PR § 117-119 Flashcards
Erkenntnisverfahren
Nenne und erläutere die zwei Stadien des Zivilprozesses
- Erkenntnisverfahren
-> Besteht der Anspruch?
-> Kläger vs. BEKLAGTER
-> endet mit rechtskräftigem Urteil - Zwangsvollstreckung
-> zwangsweise Durchsetzung durch staatliche Organe (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht)
-> Kläger vs. SCHULDNER
-> Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
Welche Möglichkeiten bestehen zur vorläufigen Sicherung eines Rechts BEVOR das rechtskräftiges Urteil ergeht?
vorläufige Vollstreckbarkeit eines nicht rechtskräftigen Urteils
Arrest
einstweilige Verfügung
Selbsthilferecht §§ 229-321 BGB
Welche rechtsstaatlichen Grundsätze gelten im Zwangsvollstreckungsrecht?
- Gewaltenteilung (Art. 97 GG)
- Öffentlichkeit
-> Ausnahme: Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit
-> öffentliche Verhandlung+Urteilsverkündung - Rechtsmittel
-> Berufung/Revision - Prozesskostenhilfe
§ 114 ZPO
-> Befreiung von den Prozesskosten, ggf. Ratenzahlung
ABER: § 123 ZPO
-> Falls obliegende Partei, müssen die Kosten der obsiegenden Partei getragen werden
Nenne die staatlichen Gerichte und privaten Schiedsgerichte
I. Staatliche Gerichte
-> GVG
- Amtsgericht
- Landgericht
- Oberlandesgericht
- Bundesgerichtshof
- Bundesverfassungsgericht
II. Private Schiedsgerichte
1. Schiedsrichter
2. Schiedsgutachter
Erkenntnisverfahren: Partei- und Prozessfähigkeit
§ 50 ZPO
-> Parteifähigkeit = Rechtsfähigkeit (Träger von Rechten und Pflichten)
-> alle natürlichen und juristischen Personen
§ 51 ff. ZPO
-> Prozessfähigkeit = Geschäftsfähigkeit
Erkenntnisverfahren: Örtliche Zuständigkeit (“Gerichtsstand”)
Allgemein §§ 12 ff. ZPO
Besonders z.B. § 29 ZPO Erfüllungsort
Ausschließlich dinglich § 24 ZPO
Deliktisch 32 ZPO
Allgemeiner Gerichtsstand = Wohnsitz
-> greift, solange kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist
Erkenntnisverfahren: Klageerhebung und Rechtshängigkeit
§ 253 Abs. 1 ZPO
Klageerhebung durch Zustellung eines Schriftsatzes
§ 261 Abs. 1 ZPO
Rechtshängigkeit durch Klageerhebung
Erkenntnisverfahren: Klagearten
Leistungsklage
-> Verurteilung zu einem Tun oder Unterlassen
Feststellungsklage
-> Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses
-> Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde
Gestaltungsklage
-> Änderung eines bestehenden Rechtszustandes durch richterliche Entscheidung (z.B. Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG)
Erkenntnisverfahren: Einlassungsfrist
1. Definition
2. Verfahrensweise Haupttermin
- Definition
§ 274 Abs. 3 ZPO, § 495 ZPO
-> Frist zwischen Zustellung der Klageschrift beim Beklagten und der ersten mündlichen Verhandlung
-> mindestens drei Wochen - Verfahrensweise Haupttermin
§ 272 Abs. 2 ZPO
a. Früher erster Termin § 275 ZPO
-> schriftliche Klageerwiderung
b. Schriftliches Vorverfahren § 276 ZPO
Schritt 1: Anzeige des Verteidigungswillens
-> Notfrist von zwei Wochen
-> bei Auslandsbezug: Notfrist von mindestens einem Monat
Schritt 2: schriftliche Klageerwiderung
-> Frist von mindestens zwei weiteren Wochen
Erkenntnisverfahren: Mündliche Verhandlung
Kläger stellt ANTRAG
Beklagter kann
- § 307 ZPO Anerkenntnis
- Klageabweisung
Erkenntnisverfahren: Darlegungs- und Beweispflichten
1. Vorfragen des Richters
2. Beweismittel der ZPO
- Vorfragen des Richters
Klage schlüssig?
Zur Verteidigung vorgebrachten Tatsachen erheblich? - Beweismittel der ZPO
Sachverständiger §§ 402 ff. ZPO
Augenschein des Richters §§ 371 ff. ZPO
Parteivernehmung §§ 445 ff. ZPO
Urkunden §§ 415 ff. ZPO
Zeugen §§ 373 ff. ZPO
Erkenntnisverfahren: Entscheidungen und Rechtsmittel
Welche Arten der Entscheidungen durch das Gericht gibt es?
- Urteile
- Beschlüsse und Verfügungen
Erkenntnisverfahren: Entscheidungen und Rechtsmittel
Erläutere die Urteile
Entscheidungen über den gesamten Rechtsstreit oder wichtigste Teile
Rechtsmittel:
- Berufung § 511 ZPO
-> gegen erstinstanzliche Urteile des AG oder LG
-> Nachprüfung eines Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch das nächsthöhere Gericht
-> in Ersturteil zugelassen
- Revision (Rechtsfehler) § 542 f. ZPO
-> gegen die durch die Berufsinstanz erlassene Endurteile
-> Überprüfung in rechtlicher Hinsicht durch den BGH
-> in Endurteil zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde
Erkenntnisverfahren: Entscheidungen und Rechtsmittel
Erläutere die Beschlüsse und Verfügungen
Entscheidungen, die den GANG DES VERFAHRENS betreffen und nicht über den Streitgegenstand entscheiden
§ 567 ff. ZPO Sofortige Beschwerde an das nächsthöhere Gericht
Erkenntnisverfahren: Versäumnisverfahren
1. Kläger
2. Beklagter
3. Schriftliches Vorverfahren
§§ 330 ff. ZPO
- Kläger § 330 ZPO
Versäumnisurteil in Form der Klageabweisung auf Antrag des Beklagten bei Nichterscheinen des KLÄGERS - Beklagter § 331 Abs. 1ZPO
Versäumnisurteil auf Antrag des Klägers mit der Wirkung, dass der Klagevortrag des Klägers bei Nichterscheinen des BEKLAGTEN als zugestanden gilt - Schriftliches Vorverfahren § 331 Abs. 3 ZPO
Versäumnisurteil auf Antrag des Klägers in Form der Entscheidung OHNE mündliche Verhandlung, wenn der Beklagte versäumt FRISTGERECHT seinen Verteidigungswillen anzuzeigen