Rechtliche Rahmenbedingungen Flashcards

1
Q

Wichtige Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim RKI und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

A
  • TRBA250 (techn. Regeln für biologische Arbeitsstoffe)
  • DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene)
  • UVV (Unfallverhütungsverordnung)
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2
Q

KRINKO

=Komission des RKI

A
  • Anforderungen an Hygiene bei der Aufbereitung von MP
  • > Herstellerangaben müssen berücksichtigt werden bei der Aufbereitung von MP
  • > DIN ISO 17664

Aufgaben:

xVermeidung von Gesundheitsschäden durch aufbereitete MP bei Patienten, Mitarbeitern und Dritte

xRisikobewertung und Einstufung von aufbereitbaren MP

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3
Q

BfArM

A
  • Maßnahmen zur Minimierung des Risikos für Kreuzfeld Jakob Krankheit
  • Anforderungen an Sachkenntnissen/ -kompetenzen des Personals
  • Validierungsverfahren
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4
Q

Grundlagen des Hygieneplans

A
  • TRBA250 (techn. Regeln für biologische Arbeitsstoffe)

- ISG (Infektionsschutzgestz)

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5
Q

RKI-Empfehlung

A

von besonderer Bedeutung ist ein hoher Ausbildungsstandard sowie regelmäßige Unterweisungen

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6
Q

Wer ist verantwortlich für alle Vorgänge im Krankenhaus?

A

Der Betreiber

  • > UKE Betreiber - Stadt Hamburg
  • > UKE Geschäftsführer - Bernhard

Aufbereitung von Medizinprodukten unterliegt der Verantwortung des Leiters der AEMP Abteilung

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7
Q

Rechtliche Rahmenbedingungen

A
  • Medizinproduktegesetz
  • MPBetreibV
  • Infektionsschutzgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Abfallentsorgungsgesetz
  • > alle Einrichtungen im Geseundheitsbereich sind zu Qualitätssicherungen verpflichtet
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8
Q

Aufbereitung von MP wo geregelt?

A

-MPG (Medizinproduktegesetz)

  • MPBetreibV
  • > in der MPBetreiberV wird die Empfehlung von KRINKO/BfArM erwähnt und hat deshalb einen gesetzlichen Charakter

-Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

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9
Q

DIN EN ISO 17664

A

alle Informationen rund um ein MP

  • die Verkehrsfähigkeit eines wieder verwendbaren MP schließt ein, dass der Hersteller Angaben zur Aufbereitung einschließlich Reinigung/Desinfektion, Spülung, Trocknung, Prüfung, Sterilisation, Transport sowie zur sachgerechten Lagerung zur Verfügung in deutscher Sprache stellen muss
  • Aufgabe des Betreibers ist es, die bereitgestellten Informationen sachgerecht zu berücksichtigen und reproduzierbar umzusetzen.
  • bei Abweichung davon, muss das begründet und dokumentiert werden und sichergestellt sein, dass die Funktionsfähigkeit und die Anwendungssicherheit des aufbereiteten MP vollumfänglich gewährleistet sind
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10
Q

Durchführungsverantwartung

A
  • Leitung gibt Aufgabe und ich übernehme sie

- >Verantwortung für die korrekte Erledigung trage ich

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11
Q

ISG

A

Information und Aufklärung von Angestellten in Gesundheitseinrichtungen sowie der Bevölkerung zu Gefahren übertragbarer Krankheiten und Möglichkeiten der Verhütung

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12
Q

Aufgaben RKI

A

-Konzept zur Vorbeugung, Früherkennung, Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten
-Beratung von Behörden
-Zusammenarbeit mit Behörden auf
nationaler und internationaler Ebene
-Festlegung der zu erfassenden nosokomialen Infektionen
-Zusammenfassung, Auswertung und Veröffentlichung der Meldungen von Infektionskrankheiten

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13
Q

KRINKO-/BfArM-Empfehlung

A

weitere Anforderungen:

  • Sachkenntnis des Personals validierte Verfahren,
  • Hygienische Anforderungen an die Aufbereitungseinheiten,
  • Anforderungen an das Raumkonzept und Geräteausstattung
  • Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer Übertragung der CJK(vCJK durch Medizinprodukte

Anforderungen:
-Vermeidung von Gesundheitsschäden durch das aufbereitete Medizinprodukt für Patienten, Anwender und Dritte.

Verantwortung
-Sorgfaltspflicht für die innerbetriebliche

Implementierung eines QMS
Qualitätssicherung
-Durchführung der Routinekontrollen

regeln:

  • Risikobewertung und Einstufung der aufzubereitenden Medizinprodukte vorzunehmen
  • Berücksichtigung der Angaben des Herstellers gemäß DIN ISO 17664
  • Risikobewertung und Einstufung der MP vor Aufbereitung
  • Beschreibung der einzelnen Schritte der Aufbereitung
  • Transport und Lagerung von aufbereiteten MP
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14
Q

Konformitätsbewertungsverfahren

A

Ist ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob das MP den Vorschriften der EG-Richtlinie und dem MPG entspricht

MP Klasse I:
x Konformitätsbewertungsverfahren in eigener Verantwortung des Herstellers (für jedes Produkt / technische Dokumentation +Risikomanagement Akte) Bereithaltung für die Überprüfung durch Behörden

MP Klasse IIa / IIb / III /
x Konformitätsbewertungsverfahren einreichen
x Zertifizierung durch eine staatlich benannte Stelle (CE-
Kennzeichnung + vierstellige Nummer)

Klasse I (geringes Risikopotenzial)
x Untergruppen:
x Klasse Is - sterile MP /, Klasse Im - Produkte mit Meßfunktion
xKlasse Ir - wiederverwendbare chirurgische Instrumente
x keine methodisches Risiken
x geringer Invasivitätsgrad
x kein oder unkritischer Hautkontakt vorübergehende
Anwendung
x Beispiele:
Wiederverwendbare chirurgische Instrumente, Stützstrümpfe, Pflegebetten, Rollstühle, Augenklappe

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15
Q

Medizinproduktegesetz (MPG)

A

->Grundlage für den Umgang mit Medizinprodukten

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16
Q

Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV)

A

konkrete Vorgaben zur Aufbereitung von MP

§ 8 Aufbereitung von Medizinprodukten

(1) Die Aufbereitung
- Berücksichtigung der Angaben des Herstellers
- geeignetes und nachvollziehbares Validierungsverfahren
- Gewährleistung von Sicherheit

Regelungen zu den Anforderungen ans Personal

17
Q

Konformitätsbewertungsverfahren

A

Ist ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob das MP den Vorschriften der EG-Richtlinie und dem MPG entspricht.

-Risikobewertung

18
Q

Risikobeherrschung

A
  • Die Aufbereitung von MP ist ein Bereich des voll beherrschbaren Risikos, in dem die Rechtsprechung heutzutage Fehlerfreiheit verlangt
  • Dabei steigen die Herausforderungen an die Aufbereitung aufgrund der immer kleiner und komplexer werdenden und oft thermolabilen Instrumente
19
Q

Wann darf ein MP nicht genutzt werden?

A
  • begründeter Verdacht liegt vor für Gefährdung der Gesundheit
  • Verfallsdatum ist erreicht