Privatkonten Flashcards

1
Q

§ Entnahmen

A

§ 4 (1) S.2 EStG

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2
Q

§ 4 (1) S. 1 EStG

A

Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich müssen die Entnahmen dem Unterschiedsbetrag hinzugerechnet werden. Und die Einlagen abgezogen.

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3
Q

Verhältnis Entnahme zu unentgeltliche Leistung

A

Der EStG-Begriff Entnahme ist nicht deckungsgleich mit dem UStG-Begriff unentgeltliche Leistung

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4
Q

Nenne Entnahmearten

A

Geldentnahme, Sachentnahme, Nutzungsentnahme, Leistungsentnahme

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5
Q

§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3 (1b) S.1 Nr. 1 UStG

A

Entnahme von Gegenständen (UStG)

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6
Q

§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3 (9a) Nr.1 UStG

A

Private Nutzung betrieblicher Gegenstände (UStG)

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7
Q

§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3 (9a) Nr.2 UStG

A

Andere unentgeltliche sonstige Leistungen (UStG)

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8
Q

Unentgeltliche Leistungen (UStG)

A

§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3 (1b) S.1 Nr. 1 UStG, § 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3 (9a) Nr.1 und Nr. 2 UStG

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9
Q

§ 3 (1b) UStG

A

Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen im Inland für Zwecke außerhalb seines Unternehmens, wenn der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.

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10
Q

A 3.3 (5) S. 1 UStAE

A

Entnahme eines Gegenstandes nach UStG liegt nur dann vor, wenn an Dritten Lieferung wär.

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11
Q

Bemessungsgrundlage bei Entnahme Gegenstände

A

§ 10 (4) Nr. 1 UStG – Nettoeinkaufspreis oder Selbstkosten

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12
Q

Selbstkosten

A

A 10.6 (1) S.4 UstAE

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13
Q

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben §§

A

Keine – jährliches? BMF-Schreiben

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14
Q

§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3(9a) Nr.1 UStG

A

Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer oder sein Personal (sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen) im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens.

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15
Q

Nicht dem unternehmen zugeordnete Gegenstände

A

unternehmerische Nutzung < 10% (gilt als nicht für das Unternehmen ausgeführt § 15 (1) S.2 UStG)

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16
Q

Ist die private Nutzung betrieblicher Gegenstände durch das Personal eine Privatentnahme?

A

Nein

17
Q

§ 6 (1) Nr. 4 S.2 EStG

A

Die 1%-Regelung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50%für das Unternehmen genutzt wird.

18
Q

§ 6 (1) Nr. 4 S.3 EStG

A

Fahrtenbuch

19
Q

Pauschaler Abschlag für nicht mit Vorsteuer belastete Kosten

A

20 % (1%-Regelung)

20
Q

Private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte

A

Ist unentgeltliche sonstige Leistung, soweit es sich um AK handelt. Nicht bei laufenden Telefonkosten. Wohl aber Nutzungsentnahme.

21
Q

§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3(9a) Nr.2 UStG

A

Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung durch den Unternehmer oder sein Personal im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens.

22
Q

A 3.4 (5) UStAE

A

Einsatz von Betriebspersonal für private Zwecke zu Lasten des Unternehmens sind unentgeltliche sonstige Leistungen im Sinne des UStG.

23
Q

Besonderheit bei anderen sonstigen Leistungen (UStG)

A

Bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage egal, ob Ausgaben Vorsteuerabzug hatten.

24
Q

§ 4 (5) Nr.6 EStG

A

0,03% des Bruttolistenpreises für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

25
Q

§ Einlagen

A

§ 4 (1) S.7 EStG

26
Q

Steuerrechtlich Teilwert = handelsrechtlich

A

Zeitwert

27
Q

§ 6 (1) Nr.5 und 5a EStG

A

Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen. Es sei denn Erwerb war innerhalb der letzten 3 Jahre → AK max.

28
Q

§ Teilwert

A

§ 6 (1) Nr.1 S. 3 EStG