PR § 117-119 Flashcards

Erkenntnisverfahren

1
Q

Nenne und erläutere die zwei Stadien des Zivilprozesses

A
  1. Erkenntnisverfahren
    -> Besteht der Anspruch?
    -> Kläger vs. BEKLAGTER
    -> endet mit rechtskräftigem Urteil
  2. Zwangsvollstreckung
    -> zwangsweise Durchsetzung durch staatliche Organe (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht)
    -> Kläger vs. SCHULDNER
    -> Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
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2
Q

Welche Möglichkeiten bestehen zur vorläufigen Sicherung eines Rechts BEVOR das rechtskräftiges Urteil ergeht?

A

vorläufige Vollstreckbarkeit eines nicht rechtskräftigen Urteils
Arrest
einstweilige Verfügung
Selbsthilferecht §§ 229-321 BGB

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3
Q

Welche rechtsstaatlichen Grundsätze gelten im Zwangsvollstreckungsrecht?

A
  1. Gewaltenteilung (Art. 97 GG)
  2. Öffentlichkeit
    -> Ausnahme: Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit
    -> öffentliche Verhandlung+Urteilsverkündung
  3. Rechtsmittel
    -> Berufung/Revision
  4. Prozesskostenhilfe
    § 114 ZPO
    -> Befreiung von den Prozesskosten, ggf. Ratenzahlung

ABER: § 123 ZPO
-> Falls obliegende Partei, müssen die Kosten der obsiegenden Partei getragen werden

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4
Q

Nenne die staatlichen Gerichte und privaten Schiedsgerichte

A

I. Staatliche Gerichte
-> GVG

  1. Amtsgericht
  2. Landgericht
  3. Oberlandesgericht
  4. Bundesgerichtshof
  5. Bundesverfassungsgericht

II. Private Schiedsgerichte
1. Schiedsrichter
2. Schiedsgutachter

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5
Q

Erkenntnisverfahren: Partei- und Prozessfähigkeit

A

§ 50 ZPO
-> Parteifähigkeit = Rechtsfähigkeit (Träger von Rechten und Pflichten)
-> alle natürlichen und juristischen Personen

§ 51 ff. ZPO
-> Prozessfähigkeit = Geschäftsfähigkeit

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6
Q

Erkenntnisverfahren: Örtliche Zuständigkeit (“Gerichtsstand”)

A

Allgemein §§ 12 ff. ZPO
Besonders z.B. § 29 ZPO Erfüllungsort
Ausschließlich dinglich § 24 ZPO
Deliktisch 32 ZPO

Allgemeiner Gerichtsstand = Wohnsitz
-> greift, solange kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist

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7
Q

Erkenntnisverfahren: Klageerhebung und Rechtshängigkeit

A

§ 253 Abs. 1 ZPO
Klageerhebung durch Zustellung eines Schriftsatzes

§ 261 Abs. 1 ZPO
Rechtshängigkeit durch Klageerhebung

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8
Q

Erkenntnisverfahren: Klagearten

A

Leistungsklage
-> Verurteilung zu einem Tun oder Unterlassen

Feststellungsklage
-> Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses
-> Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde

Gestaltungsklage
-> Änderung eines bestehenden Rechtszustandes durch richterliche Entscheidung (z.B. Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG)

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9
Q

Erkenntnisverfahren: Einlassungsfrist
1. Definition
2. Verfahrensweise Haupttermin

A
  1. Definition
    § 274 Abs. 3 ZPO, § 495 ZPO
    -> Frist zwischen Zustellung der Klageschrift beim Beklagten und der ersten mündlichen Verhandlung
    -> mindestens drei Wochen
  2. Verfahrensweise Haupttermin
    § 272 Abs. 2 ZPO
    a. Früher erster Termin § 275 ZPO
    -> schriftliche Klageerwiderung

b. Schriftliches Vorverfahren § 276 ZPO
Schritt 1: Anzeige des Verteidigungswillens
-> Notfrist von zwei Wochen
-> bei Auslandsbezug: Notfrist von mindestens einem Monat

Schritt 2: schriftliche Klageerwiderung
-> Frist von mindestens zwei weiteren Wochen

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10
Q

Erkenntnisverfahren: Mündliche Verhandlung

A

Kläger stellt ANTRAG

Beklagter kann
- § 307 ZPO Anerkenntnis
- Klageabweisung

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11
Q

Erkenntnisverfahren: Darlegungs- und Beweispflichten
1. Vorfragen des Richters
2. Beweismittel der ZPO

A
  1. Vorfragen des Richters
    Klage schlüssig?
    Zur Verteidigung vorgebrachten Tatsachen erheblich?
  2. Beweismittel der ZPO
    Sachverständiger §§ 402 ff. ZPO
    Augenschein des Richters §§ 371 ff. ZPO
    Parteivernehmung §§ 445 ff. ZPO
    Urkunden §§ 415 ff. ZPO
    Zeugen §§ 373 ff. ZPO
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12
Q

Erkenntnisverfahren: Entscheidungen und Rechtsmittel
Welche Arten der Entscheidungen durch das Gericht gibt es?

A
  1. Urteile
  2. Beschlüsse und Verfügungen
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13
Q

Erkenntnisverfahren: Entscheidungen und Rechtsmittel
Erläutere die Urteile

A

Entscheidungen über den gesamten Rechtsstreit oder wichtigste Teile

Rechtsmittel:
- Berufung § 511 ZPO
-> gegen erstinstanzliche Urteile des AG oder LG
-> Nachprüfung eines Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch das nächsthöhere Gericht
-> in Ersturteil zugelassen

  • Revision (Rechtsfehler) § 542 f. ZPO
    -> gegen die durch die Berufsinstanz erlassene Endurteile
    -> Überprüfung in rechtlicher Hinsicht durch den BGH
    -> in Endurteil zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde
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14
Q

Erkenntnisverfahren: Entscheidungen und Rechtsmittel
Erläutere die Beschlüsse und Verfügungen

A

Entscheidungen, die den GANG DES VERFAHRENS betreffen und nicht über den Streitgegenstand entscheiden

§ 567 ff. ZPO Sofortige Beschwerde an das nächsthöhere Gericht

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15
Q

Erkenntnisverfahren: Versäumnisverfahren
1. Kläger
2. Beklagter
3. Schriftliches Vorverfahren

A

§§ 330 ff. ZPO

  1. Kläger § 330 ZPO
    Versäumnisurteil in Form der Klageabweisung auf Antrag des Beklagten bei Nichterscheinen des KLÄGERS
  2. Beklagter § 331 Abs. 1ZPO
    Versäumnisurteil auf Antrag des Klägers mit der Wirkung, dass der Klagevortrag des Klägers bei Nichterscheinen des BEKLAGTEN als zugestanden gilt
  3. Schriftliches Vorverfahren § 331 Abs. 3 ZPO
    Versäumnisurteil auf Antrag des Klägers in Form der Entscheidung OHNE mündliche Verhandlung, wenn der Beklagte versäumt FRISTGERECHT seinen Verteidigungswillen anzuzeigen
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16
Q

Erkenntnisverfahren: Versäumnisverfahren
1. Einspruch (Form und Frist)
2. Wirkung des zulässigen Einspruchs
3. Berufung

A
  1. Einspruch (Form und Frist)
    §§ 338 ff. ZPO
    Einreichung der Einspruchsschrift innerhalb von zwei Wochen
    -> bedarf KEINER Begründung
  2. Wirkung des zulässigen Einspruchs
    § 342 ZPO
    Zurückversetzung des Prozess in die Lage vor Eintritt des Versäumnisses
  3. Berufung
    § 345 ZPO
    Ergeht ein zweites Versäumnisurteil, ist kein weiterer Einspruch zulässig
    § 514 ZPO
    Berufung oder Anschlussberufung ist bei einem Versäumnisurteil nicht zulässig
17
Q

Erkenntnisverfahren: Mahnverfahren
1. Ziel
2. Anwendbarkeit
3. Zweistufigkeit
4. Vollstreckbarer Titel

A

§§ 688 ff. ZPO

  1. Ziel
    vollstreckbarer Titel ohne Prozess
  2. Anwendbarkeit
    Geldforderungen -> Zahlung einer bestimmten Geldforderung in Euro
  3. Zweistufigkeit
    Stufe 1: § 694 ZPO Widerspruch gegen den Mahnbescheid
    Stufe 2: § 700 ZPO Einspruch gegen den Mahnbescheid
    -> falls (+): Hauptverfahren
  4. Vollstreckbarer Titel
    § 699 ZPO Vollstreckungsbescheid
18
Q

Erkenntnisverfahren: Schiedsrichterliches Verfahren und Schiedsgutachterverfahren

A

§ 1025 ff. ZPO
bedarf Schiedsvereinbarung § 1029 Abs. 1 ZPO

§ 1055 ZPO
Endet mit Schiedsspruch, welcher Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils entfaltet

§ 1060 ZPO
Vollstreckbar erklärter Schiedsspruch ermächtigt zur Zwangsvollstreckung

§ 1062 ZPO
Zuständigkeit des OLG für Anträge , z.B. Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs

19
Q

Erkenntnisverfahren: Schiedsgutachterverfahren

A

Schiedsgutachter stellt nur ein Element des Rechtsstreits verbindlich fest, das vor einem staatlichen Gericht oder Schiedsgericht verwertet werden kann

§§ 317 ff. BGB