Patentrecht Flashcards
Entwicklung + Beispiel von Patentrecht
- Bereich: technischen Schutzrechte
- wirtschaftlichen und praktischen Bedeutung
- seit 1877
Bsp.: Patenterteilung f. d. Sensor einer Videokamera
Gebrauchsmustergesetz
seit 1891
- kleineren Erfindungen ohne Prüfung einen Nachahmungsschutz von 6 Jahren zusprach
- schneller und kostengünstiger (keine materielle Prüfung)
Bsp.: Gebrauchsmuster f. d. Haltegurt d. Videokamera, der aus Druckknöpfen und Klettband kombiniert wird
Wirtschaftliche Bedeutung Patente
- Anreiz f. weitere tech. Entwicklungen
- DE = rohstoffarmes Land
- 2018: 46.609 Anmeldungen (meisten aus Transport)
Voraussetzungen einer Patenterteilung
§1 Abs. 1 PatG
Erfindung
Neuheit
gewerbliche Anwendbarkeit
Erfindung Def
Eine Erfindung muss eine Lehre zum technischen Handeln beinhalten
Erfindung Ausnahmen
§1 Abs. 3
- Nr. 1 Bsp.: Entdecken einer neuen Spinnenart
- Nr. 2 Bsp.: Tapetenmuster
- Nr. 3 Bsp.: Geschäftsmodell
- Nr. 4 Bsp.: Aufteilung eines Wettscheins
§1a: Menschliche Gene
-ABER: Entdeckung ihrer Wirkung - ja!
§2
Bsp.: biotechnologische Erfindung (gegen Ordnung verstoßen)
§2a Abs. 1
Neuheitserfordernis
§3 PatG
Gewerblich anwendbar
§5 PatG
Patentverfahren
Patentanmeldung Patenterteilung Einspruch *Rechte des Patentinhabers *Folgen einer Patentrechtsverletzung
Patentanmeldung
- Anmeldung
§34 Abs. 1 - 4
§36 Zusammenfassung - Vorprüfung:
§42 PatG–> beschränkte Prüfung auf offensichtliche sachliche Fehler - Offenlegung
§31 PatG (Spätestens nach 18 Monate) - Patentprüfungsverfahren
§44 PatG
–> Eine Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Patentierbarkeit vorliegen, erfolgt heute nur noch auf Antrag des Anmelders oder eines beliebigen Dritten - Rechercheantrag §43 PatG (öffentlichen Druckschriften + Stand der Technik ermittelt)
§44 PatG: vollständige Prüfung der formalen Ordnungsmäßigkeit und der sachlichen Patentierungsvoraussetzungen
Patenterteilung
- durch das DPMA (wenn §44 PatG einverstanden ist)
- im Patentblatt veröffentlich §58 Abs. 1 PatG
Patenteinspruch
§59 Abs. 1 PatG
§61 Abs. 1 PatG
Rechte des Patentinhabers
Nennung als Erfinder beim Patentamt
§63 PatG
Wirkungen §§9-13 PatG
Folgen einer Patentrechtsverletzung
§§139-149e PatG
Fall: II. Patentrecht
Sind folgende „Erfindungen“ patentierbar?
a) Eine bislang unbekannte Fischart?
b) Ein Gerät zur Messung von Blutzucker, das nur in China patentiert wurde?
c) Ein kompliziertes Teppichmuster?
d) Ein Rasenmäher, der gleichzeitig als Alarmanlage dient?
a. nein —> keine Erfindung sondern Entdeckung
b. nein —> Patente gelten WELTWEIT (Erfindung muss neu sein)
c. nein —> Designrecht, dadurch geschützt
d. ja —> da, neu