Prüfungsschema Flashcards

1
Q

1.1 Dominanzentscheidung

A
  1. Kurze SV Wiedergabe
  2. Prognose: Was könnte passieren wenn die PVB nicht eingreifen l?

3.Rechtagüter: Welche Rechtsgüter sind betroffen/ gefährdet?

  1. Schaden: Schon eingetreten oder nicht?
  2. Liegt eine Straftat vor?
  3. Rechtsgutverletzung: Um welche Art der RG Verletzung handelt es sich?

7.Ausschluss: Präventiv oder Repressiv ausgeschlossen werden

8.Entscheidung: Somit wird präventiv / repressiv gehandelt

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2
Q

Rechtsgüter

A

•Individual Rechtsgüter: körperliche Unversehrtheit, Leib oder Leben, Eigentum,

• Universalrechtsgüter: geschriebene
Rechtsnorm, Sicherheit und
Funktionsfähigkeit des Bahnverkehrs

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3
Q

Rechtsgutverletzung

A

• bevorstehende RG Verletzung
Schaden noch nicht eingetreten

• anhaltende RG Verletzung
Ein Schaden ist bereits eingetreten,
Schadensvertiefung möglich

• abgeschlossen RG Verletzung
Ein Schaden ist bereits eingetreten

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4
Q

Zuständigkeiten (Präventiv)

A

-Sachliche Zuständigkeit:
§1 (2) BPolG i.v.m §1-7 BPolG

-räumliche Beschränkung:
§1 (7) BPolG

-Örtliche Zuständigkeit:
§58 (1) BPolG i.v.m §2 (1) Nr.1-11 BPolZv

-Eilzuständigkeit Präventiv
§1 (2) BPolG i.v.m §65 (1) BPolG i.v.m dem Landesrecht
Beispiel: müssen gefahrenabwehrend Tätig werden auf Bahnhofsvorplatz, außerhalb des 30km Grenzbereich

-Nacheile:
§58 (3) BPolG
Bsp.: Person flüchtet vor einer pol. Maßnahme ins das Gebiet der Lapo

-Nachbarhilfe:
§58 (2) BPolG
Bsp. Unterstützung in anderen BPOL Direktionen

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5
Q

Zuständigkeiten repressiv

A

-Sachliche Zuständigkeit:
§1 (2) BPolG i.v.m §12 (1) Nr.1-5 BPolG i.v.m § 161, §163 (1) StPo

-Räumliche Beschränkung
§12 (2) BPolG

-Eilzuständigkeit bei Straftaten wo wir nicht zuständig sind aber innerhalb unserer räumlichen Beschränkung
§1 (2) BPolG i.v.m §12 (3) BPolG i.v.m § 161, §163 (1) StPo

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