PR § 120 Flashcards
Zwangsvollstreckung
Nenne die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- Vollstreckbarer Titel
-> § 704 Abs. 1 ZPO rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Urteile
-> § 794 ZPO Weitere Vollstreckungstitel (z.B. Vergleiche)
-> Arreste
-> einstweilige Verfügungen - Vollstreckungsklausel §725 ZPO
3 . Zustellung des Titels § 750 Abs. 1 ZPO
-> vor oder mit Durchführung der Zwangsvollstreckung
Welches Risiko besteht bei der Vollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils?
§ 717 Abs. 2 ZPO
Verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht, wenn das vorläufig vollstreckbare Urteil aufgehoben oder abgeändert wird
Wonach richtet sich die Zwangsvollstreckung?
Nach Art des zu vollstreckenden Anspruchs
-> wegen GELDFORDERUNGEN
-> auf HERAUSGABE einer Sache
-> bei geschuldeten HANDLUNGEN
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung:
Wie kann in beweglichen Sachen vollstreckt werden?
Zwangsvollstreckung in
- bewegliche Sachen
- Forderungen und sonstige Rechte
- Grundstücke
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung:
Erläutere die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen
1. Pfändungsgegenstände
2. § 811 ZPO
3. Rechtsfolgen der Pfändung
- Pfändungsgegenstände
§ 808 ZPO
-> Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere: Inbesitznahme des Zwangsvollstreckers
-> Andere Sachen: Belassen im Gewahrsam des Schuldners, aber Anlegen von Siegeln zur Ersichtlichmachung der Pfändung - § 811 ZPO Unpfändbare Sachen
- Rechtsfolgen der Pfändung § 804 Abs. 1 ZPO
a. öffentlich-rechtliches Verstrickungsverhältnis
b. Gläubiger erwirbt Pfandrecht an den gepfändeten Gegenständen
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung:
Erläutere die Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Rechte
1. § 829 ZPO
2. § 835 ZPO
3. § 850 ZPO
Pfändung durch Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- Pfändungsbeschluss § 829 Abs. 1 ZPO
-> VERBOT an DRITTSCHULDNER, an den Schuldner zu leisten
-> GEBOT an den SCHULDNER, Verfügungen über die Forderung zu unterlassen - Überweisungsbeschluss § 835 ZPO
- zur Einziehung
-> Gläubiger gilt nur in Höhe des tatsächlich eingegangenen Betrags als befriedigt
- an Zahlungs statt zum Nennwert
-> gilt als befridiegt in Höhe des Nennwerts
-> unüblich, weil Gläubiger das Risiko der Forderungsrealisierung trägt - Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung:
Erläutere die Zwangsvollstreckung in Grundstücke
Zwangsversteigerung (ZVG)
Zwangsverwaltung (ZVG)
Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 866 ff. ZPO)
-> Gläubiger hat Wahlrecht
Zwangsvollstreckung auf Herausgabe einer Sache
§ 883 Abs. 1 ZPO: bewegliche Sachen
-> Wegnahme vom Schuldner und Übergabe an Gläubiger durch den Gerichtsvollzieher
§ 885 Abs. 1 ZPO: Grundstücke
-> “Aus-dem-Besitz-Setzen” des Schuldners und “in-den-Besitz-Setzen” des Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher
Zwangsvollstreckung bei geschuldeten Handlungen
1. Auffangtatbestand
2. § 887 ZPO
3. § 888 ZPO
4. § 894 ZPO
- Auffangtatbestand
Geschuldeten Handlung = weder Geldzahlung noch Herausgabe einer Sache - Ersatzvornahme § 887 ZPO
Gläubiger kann die Handlung durch Dritte auf Kosten des Schuldners durchführen lassen - § 888 ZPO
Gläubiger kann die Handlung NICHT durch Dritte durchführen lassen und Schuldner weigert sich, Handlung durchzuführen
-> z.B. Auskunftserteilung, Zeugnisausstellung, Widerruf einer Beleidigung
-> Zwangsgeld von jeweils bis zu 25.000 Euro
-> Zwangshaft bis zu 6 Monate - § 894 ZPO
Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung
-> mit Rechtskraft eines Urteils gilt eine anzugebende Willenserklärung als abgegeben
Welches Ziel verfolgen Arrest und einstweilige Verfügung?
Sicherung der Rechte des Gläubigers
Erläutere den Arrest
§§ 916 ff. ZPO
Voraussetzungen §§ 916, 917 ZPO
a. Geldforderung oder Anspruch, der in Geldforderung übergehen kann
b. Ohne Arrest wird Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert
Erläutere die einstweilige Verfügung
§ 940 ZPO
Parallelfall zum Arrest zur Sicherung ANDERER ANSPRÜCHE als Geldforderungen
-> z.B. Ansprüche auf Vornahme einer Rechtsänderung an einem Grundstück oder Ansprüche auf Grundbuchberichtigung, Wettbewerbsrecht oder Gewaltanwendung
Was ist die Folge eines von Anfang an ungerechtfertigten Arrests oder einstweiliger Verfügung?
§ 945 ZPO Schadensersatzpflicht