Prüfungsschema Flashcards
1.1 Dominanzentscheidung
- Kurze SV Wiedergabe
- Prognose: Was könnte passieren wenn die PVB nicht eingreifen l?
3.Rechtagüter: Welche Rechtsgüter sind betroffen/ gefährdet?
- Schaden: Schon eingetreten oder nicht?
- Liegt eine Straftat vor?
- Rechtsgutverletzung: Um welche Art der RG Verletzung handelt es sich?
7.Ausschluss: Präventiv oder Repressiv ausgeschlossen werden
8.Entscheidung: Somit wird präventiv / repressiv gehandelt
Rechtsgüter
•Individual Rechtsgüter: körperliche Unversehrtheit, Leib oder Leben, Eigentum,
• Universalrechtsgüter: geschriebene
Rechtsnorm, Sicherheit und
Funktionsfähigkeit des Bahnverkehrs
Rechtsgutverletzung
• bevorstehende RG Verletzung
Schaden noch nicht eingetreten
• anhaltende RG Verletzung
Ein Schaden ist bereits eingetreten,
Schadensvertiefung möglich
• abgeschlossen RG Verletzung
Ein Schaden ist bereits eingetreten
Zuständigkeiten (Präventiv)
-Sachliche Zuständigkeit:
§1 (2) BPolG i.v.m §1-7 BPolG
-räumliche Beschränkung:
§1 (7) BPolG
-Örtliche Zuständigkeit:
§58 (1) BPolG i.v.m §2 (1) Nr.1-11 BPolZv
-Eilzuständigkeit Präventiv
§1 (2) BPolG i.v.m §65 (1) BPolG i.v.m dem Landesrecht
Beispiel: müssen gefahrenabwehrend Tätig werden auf Bahnhofsvorplatz, außerhalb des 30km Grenzbereich
-Nacheile:
§58 (3) BPolG
Bsp.: Person flüchtet vor einer pol. Maßnahme ins das Gebiet der Lapo
-Nachbarhilfe:
§58 (2) BPolG
Bsp. Unterstützung in anderen BPOL Direktionen
Zuständigkeiten repressiv
-Sachliche Zuständigkeit:
§1 (2) BPolG i.v.m §12 (1) Nr.1-5 BPolG i.v.m § 161, §163 (1) StPo
-Räumliche Beschränkung
§12 (2) BPolG
-Eilzuständigkeit bei Straftaten wo wir nicht zuständig sind aber innerhalb unserer räumlichen Beschränkung
§1 (2) BPolG i.v.m §12 (3) BPolG i.v.m § 161, §163 (1) StPo