Privatkonten Flashcards
§ Entnahmen
§ 4 (1) S.2 EStG
§ 4 (1) S. 1 EStG
Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich müssen die Entnahmen dem Unterschiedsbetrag hinzugerechnet werden. Und die Einlagen abgezogen.
Verhältnis Entnahme zu unentgeltliche Leistung
Der EStG-Begriff Entnahme ist nicht deckungsgleich mit dem UStG-Begriff unentgeltliche Leistung
Nenne Entnahmearten
Geldentnahme, Sachentnahme, Nutzungsentnahme, Leistungsentnahme
§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3 (1b) S.1 Nr. 1 UStG
Entnahme von Gegenständen (UStG)
§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3 (9a) Nr.1 UStG
Private Nutzung betrieblicher Gegenstände (UStG)
§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3 (9a) Nr.2 UStG
Andere unentgeltliche sonstige Leistungen (UStG)
Unentgeltliche Leistungen (UStG)
§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3 (1b) S.1 Nr. 1 UStG, § 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3 (9a) Nr.1 und Nr. 2 UStG
§ 3 (1b) UStG
Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen im Inland für Zwecke außerhalb seines Unternehmens, wenn der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.
A 3.3 (5) S. 1 UStAE
Entnahme eines Gegenstandes nach UStG liegt nur dann vor, wenn an Dritten Lieferung wär.
Bemessungsgrundlage bei Entnahme Gegenstände
§ 10 (4) Nr. 1 UStG – Nettoeinkaufspreis oder Selbstkosten
Selbstkosten
A 10.6 (1) S.4 UstAE
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben §§
Keine – jährliches? BMF-Schreiben
§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3(9a) Nr.1 UStG
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer oder sein Personal (sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen) im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens.
Nicht dem unternehmen zugeordnete Gegenstände
unternehmerische Nutzung < 10% (gilt als nicht für das Unternehmen ausgeführt § 15 (1) S.2 UStG)
Ist die private Nutzung betrieblicher Gegenstände durch das Personal eine Privatentnahme?
Nein
§ 6 (1) Nr. 4 S.2 EStG
Die 1%-Regelung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50%für das Unternehmen genutzt wird.
§ 6 (1) Nr. 4 S.3 EStG
Fahrtenbuch
Pauschaler Abschlag für nicht mit Vorsteuer belastete Kosten
20 % (1%-Regelung)
Private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte
Ist unentgeltliche sonstige Leistung, soweit es sich um AK handelt. Nicht bei laufenden Telefonkosten. Wohl aber Nutzungsentnahme.
§ 1 (1) Nr.1 i.V.m. § 3(9a) Nr.2 UStG
Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung durch den Unternehmer oder sein Personal im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens.
A 3.4 (5) UStAE
Einsatz von Betriebspersonal für private Zwecke zu Lasten des Unternehmens sind unentgeltliche sonstige Leistungen im Sinne des UStG.
Besonderheit bei anderen sonstigen Leistungen (UStG)
Bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage egal, ob Ausgaben Vorsteuerabzug hatten.
§ 4 (5) Nr.6 EStG
0,03% des Bruttolistenpreises für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte