HGB Flashcards
Wesentliche Gründe für Spezialregelungen
- Beschleunigung bei Abwicklung von Rechtsgeschäften, an denen Kaufleute beteiligt sind
- Transparenz
- Typisierung von Rechtsinstituten
- Prinzip der Entgeltlichkeit
- Verzicht auf Schutzvorschriften
Gewerbe - Definition nach HGB
- selbständige
- nach außengerichtete
- planmäßige
- entgeltliche Tätigkeit am Markt
- mit Ausnahme der freien Berufe
*illegal –> auch erlaubt
Träger der Kaufmanneigenschaft
- natürliche (auch MJ + Genehmigung)
- juristische
Ausnahme gem §1 Abs. 2 HGB
Maßgeblich ist die Erforderlichkeit einer kaufmännischen Organisation in qualitativer (wie Werbung) UND quantitativer Hinsicht (wie Anzahl d. Mitarbeiter)
Istkaufmann (nat. Person)
§1 HGB
Kannkaufmann (nat. Person)
§2 HGB
Land- und Fortwirtschaft (nat. Person)
§3 HGB
Handelsgesellschaften; Formkaufmann
§6 HGB
Zwecke des Hreg.
Publizität: Auskunft über Tatsachen & Rechtsverhältnisse
Kontroll: Sind die Namen und Personen richtig eingetragen?
Beweis: falls es zu Prozess kommen sollte (geführt vom Registergericht)
Fall Kaufmann?
a. Drogendealer beschäftigt 7 MA als Kuriere und verdient mit seinen weit verzweigten Geschäften in EU 3,5 Mio. im Jahr
Ja
- hohe Umsatz
- EU
- trotz illegal
Fall Kaufmann?
b. Patentanwältin, die 4 Angestellte beschäftigt und 450.000 Euro umsetzt
Nein
-Anwälte sind Freiberufler
Beispiele Freiberufler
- Rechtsanwälte
- Notare
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Ärzte, Zahnärzte
- Architekten
- Künstler,
- Dolmetscher (Übersetzer)
- Schriftsteller.
Fall Kaufmann?
c. Aktionär der Lufthansa AG
- Nein
- AG –> ist Kaufmann (§6 Abs. 1 HGB)
Fall Kaufmann?
d. Eine UG haftungsbeschränkt, die eine Suppenküche unterhält
JA
- Gesellschaft = Kaufmann
- Zweck egal
Eine OHG, die eigenes Vermögen verwaltet
JA
-§105 Abs. 2 HGB (wenn eingetragen ist –> Kaufmann)
Ein Kunstmaler
Nein
-Freiberufler
Handelsregister (allg.)
§8 Abs. 1 HGB
- -> Zuständigkeit zum Führen bei den Gerichten
- -> Eintragungsaufgaben erfüllen überwiegend Rechtspflegerinnen
§9 Abs. 1 HGB
-Jedem ist die Einsicht in das HReg zu Informationszwecken gestattet
Eintragung ins HReg
- §12 Abs. 1 HGB: elektronisch in öffentlich beglaubtiger Form
- Mitwirkung eines Notars §129 BGB
Eintragungsplichtige
§53 HGB Prokura
§29 HGB Handelsname
Eintragungsfähige
§25 Abs. 2 HGB: Ausschuss der Haftung bei Firmenfortführung
§2 HGB: Kleingewerbe kann sich als Kaufmann eintragen lassen
Rechtswirkungen der Eintragungen
deklaratorische Wirkung - rechtsbekundende
Bsp.: Erlöschen einer Prokura
konstitutive Wirkung - rechtsbegründete
Bsp.: Entstehung einer AG als jur. Person
Firma Definition
§17 Abs. 1 und 2 HGB
Firmenfunktionen
Kennzeichnungsfunktion (Unterscheidung)
Hinweis-/Warnfunktion §19
Werbefunktion (durch Bezeichnung)
Auskunftsfunktion
Entstehung der Firma
durch:
- Ingebrauchnahme: wenn ein kaufmännisches UN vorliegt und die hierfür als Firma gewählte Bezeichnung erstmals öffentlich in Gebrauch genommen wird
- Eintragung ins HReg