Öffentlicher Verkehr Flashcards
Was sind die Hauptthemen des EBG, PBG und SBBG?
EBG: Bahninfrastruktur, Netzzugang, Bahnbauten.
PBG: Organisation des Personenverkehrs (auch) auf der Schiene, Bestellung des Verkehrsangebots.
SBBG: Organisation und Auftrag der Bundesbahnen
Wie nennt man die Betreiber der Infrastruktur und welches Steuerungsinstrument haben sie?
Nach EBG 2.a nennt man sie Infrastrukturbetreiberin.
Sie kann Infrasturkturkonzessionen bereitstellen, woraus sich Plangenehmigungen ableiten lassen.
Wie nennt man die Betreiber in der Sparte Verkehr und welches Steuerungsinstrument haben sie?
Man nennt sie Eisenbahnverkehrsunternehmen (EBG 2.b)
Diese Erteilt Netzzugangsbewilligungen einerseits für:
den Güterverkehr und den nicht regelmässigen Personenverkehr.
UND
Personenbeförderungskonzessionen, welche für den regelmässigen, gewerbsmässigen Perosonenverkehr erteilt werden und ihre Grundlage in der Bestellung durch Bund und Kantone haben (Angebotsvereinbarung)
Wieso unterscheidet man die Infrastruktur vom Verkehr?
Dies dient dazu, Diskriminierung zu verhindern. Man schafft im einen Bereich ein Monopol und lässt im anderen einen Markt zu.
Es soll den Wettbewerb auf der Schiene fördern.
Ausserdem dient es der Kostentransparenz dank separater Finanzierung/Abgeltung.
Welche Intstrumente gehören zur Sparte Infrastruktur.
- Infrastrukturkonzession und Sicherheitsgenehmigung (EBG 5)
- Plangenehmigung (EBG 18)
Welche Instumente gehören zur Sparte Verkehr?
Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung (EBG 8c)
Personenbeförderungskonzession (PBG 6)
Bestellung und Angebotsvereinbarung (PBG 31a)
Was ist der Zweck der Infrastrukturkonzession?
Sie soll sicherstellen, dass nur “sinnvolle” Strecken errichtet werden.
Was sind die Hauptelemente der Infrastrukturkonzession?
Die Konzession:
- berechtigt und verpflichtet zum Bau und Betrieb der Infrastruktur “nach den Vorschriften der Eisenbahngesetzgebung” (EBG 5.2+3)
- Nicht aber bereits zur Durchführung von Eisenbahnverkehr (EBG 8c).
Die Konzession wird vom Bundesrat erteilt (EBG 6; kein Rechttschutz, vgl. VGG 32.1.f) die Sicherheitsgenehmigung vom BAV (EBG 8a)
Was ist der Zweck der Netzzugangsbewilligung?
Sie soll sicherstellen, dass Eisenbahnunternehmen fremde Infrastrukturen mitbenützen dürfen (“open access”)
Dieses Prinzip schafft auch Wettbewerb und verhindert die Doppelung von Infrastruktur.
Was sind die Hauptelemente der Netzzugangsbewilligung?
Die Netzzugangsbewilligung:
vermittel die “Genehmigung als Eisenbahnunternehmen”
Ist zum Verkehr auf eigener wie fremder Infrastruktur erfroderlich.
Verschafft den Anspruch auf Zugang zu fremden Netzen.
Für die befahrenen Strecken ist zudem eine Sicherheitsbescheinigung erfoderlich (EBG 8e)
Netzzugangsbewilligungen und Sicherheitsbescheinigungen werden vom BAV erteilt (EBG 8d, 8e; Rechtsschutz: –> BVerwGer –> BGer)
Wie ist insbesondere der Anspruch auf Netzzugang im Rahmen von Netzzugangsbewilligungen geregelt?
Infrastrukturbetreiber müssen fremden Eisenbahnverkerkehrsunternehmen diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren (EBG 9a.1).
Infrastrukturbeteiber haben Anspruch auf Entgelt für die Benützung ihrer Infrastruktur durch fremden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EBG 9c.1).
Bei Streitigkeiten über Zugangsbedingungen entscheidet eine Schiedskomission EBG 40a ff.).
Man nennt die Preise für die Benützung Trassenpreise.
Was ist eine Personenbeförderungsregal?
Ausschliessliches Recht des Bundes zur regelmässigen und gewerbsmässigen Personenbeförderung auf Schiene, STrasse und Wasser; kann durch Konzession übertragen werden. (Art. 1 und 4 PBG)
Was will die Personenbeförderungskonzession sicherstellen?
Sie soll u.a. einen wirtschaftlichen Service Public im öffentlichen Verkehr sicherstellen.
Was sind die Hauptelemente der Personenbeförderungskonzession?
Die Konzession:
- berechtigt und verpflichtet ein Unternehmen zum Personentransport auf bestimmten Strecken gemäss Bestellung und Angebotsvereinbarung
- wird vom BAV erteilt (geändert, erneuert, entzogen etc.)
Rechtsschutz: –> BVGer –> BGer
Das Unternehmen:
- wird aufgrund eingeholter Offerten oder aufgrund eines Ausschreibungsverfahrens bestimmt;
- muss insbesondere die “Grundpflichten” gemäss PBG fortlaufend erfüllen
Welche Grundpflichten haben Unternehmen, die eine Personenbeförderungskonzession zugesprochen erhalten haben?
Transportpflicht
PBG 12: Anspruch der Reisenden auf Beförderung im Rahmen der ordentlichen Kapazitäten (höhere Gewalt vorbehalten).
Fahrplanpflicht
PBG 13: Aufstellugn und gesamthafte Veröffentlichung der Fahrpläne.
Betriebspflicht
PBG 14: Durchführung der Fahrten gemäss Fahrplan (höhere Gewalt vorbehalten).
Tarifpflicht
PBG 15: Aufstellung und Veröffentlichung von Tarifen (= Voraussetzungen und Preis einer bestimmten Leistung); rechtsgleiche Anwendung des Tarifs.