5 Qualitätssicherung LZ versorgung Flashcards

1
Q

Rechtliche Qualitätsanforderungen der Pflegeversicherung

A

Par 69 SGB XI: Verantwortung dass eine angemessene pflegerische Versorgung gewährleistet wird liegt bei den Pflegekassen

Par 112 SGB XI: Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der erbrachten Pflegeleistungen liegt bei den Einrichtungen und Dienste

Par 113-118: nähere Regelungen zu Pflegequalität, eher allgemein gehalten

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2
Q

Qualitätsprüfungen 114+115 SGB XI (gemäß Landesheimgesetz)

A

Regelprüfungen: jährliche Prüfungen, Abstand kann vergrössert werden wenn Ergebnisse gut. Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, am Tag vorher angekündigt

Anlassprüfungen: zB Beschwerden können zum Anlass für eine zusätzliche Prüfung werden, Fokus Ergebnisqualität

Wiederholungsprüfung: wiederholte Prüfung bei Mängel

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3
Q

Qualitätsanforderungen Heimgesetzgebung

A

Stat Einrichtungen der LZ Pflege werden über die Regelprüfungen des MDs hinaus auch regelmäßig von der zuständigen Heimaufsicht geprüft

Nach Föderalismusreform Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer übertragen

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4
Q

Inhalte Landesgesetze (Heimgesetzgebung)

A

-Regelungen Qualität der Betreuung
-Umsetzung QM
-Eignung Personal
-bauliche Ausstattung
-Infektionsschutz, Hygiene, Umgang AZM

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5
Q

Landesheimgesetzgebungen Beispiele

A

„Wohn und Teilhabegesetz“ NRW
„Sächsisches Betreuungs und Wohnqualitätsgesetz“ Sachsen
„Pflege und Wohnqualität Gesetz“ Bayern

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6
Q

Alte LZ Pflege Qualitätsprüfungen Kritik

A

-Fokussierung Strukturqualität
-Noten immer 1,2-1,3 (kaum Transparenz
-PSG II neue Regelungen (Ergebnisqualität im Vordergrund)

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7
Q

Neue Form Qualitätssicherung LZ-Pflege auf zwei Ebenen verortet

A
  1. alle Einrichtungen erheben Qualitätsindikatoren (Versorgungsdaten) zur Versorgungsqualität der einzelnen Bewohner
  2. regelmäßige Prüfung durch medizinischer Dienst
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8
Q

LZ Pflege wie oft einrichtungsinternen Erhebungen?

A

Alle 6 M

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9
Q

Versorgungsdaten (Qualitätsindikatoren) LZ Pflege interne Prüfung: wieviele Indikatoren? Wieviele Themen?

A

98 Indikatoren, 10 Themen

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10
Q

Einrichtungsinterne Qualitätsprüfungen Zeitraum (SGB XI)

A
  1. Erhebungszeitraum rückblickend 6M
  2. Ergebniserfassung (DAS) innerhalb 14 T
  3. bis 7 T nach Dateneingabe: Einrichtung erhält Auswertung von DAS (Korrekturzeitraum insgesamt 21T)
  4. abschließende Auswertungszeitraum 7T
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11
Q

Einrichtungsinterne Qualitätsprüfungen LZ Pflege

A

-Erhebung Versorgungsdaten der PB alle 6M zu festem Stichtag
-Weiterleitung an DAS (Datenauswertungsstelle) 98 Items, 10 Themengebiete
-DAS erstellt Ergebnisbericht
-Bericht bietet Feedback zur aktuellen Versorgungsqualität, ermöglicht Betrachtung von internen Qualitätsveränderungen sowie Vergleich zu anderen Pflegeeinrichtungen
-Rolle QM in LZ Versorgung wird gestärkt

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12
Q

Externe Qualitätsprüfungen (LZ) Qualitätsbereiche

A

-MD, Stichprobe 9 PB

  1. Unterstützung bei Mobi und Selbstversorgung
  2. Unterstützung bei Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
  3. Unterstützung bei Gestaltung Alltagsleben und soziale Kontakte
  4. Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
  5. Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
  6. Organisationsaspekte und internes QM
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13
Q

Bei der externen Qualitätsprüfungen in der LZ Versorgung ordnen die Prüfer (MD) die Versorgungssituation auf einer von 4 Stufen ein

A

A. Keine Auffälligkeiten/ Defizite
B. Auffälligkeiten (keine Folgen für Pat)
C. Qualitätsdefizit (negative Folgen können auftreten)
D. Qualitätsdefizit (negative Folgen aufgetreten)

*fokus Ergebnisqualität

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14
Q

Verbesserungen bei neue Qualitätsprüfungen in der LZ Pflege

A

-kaum Aussagekräftiges System der Pflegenoten abgeschafft
-überflüssige bürokratische Erfordernisse entfallen
-fachliche Auseinandersetzung mit Pflegethemen im Vordergrund
-Ergebnisquali statt Strukturquali
-Rolle QM gestärkt
-Umstellung fachliche Herausforderung
-Einrichtung aktivere Rolle

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15
Q

Qualitätsprüfungen amb LZ Versorgung Veränderungen

A

-durch PSG II auch im abulanten Sektor neue Grundlagen (später als bei stat Einrichtungen)
-Ergebnisqualität höheren Stellenwert
-wird noch erprobt, alte Pflege TÜV bis Pilotierung abgeschlossen
-Anforderungen in den Qualitätsprüfung Richtlinien (QPR) definiert
-QPR beinhaltet Pflegetransparenzvereinbarung Ambulant PTVA in der die Systematik der Beeertung beschrieben werden

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16
Q

Qualitätsprüfungen amb LZ Pflege Qualiätsbereiche (46 Kriterien)

A
  1. pflegerische Leistungen 17 Kriterien
  2. ärtzlich verordnete pfleg. Leistungen 8 Kriterien
  3. Dienstleistungen und Organisation 9 Kriterien
  4. Befragung PB 12 Kriterien
17
Q

Qualitätsprüfungen amb LZ Pflege Skalenwert

A

Für jedes Kriterium 1 von 4 Skalenwerten. Lautet die Antwort auf die Prüffrage:

-ja/immer Skalenwert 10
-häufig Skalenwert 7,5
-gelegentlich Skalenwert 5
-nein/nie Skalenwert 0

Nachdem alle Kriterien geprüft: Schulnote n Skalenwert

Aus den Noten der ersten 3 Qualitätsbereiche: Durchschnittsgesamtnote

18
Q

Qualitätsprüfungen amb LZ Pflege

A

-Anforderungen in QPR definiert konkret in der Pflegetransparenzvereinbarung ambulant (PTVA)
- Prüfung durch med Dienst, Ankündigung 1T vorher, Stichprobe 8PB
-Auswertung Dokumente Befragung Ang und MA
-MD: auch Beratung