5 Qualitätssicherung LZ versorgung Flashcards
Rechtliche Qualitätsanforderungen der Pflegeversicherung
Par 69 SGB XI: Verantwortung dass eine angemessene pflegerische Versorgung gewährleistet wird liegt bei den Pflegekassen
Par 112 SGB XI: Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der erbrachten Pflegeleistungen liegt bei den Einrichtungen und Dienste
Par 113-118: nähere Regelungen zu Pflegequalität, eher allgemein gehalten
Qualitätsprüfungen 114+115 SGB XI (gemäß Landesheimgesetz)
Regelprüfungen: jährliche Prüfungen, Abstand kann vergrössert werden wenn Ergebnisse gut. Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, am Tag vorher angekündigt
Anlassprüfungen: zB Beschwerden können zum Anlass für eine zusätzliche Prüfung werden, Fokus Ergebnisqualität
Wiederholungsprüfung: wiederholte Prüfung bei Mängel
Qualitätsanforderungen Heimgesetzgebung
Stat Einrichtungen der LZ Pflege werden über die Regelprüfungen des MDs hinaus auch regelmäßig von der zuständigen Heimaufsicht geprüft
Nach Föderalismusreform Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer übertragen
Inhalte Landesgesetze (Heimgesetzgebung)
-Regelungen Qualität der Betreuung
-Umsetzung QM
-Eignung Personal
-bauliche Ausstattung
-Infektionsschutz, Hygiene, Umgang AZM
Landesheimgesetzgebungen Beispiele
„Wohn und Teilhabegesetz“ NRW
„Sächsisches Betreuungs und Wohnqualitätsgesetz“ Sachsen
„Pflege und Wohnqualität Gesetz“ Bayern
Alte LZ Pflege Qualitätsprüfungen Kritik
-Fokussierung Strukturqualität
-Noten immer 1,2-1,3 (kaum Transparenz
-PSG II neue Regelungen (Ergebnisqualität im Vordergrund)
Neue Form Qualitätssicherung LZ-Pflege auf zwei Ebenen verortet
- alle Einrichtungen erheben Qualitätsindikatoren (Versorgungsdaten) zur Versorgungsqualität der einzelnen Bewohner
- regelmäßige Prüfung durch medizinischer Dienst
LZ Pflege wie oft einrichtungsinternen Erhebungen?
Alle 6 M
Versorgungsdaten (Qualitätsindikatoren) LZ Pflege interne Prüfung: wieviele Indikatoren? Wieviele Themen?
98 Indikatoren, 10 Themen
Einrichtungsinterne Qualitätsprüfungen Zeitraum (SGB XI)
- Erhebungszeitraum rückblickend 6M
- Ergebniserfassung (DAS) innerhalb 14 T
- bis 7 T nach Dateneingabe: Einrichtung erhält Auswertung von DAS (Korrekturzeitraum insgesamt 21T)
- abschließende Auswertungszeitraum 7T
Einrichtungsinterne Qualitätsprüfungen LZ Pflege
-Erhebung Versorgungsdaten der PB alle 6M zu festem Stichtag
-Weiterleitung an DAS (Datenauswertungsstelle) 98 Items, 10 Themengebiete
-DAS erstellt Ergebnisbericht
-Bericht bietet Feedback zur aktuellen Versorgungsqualität, ermöglicht Betrachtung von internen Qualitätsveränderungen sowie Vergleich zu anderen Pflegeeinrichtungen
-Rolle QM in LZ Versorgung wird gestärkt
Externe Qualitätsprüfungen (LZ) Qualitätsbereiche
-MD, Stichprobe 9 PB
- Unterstützung bei Mobi und Selbstversorgung
- Unterstützung bei Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
- Unterstützung bei Gestaltung Alltagsleben und soziale Kontakte
- Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
- Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
- Organisationsaspekte und internes QM
Bei der externen Qualitätsprüfungen in der LZ Versorgung ordnen die Prüfer (MD) die Versorgungssituation auf einer von 4 Stufen ein
A. Keine Auffälligkeiten/ Defizite
B. Auffälligkeiten (keine Folgen für Pat)
C. Qualitätsdefizit (negative Folgen können auftreten)
D. Qualitätsdefizit (negative Folgen aufgetreten)
*fokus Ergebnisqualität
Verbesserungen bei neue Qualitätsprüfungen in der LZ Pflege
-kaum Aussagekräftiges System der Pflegenoten abgeschafft
-überflüssige bürokratische Erfordernisse entfallen
-fachliche Auseinandersetzung mit Pflegethemen im Vordergrund
-Ergebnisquali statt Strukturquali
-Rolle QM gestärkt
-Umstellung fachliche Herausforderung
-Einrichtung aktivere Rolle
Qualitätsprüfungen amb LZ Versorgung Veränderungen
-durch PSG II auch im abulanten Sektor neue Grundlagen (später als bei stat Einrichtungen)
-Ergebnisqualität höheren Stellenwert
-wird noch erprobt, alte Pflege TÜV bis Pilotierung abgeschlossen
-Anforderungen in den Qualitätsprüfung Richtlinien (QPR) definiert
-QPR beinhaltet Pflegetransparenzvereinbarung Ambulant PTVA in der die Systematik der Beeertung beschrieben werden