PR § 120 Flashcards

Zwangsvollstreckung

1
Q

Nenne die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

A
  1. Vollstreckbarer Titel
    -> § 704 Abs. 1 ZPO rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Urteile
    -> § 794 ZPO Weitere Vollstreckungstitel (z.B. Vergleiche)
    -> Arreste
    -> einstweilige Verfügungen
  2. Vollstreckungsklausel §725 ZPO
    3 . Zustellung des Titels § 750 Abs. 1 ZPO
    -> vor oder mit Durchführung der Zwangsvollstreckung
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2
Q

Welches Risiko besteht bei der Vollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils?

A

§ 717 Abs. 2 ZPO
Verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht, wenn das vorläufig vollstreckbare Urteil aufgehoben oder abgeändert wird

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3
Q

Wonach richtet sich die Zwangsvollstreckung?

A

Nach Art des zu vollstreckenden Anspruchs
-> wegen GELDFORDERUNGEN
-> auf HERAUSGABE einer Sache
-> bei geschuldeten HANDLUNGEN

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4
Q

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung:
Wie kann in beweglichen Sachen vollstreckt werden?

A

Zwangsvollstreckung in
- bewegliche Sachen
- Forderungen und sonstige Rechte
- Grundstücke

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5
Q

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung:
Erläutere die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen
1. Pfändungsgegenstände
2. § 811 ZPO
3. Rechtsfolgen der Pfändung

A
  1. Pfändungsgegenstände
    § 808 ZPO
    -> Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere: Inbesitznahme des Zwangsvollstreckers
    -> Andere Sachen: Belassen im Gewahrsam des Schuldners, aber Anlegen von Siegeln zur Ersichtlichmachung der Pfändung
  2. § 811 ZPO Unpfändbare Sachen
  3. Rechtsfolgen der Pfändung § 804 Abs. 1 ZPO
    a. öffentlich-rechtliches Verstrickungsverhältnis
    b. Gläubiger erwirbt Pfandrecht an den gepfändeten Gegenständen
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6
Q

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung:
Erläutere die Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Rechte
1. § 829 ZPO
2. § 835 ZPO
3. § 850 ZPO

A

Pfändung durch Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  1. Pfändungsbeschluss § 829 Abs. 1 ZPO
    -> VERBOT an DRITTSCHULDNER, an den Schuldner zu leisten
    -> GEBOT an den SCHULDNER, Verfügungen über die Forderung zu unterlassen
  2. Überweisungsbeschluss § 835 ZPO
    - zur Einziehung
    -> Gläubiger gilt nur in Höhe des tatsächlich eingegangenen Betrags als befriedigt
    - an Zahlungs statt zum Nennwert
    -> gilt als befridiegt in Höhe des Nennwerts
    -> unüblich, weil Gläubiger das Risiko der Forderungsrealisierung trägt
  3. Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
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7
Q

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung:
Erläutere die Zwangsvollstreckung in Grundstücke

A

Zwangsversteigerung (ZVG)
Zwangsverwaltung (ZVG)
Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 866 ff. ZPO)
-> Gläubiger hat Wahlrecht

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8
Q

Zwangsvollstreckung auf Herausgabe einer Sache

A

§ 883 Abs. 1 ZPO: bewegliche Sachen
-> Wegnahme vom Schuldner und Übergabe an Gläubiger durch den Gerichtsvollzieher

§ 885 Abs. 1 ZPO: Grundstücke
-> “Aus-dem-Besitz-Setzen” des Schuldners und “in-den-Besitz-Setzen” des Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher

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9
Q

Zwangsvollstreckung bei geschuldeten Handlungen
1. Auffangtatbestand
2. § 887 ZPO
3. § 888 ZPO
4. § 894 ZPO

A
  1. Auffangtatbestand
    Geschuldeten Handlung = weder Geldzahlung noch Herausgabe einer Sache
  2. Ersatzvornahme § 887 ZPO
    Gläubiger kann die Handlung durch Dritte auf Kosten des Schuldners durchführen lassen
  3. § 888 ZPO
    Gläubiger kann die Handlung NICHT durch Dritte durchführen lassen und Schuldner weigert sich, Handlung durchzuführen
    -> z.B. Auskunftserteilung, Zeugnisausstellung, Widerruf einer Beleidigung
    -> Zwangsgeld von jeweils bis zu 25.000 Euro
    -> Zwangshaft bis zu 6 Monate
  4. § 894 ZPO
    Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung
    -> mit Rechtskraft eines Urteils gilt eine anzugebende Willenserklärung als abgegeben
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10
Q

Welches Ziel verfolgen Arrest und einstweilige Verfügung?

A

Sicherung der Rechte des Gläubigers

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11
Q

Erläutere den Arrest

A

§§ 916 ff. ZPO

Voraussetzungen §§ 916, 917 ZPO
a. Geldforderung oder Anspruch, der in Geldforderung übergehen kann
b. Ohne Arrest wird Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert

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12
Q

Erläutere die einstweilige Verfügung

A

§ 940 ZPO

Parallelfall zum Arrest zur Sicherung ANDERER ANSPRÜCHE als Geldforderungen
-> z.B. Ansprüche auf Vornahme einer Rechtsänderung an einem Grundstück oder Ansprüche auf Grundbuchberichtigung, Wettbewerbsrecht oder Gewaltanwendung

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13
Q

Was ist die Folge eines von Anfang an ungerechtfertigten Arrests oder einstweiliger Verfügung?

A

§ 945 ZPO Schadensersatzpflicht

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