Einführung (1) Flashcards

1
Q

Baubetrieb als Wissenschaftszweig

A

Zweig der Industriebetriebslehre, der sich mit allen baubetriebswirtschaftlichen Fragen befasst (wirtschaftliche und technische Effizienz und Effektivität der Bauausführung, Bauabwicklung/Projektmanagement, baurechtliche Randbedingungen)

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2
Q

Baubetrieb als Einheit

A

örtliche, technische und organisatorisch selbstständige Einheit, die mittels Produktionsfaktoren (menschliche Arbeit, Maschinen, Werkstoffe, Disposition) Bauleistungen erbringt, zum Beispiel Bauunternehmen oder Niederlassungen

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3
Q

Definition Unternehmung

A

rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und soziale Einheit, in der wirtschaftliche Aufgaben mit dem Ziel erfüllt werden, wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen
▪ Klassifikation nach verschiedenen Merkmalen:
− nach dem Träger des Eigentums (privat, öffentlich, Mischformen)
− nach der Unternehmensgröße (klein, mittel, groß)
− nach dem räumlichen Betätigungsfeld (regional, national, multinational, global)
− nach der Rechtsform (privatrechtlich, öffentlich-rechtlich)

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4
Q

Definition Firma

A

Name einer Unternehmung, der auch die Rechtsform (zum Beispiel AG, GmbH) beinhalten muss.

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5
Q

Definition Betrieb

A

örtlich gebundene, technische Einheit zur Produktion von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen
▪ ist wirtschaftlich unselbstständig (folgt auch wirtschaftlichen Zielsetzungen)
▪ mehrere Betriebe in einem Unternehmen sind möglich
▪ die Begriffe „Fabrik“, „Werk“ oder „Niederlassung“ stellen die produktionswirtschaftliche Seite des Betriebes heraus

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6
Q

Besondere Bedingungen der Bauproduktion

A

▪ Auftragsfertigung
▪ Einzelfertigung
▪ Baustellenfertigung
▪ Langfristfertigung
▪ Preisbildung vor Produktionsbeginn
▪ Witterungseinflüsse
▪ Vielzahl von Projektbeteiligten

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7
Q

Merkmale Auftragsfertigung

A

− starke Abhängigkeit von Kapazitätsbedarf und -auslastung von der sich ständig ändernden Auftragslage
− individuelle Wünsche des Auftraggebers (Leistungsverzeichnis, Leistungsprogram, Entwürfe, Pläne)

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8
Q

Merkmale Einzelfertigung

A

− jedes Objekt ist anders (Einmaligkeit)
− erfordert für Vorbereitung und Durchführung eine besonders große Zahl an menschlichen Eingriffen

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9
Q

Merkmale Baustellenfertigung

A

− Bauwerke können vorwiegend nur am vorausbestimmten Standort hergestellt werden
− Bereitstellung einer für jede Baustelle neu zu errichtenden, möglichst effektiven Baustelleneinrichtung
− Baugrund beeinflusst bautechnische Lösung

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10
Q

Merkmale Langfristfertigung

A

− Fertigungszeiten über mehrere Monate bei großen, komplexen Objekten
− schwierige Personaldisposition wegen oft mehrerer, gleichzeitig fertigzustellender Objekte mit unterschiedlichen Fristen

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11
Q

Preisbildung vor Produktionsbeginn

A

− Kosten können in der Regel nur (mittels vergleichbarer (Teil-)Projekte) abgeschätzt werden
− konkreter Produktionsmitteleinsatz zum Kalkulationszeitpunkt häufig noch nicht festgelegt
− Preisänderungen insbesondere von Materialien während der Bauzeit

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12
Q

Witterungseinflüsse

A

− Einflüsse von Trockenheit, Wind, Regen, Frost etc.
− Kälteempfindlichkeit/-abhängigkeit vieler Baustoffe und Bauverfahren

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13
Q

mögliche Projektbeteiligte

A

− Auftraggebervertreter, Planer, Projektsteuerer, Juristen
− andere (Vor- und Nach-) Gewerke
− Kreditinstitute, Öffentlichkeit

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14
Q

mögliche Baubeteiligte

A

▪ Betroffene (Nachbarn etc.)
▪ Eigentümer, Nutzer
▪ Planer
▪ ausführendes Unternehmen
▪ Projektsteuerer
▪ Bauherr (öffentlich/privat)
▪ Berater
▪ Finanzierer
▪ Behörden

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15
Q

Anforderungen an eine effektive und effiziente Bauproduktion

A

▪ projektbezogene Auswahl geeigneter Bauverfahren, Baustoffe, Ressourcen (produktives und Overhead-Personal, Baustelleneinrichtung) etc.
▪ möglichst belastbare Abbildung der entstehenden Kosten im Rahmen der Kalkulation
▪ optimiertes Projekt-, Ressourcen-, Vertrags- und Schnittstellenmanagement

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16
Q

Definition Bedürfnis

A

persönliches Mangelempfinden, verbunden mit dem Wunsch, den Mangel zu beheben. Bedürfnisse unterliegen ständigen Veränderungen durch: Bildung, Alter, Umwelt, technischen Fortschritt, Einkommen

17
Q

Merkmale Maximalprinzip

A

▪ gegebene Mittel für großes Ziel verwendet
▪ Nutzenmaximierung, Gewinnmaximierung

18
Q

Merkmale Minimalprinzip

A

▪ gesetztes Ziel wird mit minimalen Mitteln umgesetzt
▪ Ausgabenminimierung, Kostenminimierung

19
Q

Abbildung Marktumfeld

A
20
Q

Einflüsse von Staat, Gesellschaft, Rechtsordnung

A

− wirtschaftliches Umfeld (Globalisierung, Konjunktur, Preisniveau, Ölpreis, Börsen, Finanzwelt, Banken)
− Demographie (Überalterung, Zuwanderung, Kinderarmut)
− Technologie (Kosteneinsparungen durch höhere Effizienz, höhere Anforderungen)
− Gesetze, Verordnungen zu Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
− Regelwerke (DIN-Normen als technische Standards)

21
Q

Beschaffungsmarkt umfasst -

A

− Baustoffmarkt (Bereitstellung von Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffen)
− Baumaschinenmarkt
− Markt für Nachunternehmer (Bauunternehmungen führen Arbeiten häufig nur im Bereich ihrer Kernkompetenz aus)

22
Q

Eigenschaften Arbeitsmarkt

A

− Anzahl verfügbarer Arbeitskräfte
− Qualifikation der Arbeitskräfte
− Kosten der Arbeitskräfte
− Arbeitsrecht
− Tarifverträge

23
Q

Absatzmarkt umfasst -

A

− öffentliche Auftraggeber, Investoren, Bauträger, Projektentwickler
− lokal, national, international
− Immobilienmarkt
− Wandel von Einstellungen (ökologisches Bewusstsein, Nachhaltigkeit, Qualitätsbewusstsein)

24
Q

Aufgaben von Unternehmmen - Leistungserstellung (Produktion)

A

planvoller Einsatz der Produktionsfaktoren zur Erzeugung von Sachgütern und Dienstleistungen, die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen

25
Q

Aufgaben von Unternehmmen - Leistungsverwertung (Absatz)

A

über den Absatzmarkt werden die Güter und Dienstleistungen den anderen Wirtschaftseinheiten (Unternehmen und Haushalte) zur Verfügung gestellt

26
Q

Arten von Produktionsfaktoren

A

Dispositiver Faktor : Leitung
Originäre Faktoren : Ausführende Arbeit, Betriebsmitte, Werkstoffe

27
Q

Privates Baurecht – Vergaberecht

A

▪ Privatpersonen und diesen gleich gestellte Unternehmen aus Handel, Gewerbe und Industrie unterliegen keinen vergaberechtlichen Einschränkungen (Vertragskonditionen und Preis im Rahmen des zwingenden Gesetzrechts frei verhandelbar).
▪ für Öffentliche Auftraggeber gelten insbesondere die Vorschriften der VOB/A, die eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln sowie größtmöglichen Wettbewerb und größtmögliche Transparenz sicherstellen sollen.

28
Q

Definition Allgemeine Geschäftsbedingungen

A

vorformulierte, von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsbedingungen

29
Q

Definition Werkvertrag

A

Ein Werkvertrag ist ein auf die Herbeiführung eines Erfolges (Herstellung eines Werkes mit den zugesicherten Eigenschaften) gerichteter Vertrag gemäß §§ 631 ff. BGB .

30
Q

Privates Baurecht – Gewährleistungsrecht

A

Der Auftragnehmer schuldet ein mangelfreies Werk.
▪ Liegen Mängel vor, kann der Auftraggeber Mängelansprüche geltend machen, die im Vertrag geregelt werden können (die VOB/B weicht dabei vom BGB ab).
▪ Grundsätzlich ist dem Auftragnehmer vor weitergehenden Mängelansprüchen wie Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz der Versuch der Mängelbeseitigung zu ermöglichen (Beseitigung des Mangels oder Erstellung eines neuen Werks).
▪ Mängelansprüche bei Bauleistungen verjähren je nach den vertraglich vereinbarten Fristen (grundsätzlich: 4 Jahre bei VOB/B-Verträgen und 5 Jahre bei BGB-Verträgen nach Abnahme).
▪ Der Zeitraum von der Abnahme bis zur Verjährung der Mängelansprüche des Auftraggebers wird als Gewährleistungsphase bezeichnet.

31
Q

Arbeits- und Tarifrecht in der Bauwirtschaft

A

▪ regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
▪ viele Einzelgesetze
▪ abweichende Vereinbarungen sind möglich, wenn diese den Arbeitnehmer günstiger stellen

32
Q

Aufgabe individuelles Arbeitsrecht

A

regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

33
Q

Aufgabe kollektives Arbeitsrecht

A

regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern einerseits sowie Gewerkschaften oder Betriebsräten