Allgemeine Bewertungsgrundsätze Flashcards
1
Q
Maßgeblicher Umrechnungskurs von Forderungen/ Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag
A
! 256a (1) HGB
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung sind zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen.