Einführung (1) Flashcards

1
Q

Baubetrieb als Wissenschaftszweig

A

Zweig der Industriebetriebslehre, der sich mit allen baubetriebswirtschaftlichen Fragen befasst (wirtschaftliche und technische Effizienz und Effektivität der Bauausführung, Bauabwicklung/Projektmanagement, baurechtliche Randbedingungen)

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2
Q

Baubetrieb als Einheit

A

örtliche, technische und organisatorisch selbstständige Einheit, die mittels Produktionsfaktoren (menschliche Arbeit, Maschinen, Werkstoffe, Disposition) Bauleistungen erbringt, zum Beispiel Bauunternehmen oder Niederlassungen

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3
Q

Definition Unternehmung

A

rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und soziale Einheit, in der wirtschaftliche Aufgaben mit dem Ziel erfüllt werden, wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen
▪ Klassifikation nach verschiedenen Merkmalen:
− nach dem Träger des Eigentums (privat, öffentlich, Mischformen)
− nach der Unternehmensgröße (klein, mittel, groß)
− nach dem räumlichen Betätigungsfeld (regional, national, multinational, global)
− nach der Rechtsform (privatrechtlich, öffentlich-rechtlich)

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4
Q

Definition Firma

A

Name einer Unternehmung, der auch die Rechtsform (zum Beispiel AG, GmbH) beinhalten muss.

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5
Q

Definition Betrieb

A

örtlich gebundene, technische Einheit zur Produktion von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen
▪ ist wirtschaftlich unselbstständig (folgt auch wirtschaftlichen Zielsetzungen)
▪ mehrere Betriebe in einem Unternehmen sind möglich
▪ die Begriffe „Fabrik“, „Werk“ oder „Niederlassung“ stellen die produktionswirtschaftliche Seite des Betriebes heraus

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6
Q

Besondere Bedingungen der Bauproduktion

A

▪ Auftragsfertigung
▪ Einzelfertigung
▪ Baustellenfertigung
▪ Langfristfertigung
▪ Preisbildung vor Produktionsbeginn
▪ Witterungseinflüsse
▪ Vielzahl von Projektbeteiligten

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7
Q

Merkmale Auftragsfertigung

A

− starke Abhängigkeit von Kapazitätsbedarf und -auslastung von der sich ständig ändernden Auftragslage
− individuelle Wünsche des Auftraggebers (Leistungsverzeichnis, Leistungsprogram, Entwürfe, Pläne)

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8
Q

Merkmale Einzelfertigung

A

− jedes Objekt ist anders (Einmaligkeit)
− erfordert für Vorbereitung und Durchführung eine besonders große Zahl an menschlichen Eingriffen

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9
Q

Merkmale Baustellenfertigung

A

− Bauwerke können vorwiegend nur am vorausbestimmten Standort hergestellt werden
− Bereitstellung einer für jede Baustelle neu zu errichtenden, möglichst effektiven Baustelleneinrichtung
− Baugrund beeinflusst bautechnische Lösung

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10
Q

Merkmale Langfristfertigung

A

− Fertigungszeiten über mehrere Monate bei großen, komplexen Objekten
− schwierige Personaldisposition wegen oft mehrerer, gleichzeitig fertigzustellender Objekte mit unterschiedlichen Fristen

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11
Q

Preisbildung vor Produktionsbeginn

A

− Kosten können in der Regel nur (mittels vergleichbarer (Teil-)Projekte) abgeschätzt werden
− konkreter Produktionsmitteleinsatz zum Kalkulationszeitpunkt häufig noch nicht festgelegt
− Preisänderungen insbesondere von Materialien während der Bauzeit

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12
Q

Witterungseinflüsse

A

− Einflüsse von Trockenheit, Wind, Regen, Frost etc.
− Kälteempfindlichkeit/-abhängigkeit vieler Baustoffe und Bauverfahren

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13
Q

mögliche Projektbeteiligte

A

− Auftraggebervertreter, Planer, Projektsteuerer, Juristen
− andere (Vor- und Nach-) Gewerke
− Kreditinstitute, Öffentlichkeit

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14
Q

mögliche Baubeteiligte

A

▪ Betroffene (Nachbarn etc.)
▪ Eigentümer, Nutzer
▪ Planer
▪ ausführendes Unternehmen
▪ Projektsteuerer
▪ Bauherr (öffentlich/privat)
▪ Berater
▪ Finanzierer
▪ Behörden

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15
Q

Anforderungen an eine effektive und effiziente Bauproduktion

A

▪ projektbezogene Auswahl geeigneter Bauverfahren, Baustoffe, Ressourcen (produktives und Overhead-Personal, Baustelleneinrichtung) etc.
▪ möglichst belastbare Abbildung der entstehenden Kosten im Rahmen der Kalkulation
▪ optimiertes Projekt-, Ressourcen-, Vertrags- und Schnittstellenmanagement

