AKS § 4 Flashcards

Verfahren bei fruchtloser Pfändung

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Q

Was ist die Konsequenz einer fruchtlosen Pfändung?
1. §§ 802c ff. ZPO
2. §§ 882b ff. ZPO

A
  1. §§ 802c ff. ZPO
    Abgabe einer Vermögensauskunft
    -> im Zweifel durch ERZWINGUNGSHAFT
    -> Richtigkeit der Vermögensauskunft ist eidesstattlich zu versichern
    -> Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist strafbar
  2. §§ 882b ff. ZPO
    Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
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