Randthemen Mündlich Flashcards
Fahrlässigkeit §15 StGB
Gem. § 15 StGB ist fahrlässiges Handeln nur strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht. So ist die fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB oder die fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB unter Strafe gestellt. Dagegen gibt es keine Norm, die z.B. eine fahrlässige Sachbeschädigung mit Strafe bedroht, d.h. dieses Verhalten ist auch nicht strafbar
Qualifikation/ Strafzumessungsregel
Die Qualifikation erweitert den Grundtatbestand um strafschärfende Merkmale. Dieser Tatbestand ist abschließend sodass der Richter kein Ermessen hat diesen abzulehnen. Bsp KV gef. KV
Die Strafzumessungsregel ist im Gesetz an ,,besonders schwerer Fall oder in der Regel zu erkennen“. Es gibt noch keinen abschließenden Tatbestand sondern Aufzählungen die dem Richter ermessen einräumt.