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16
Q

Definition Bedürfnis

A

persönliches Mangelempfinden, verbunden mit dem Wunsch, den Mangel zu beheben. Bedürfnisse unterliegen ständigen Veränderungen durch: Bildung, Alter, Umwelt, technischen Fortschritt, Einkommen

17
Q

Merkmale Maximalprinzip

A

▪ gegebene Mittel für großes Ziel verwendet
▪ Nutzenmaximierung, Gewinnmaximierung

18
Q

Merkmale Minimalprinzip

A

▪ gesetztes Ziel wird mit minimalen Mitteln umgesetzt
▪ Ausgabenminimierung, Kostenminimierung

19
Q

Abbildung Marktumfeld

20
Q

Einflüsse von Staat, Gesellschaft, Rechtsordnung

A

− wirtschaftliches Umfeld (Globalisierung, Konjunktur, Preisniveau, Ölpreis, Börsen, Finanzwelt, Banken)
− Demographie (Überalterung, Zuwanderung, Kinderarmut)
− Technologie (Kosteneinsparungen durch höhere Effizienz, höhere Anforderungen)
− Gesetze, Verordnungen zu Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
− Regelwerke (DIN-Normen als technische Standards)

21
Q

Beschaffungsmarkt umfasst -

A

− Baustoffmarkt (Bereitstellung von Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffen)
− Baumaschinenmarkt
− Markt für Nachunternehmer (Bauunternehmungen führen Arbeiten häufig nur im Bereich ihrer Kernkompetenz aus)

22
Q

Eigenschaften Arbeitsmarkt

A

− Anzahl verfügbarer Arbeitskräfte
− Qualifikation der Arbeitskräfte
− Kosten der Arbeitskräfte
− Arbeitsrecht
− Tarifverträge

23
Q

Absatzmarkt umfasst -

A

− öffentliche Auftraggeber, Investoren, Bauträger, Projektentwickler
− lokal, national, international
− Immobilienmarkt
− Wandel von Einstellungen (ökologisches Bewusstsein, Nachhaltigkeit, Qualitätsbewusstsein)

24
Q

Aufgaben von Unternehmmen - Leistungserstellung (Produktion)

A

planvoller Einsatz der Produktionsfaktoren zur Erzeugung von Sachgütern und Dienstleistungen, die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen

25
Aufgaben von Unternehmmen - Leistungsverwertung (Absatz)
über den Absatzmarkt werden die Güter und Dienstleistungen den anderen Wirtschaftseinheiten (Unternehmen und Haushalte) zur Verfügung gestellt
26
Arten von Produktionsfaktoren
Dispositiver Faktor : Leitung Originäre Faktoren : Ausführende Arbeit, Betriebsmitte, Werkstoffe
27
Privates Baurecht – Vergaberecht
▪ Privatpersonen und diesen gleich gestellte Unternehmen aus Handel, Gewerbe und Industrie unterliegen keinen vergaberechtlichen Einschränkungen (Vertragskonditionen und Preis im Rahmen des zwingenden Gesetzrechts frei verhandelbar). ▪ für Öffentliche Auftraggeber gelten insbesondere die Vorschriften der VOB/A, die eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln sowie größtmöglichen Wettbewerb und größtmögliche Transparenz sicherstellen sollen.
28
Definition Allgemeine Geschäftsbedingungen
vorformulierte, von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsbedingungen
29
Definition Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist ein auf die Herbeiführung eines Erfolges (Herstellung eines Werkes mit den zugesicherten Eigenschaften) gerichteter Vertrag gemäß §§ 631 ff. BGB .
30
Privates Baurecht – Gewährleistungsrecht
Der Auftragnehmer schuldet ein mangelfreies Werk. ▪ Liegen Mängel vor, kann der Auftraggeber Mängelansprüche geltend machen, die im Vertrag geregelt werden können (die VOB/B weicht dabei vom BGB ab). ▪ Grundsätzlich ist dem Auftragnehmer vor weitergehenden Mängelansprüchen wie Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz der Versuch der Mängelbeseitigung zu ermöglichen (Beseitigung des Mangels oder Erstellung eines neuen Werks). ▪ Mängelansprüche bei Bauleistungen verjähren je nach den vertraglich vereinbarten Fristen (grundsätzlich: 4 Jahre bei VOB/B-Verträgen und 5 Jahre bei BGB-Verträgen nach Abnahme). ▪ Der Zeitraum von der Abnahme bis zur Verjährung der Mängelansprüche des Auftraggebers wird als Gewährleistungsphase bezeichnet.
31
Arbeits- und Tarifrecht in der Bauwirtschaft
▪ regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ▪ viele Einzelgesetze ▪ abweichende Vereinbarungen sind möglich, wenn diese den Arbeitnehmer günstiger stellen
32
Aufgabe individuelles Arbeitsrecht
regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
33
Aufgabe kollektives Arbeitsrecht
regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern einerseits sowie Gewerkschaften oder Betriebsräten