Raumplanung - Vendlincourt Flashcards
Was sind die Kriterien dafür, dass ein Vorhaben aufgrund seiner Auswirkungen auf die räumliche Ordnung in den Richtplan aufgenommen werden muss?
Ein Vorhaben muss in den Richtplan aufgenommen werden, wenn es bedeutende Auswirkungen auf die räumliche Ordnung hat, etwa durch die Inanspruchnahme einer großen Fläche, das Verursachen beträchtlicher Immissionen oder das Erzeugen starken Verkehrs, der eine aufwendige Erschließung benötigt.
Warum ist es wichtig, dass Richtpläne große raumwirksame Vorhaben berücksichtigen?
Richtpläne müssen große raumwirksame Vorhaben berücksichtigen, um vollständig zu sein und eine umfassende Koordination aller raumwirksamen Tätigkeiten zu gewährleisten.
Kriterien für die Aufnahme von Vorhaben in den Richtplan.
Ein Vorhaben muss in den Richtplan aufgenommen werden, wenn es signifikante Auswirkungen auf die räumliche Ordnung hat. Dies umfasst die Beanspruchung großer Flächen, das Verursachen erheblicher Immissionen und die Erzeugung starken Verkehrs, der eine aufwendige Erschließung erfordert. Umweltaspekte spielen dabei eine entscheidende Rolle, da Projekte, die zu beträchtlichen Emissionen führen oder ökologisch sensible Gebiete betreffen, die Lebensqualität und Umwelt nachhaltig beeinflussen können. Die Verkehrsbelastung ist ebenfalls ein kritischer Faktor, da sie die Infrastrukturplanung und -investitionen erheblich beeinflusst und direkte Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinden haben kann.
Stufenbau der Raumplanung
- Die schweizerische Raumplanung folgt einem pyramidenförmigen Aufbau, bei dem jedes Element (Richtplan, Nutzungsplan, Baubewilligung) eine spezifische Funktion erfüllt.
- Ziele: Zweckmäßige Bodennutzung, rationale Besiedlung, kohärente Raumverwaltung.
- Richtpläne zeigen Koordinationsmöglichkeiten auf, Nutzungspläne regeln die Bodennutzungsart, Baubewilligungen prüfen Projekt-Konformität.
Inhaltliche Anforderungen an Richtpläne
- Wenig bundesrechtliche Vorgaben zum Inhalt kantonaler Richtpläne.
- Notwendigkeit der Aufnahme spezifischer Vorhaben bei bedeutenden Auswirkungen auf die räumliche Ordnung.
Erfordernisse für die Aufnahme von Großprojekten in der Raumplanung
Grossprojekte mit erheblichen raumordnerischen Auswirkungen müssen in Richtpläne aufgenommen werden, insbesondere wenn sie:
* Große Flächen beanspruchen.
* Erhebliche Immissionen verursachen.
* Hohes Verkehrsaufkommen und aufwendige Erschließung benötigen.
Notwendigkeit der Behandlung im Richtplanungsprozess
Projekte mit weitreichenden und nachhaltigen Auswirkungen auf Bodennutzung, Urbanisierung und Umwelt erfordern eine Einbindung in den kantonalen Richtplan.
Lückenhafte Richtpläne, die solche Großprojekte nicht berücksichtigen, können die Raumplanungspflicht verletzen und sind mit dem eidgenössischen Raumplanungsrecht nicht konform.