Allgemeine Bewertungsgrundsätze Flashcards

1
Q

Maßgeblicher Umrechnungskurs von Forderungen/ Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag

A

! 256a (1) HGB

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung sind zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen.

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