AKS § 3 Flashcards

Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

1
Q

Nenne die vier Rechtsbehelfe des Zwangsvollstreckungsrechts gegen Vollstreckungsmaßnahmen

A
  1. Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
  2. Vollstreckungsabwehrklage
  3. Drittwiderspruchsklage (Interventionsklage)
  4. Klage auf vorzugsweise Befriedigung
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Q

Erläutere die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
1. Rechtsgrundlage
2. Antragsberechtigung
3. Zulässige Einwendungen (Beispiele)

A
  1. Rechtsgrundlage
    § 766 ZPO
  2. Antragsberechtigung
    - Gläubiger und Schuldner antragsberechtigt
    - gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, v.a. bei Verstoß gegen den Schuldnerschutz
  3. Zulässige Einwendungen (Beispiele)
    -> §§ 811, 850 ff. ZPO Pfändung unpfändbarer Sachen und Forderungen
    -> Überpfändung
    -> zwecklose und unverhältnismäßige Pfändungen, z.B: § 811a, 811b oder 812 ZPO
    -> Pfändung zur Nachtzeit oder an Sonntagen
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3
Q

Erläutere die Vollstreckungsabwehrklage
1. Rechtsgrundlage
2. Antragsberechtigung
3. Zulässige Einwendungen (Beispiele)

A
  1. Rechtsgrundlage
    § 767 ZPO
  2. Antragsberechtigung
    - nur Schuldner klageberechtigt
    - gegen die Vollstreckung insgesamt
    - Einwendungen gegen den durch Urteil festgestellten Anspruch aufgrund nach Schluss der mündlichen Verhandlung entstandener Gründe
  3. Zulässige Einwendungen (Beispiele)
    -> nachträgliche Zahlung
    -> nachträgliche Erlass
    -> nachträgliche Stundung
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4
Q

Erläutere die Drittwiderspruchsklage (Interventionsklage)
1. Rechtsgrundlage
2. Antragsberechtigung
3. Antragsgegenstand
4. Rechte i.S.d. § 771 ZPO

A
  1. Rechtsgrundlage
    § 771 ZPO
  2. Antragsberechtigung
    - nur Dritte klageberechtigt
    - gegen die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand
    - Gegenstand gehört dem Dritten und nicht dem Schuldner
  3. Antragsgegenstand
    Die Zwangsvollstreckung in diesen bestimmten Gegenstand soll für UNZULÄSSIG erklärt werden
  4. Rechte i.S.d. § 771 ZPO
    -> Eigentum
    -> Inhaberschaft einer Forderung
    -> Pfandrechte mit Besitz
    -> Schuldrechtliche Herausgabeansprüche
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5
Q

Erläutere die Klage auf vorzugsweise Befriedigung
1. Rechtsgrundlage
2. Antragsberechtigung
3. Antragsgegenstand

A
  1. Rechtsgrundlage
    § 805 ZPO
  2. Antragsberechtigung
    - nur Dritte klageberechtigt
    - Pfandrecht ohne Besitz (Vermieter, Verpächter, Gastwirt)
  3. Antragsgegenstand
    ≠ Widerspruch gegen Pfändung
    = vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös ohne Rücksicht auf die Fälligkeit der Forderung
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