Qualitätssich Akutversorgung Flashcards
SGB V Par 2 Abs 1
Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben den allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen
Verplichtung zu Qualitätssicherung n SGB V setzt auf zwei Ebenen an
-Leistungserbringer müssen sich an einrichtungsübergreifende Maßnahmen zur Qualitätssicherung beteiligen
-Leistungserbringer verpflichtet ein internes QM einzuführen (+Beschwerdemanagement)
SGB V Vorgaben durch welche Richtlinien konkretisiert?
Richtlinien die durch den G-BA erstellt werden
G-BA
-gemeinsames Bundesausschuss
-Basis für Qualität
-definiert Inhalte der Gesundheitsversorgung mithilfe Richtlinien, legt fest welche Leistungen gezahlt werden
Sozialdaten
Sonderform personenbezogener Daten. Die Daten die Leistungsträhger der Sozialversicherung benötigen un Leistungen genehmigen, erstatten oder ablehnen zu können
Über das Verfassen von Richtlinien hinaus, muss G-BA auch Beschlüsse zu …fassen
-Inhalt, Umfang,Format Qualitätsbericht
-Vorgaben zur Erbringung med Leistungen
-Vorgaben zu möglichen Leistungsbereichen in denen Qualitätsverträge möglich sind
-Fortbildungspflichten Ätzte und Psychotherapeuten
Patientengesetz 2013 BGB. Zu den Patientenrechte zählen:
-die Behandlung n bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards
- das Recht auf Info und Aufklärung zur Behandlung
-das Einwilligungsrecht
-Vorgaben zu Dokumentation und Einsichtsrecht in die Patientenakte
-Beweislast bei Haftung für Behandlungs und Aufklärungsfehler
Inhalte QM Richtlinie G-BA (4)
-allgemeine sektorenübergreifende Anforderungen
-spezifische Anforderungen
-grundlegendes Qualitätsverständnis (Struktur, Prozess, Ergebnis Qualität und PDCA)
-Vorgaben zur Umsetzung qualitätssichernden Instrumente und Methoden
Datengestützte Qualitätssicherung Akutversorgung
-KH die Leistungen gemäß SGB V erbringen, müssen Daten zusammenstellen und an eine vorgegebene Stelle zur Auswertung weiterleiten
-G-BA legt fest für welche Leistungsbereiche diese Datenerhebung stattfinden müssen
-IQTIG entwickeln Qualitätsindikatoren für diese Bereiche und erhält quartalsweise die erhobenen Daten und prüft die auf Fehler
-Lernen von den Besseren
Zureichende Qualität: wenn Abweichungen nicht auf Qualitätsmangel zurückzuführen sind
Unzureichende Qualität: wenn Abweichungen auf Qualitätsmangel zurückzuführen sind
Klinischer Behandlungspfad
-Form der Standardisierung einer Behandlung
-Prozess in Detail vorgegeben
-soll Qualität und Effizienz fördern
„Lernen von den besseren“
Die Idee der Datenerhebung (akutversorgung) lässt sich als „Lernen von den Besseren“ zusammenfassen. Einrichtungen durch Vergleich mit anderen Anbieter zur Weiterentwicklung ihrer Qualität motiviert (tatsächlich aber nicht realisiert weil Ergebnisse für Pat unklar= keine Förderung Qualitätswettbewerb)
Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Akutversorgung
- Datengestützte Qualitätssicherung
- Strukturierte Qualitätsberichte
- Mindestmengen
Strukturierte Qualitätsberichte (Akutversorgung)
-regelmäßig verpflichtet
-Ziel: Transparenz (Informationsbedarf von Stakeholder gedeckt)
-ermöglichen Vergleich zwischen Anbieter (Steuerungswirkung)
3 Formen Qualitätsbericht (Akutversorgung) n Hensen
- verpflichtend (aufgrund Gesetz/Vorgabe Zertifizierungssystem)
- freiwillig (eigene Initiative)
- unfreiwillig (durch Dritte erstellt und veröffentlicht)
Ziel Qualitätsbericht (Akutversorgung)
-Förderung Qualität und Transparenz
-Entscheidungshilfe für Pat
-Vergleich zw Einrichtungen
-Darstellung Quali einer Einrichtung n außen