten Ablauf kaufmännischer Geschäfte
▪ regelt die Rechtsbeziehung der Kaufleute untereinander und mit Dritten

35
Q

Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit

A

▪ Forderung nach einer objektiven, d.h. von Dritten nachprüfbaren Abbildung des wirtschaftlichen Geschehens
▪ Ziel: Verhinderung von Manipulationen in der Bilanz

36
Q

Grundsatz der Klarheit

A

Forderung nach eindeutiger Bezeichnung und ordentlicher Auflistung einzelner Positionen, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit

37
Q

Grundsatz der Vollständigkeit

A

▪ Erfassung sämtlicher buchungspflichtiger Geschäftsvorfälle sowie Abbildung bestehender Risiken als Rückstellungen
▪ Folge: Pflicht zur Inventur!

38
Q

Grundsatz der Stetigkeit

A

▪ Forderung nach einer sorgfältigen Periodenabgrenzung sowie inhaltlicher Gleichartigkeit der Abschlüsse
▪ Materielle Kontinuität: Positionen sind immer auf gleiche Weise zu ermitteln, abzugrenzen und zusammenzustellen
▪ Formelle Kontinuität: Verwendung stets gleicher Gliederungsbegriffe und –schemata
▪ Ziel: Vergleichbarkeit der Informationen verschiedener Perioden

39
Q

Grundsatz der Vorsicht

A

▪ Ansatz eines tendenziell pessimistischeren Wertes bei Unsicherheit über dessen Höhe (kein Mittelwert!)

40
Q

Grundsatz der sachlichen Abgrenzung

A

▪ Unverkaufte Produkte dürfen maximal zu den Herstellkosten als Ertrag angesetzt werden.
▪ Aufwendung sind derjenigen Periode zuzuordnen, welcher die sachlich zugehörigen Erträge zugerechnet werden (unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung).

41
Q

Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung

A

▪ Sämtliche zeitraumbezogenen Vermögensänderungen (bspw. Zinsen oder Mieten) sind zeitproportional zu periodisieren und somit derjenigen Periode zuzurechnen, in der sie entstanden sind und nicht der Periode, in welcher die Zahlung erfolgte.

42
Q

Realisationsprinzip

A

▪ Gewinne werden erst dann erfolgswirksam, wenn die zugrunde liegenden Leistungen erbracht wurden.
▪ Bei Bauunternehmen: nach Abnahme! (Gefahrenübergang)

43
Q

Imparitätsprinzip

A

▪ Abweichung von anderen Abgrenzungsgrundsätzen!
▪ Verluste, die nicht realisiert werden, wohl aber mit ausreichender Sicherheit bekannt sind, müssen so früh wie möglich erfolgswirksam erfasst werden. Hier gilt das Realisationsprinzip also nicht!
▪ Für Verluste aus schwebenden Geschäften (d.h. noch nicht vollständig erbrachte Leistungen) sind Rückstellungen zu bilden.