HGB Flashcards

1
Q

Wesentliche Gründe für Spezialregelungen

A
  • Beschleunigung bei Abwicklung von Rechtsgeschäften, an denen Kaufleute beteiligt sind
  • Transparenz
  • Typisierung von Rechtsinstituten
  • Prinzip der Entgeltlichkeit
  • Verzicht auf Schutzvorschriften
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2
Q

Gewerbe - Definition nach HGB

A
  • selbständige
  • nach außengerichtete
  • planmäßige
  • entgeltliche Tätigkeit am Markt
  • mit Ausnahme der freien Berufe

*illegal –> auch erlaubt

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3
Q

Träger der Kaufmanneigenschaft

A
  • natürliche (auch MJ + Genehmigung)

- juristische

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4
Q

Ausnahme gem §1 Abs. 2 HGB

A

Maßgeblich ist die Erforderlichkeit einer kaufmännischen Organisation in qualitativer (wie Werbung) UND quantitativer Hinsicht (wie Anzahl d. Mitarbeiter)

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5
Q

Istkaufmann (nat. Person)

A

§1 HGB

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6
Q

Kannkaufmann (nat. Person)

A

§2 HGB

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7
Q

Land- und Fortwirtschaft (nat. Person)

A

§3 HGB

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8
Q

Handelsgesellschaften; Formkaufmann

A

§6 HGB

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9
Q

Zwecke des Hreg.

A

Publizität: Auskunft über Tatsachen & Rechtsverhältnisse
Kontroll: Sind die Namen und Personen richtig eingetragen?
Beweis: falls es zu Prozess kommen sollte (geführt vom Registergericht)

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10
Q

Fall Kaufmann?

a. Drogendealer beschäftigt 7 MA als Kuriere und verdient mit seinen weit verzweigten Geschäften in EU 3,5 Mio. im Jahr

A

Ja

  • hohe Umsatz
  • EU
  • trotz illegal
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11
Q

Fall Kaufmann?

b. Patentanwältin, die 4 Angestellte beschäftigt und 450.000 Euro umsetzt

A

Nein

-Anwälte sind Freiberufler

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12
Q

Beispiele Freiberufler

A
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Ärzte, Zahnärzte
  • Architekten
  • Künstler,
  • Dolmetscher (Übersetzer)
  • Schriftsteller.
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13
Q

Fall Kaufmann?

c. Aktionär der Lufthansa AG

A
  • Nein

- AG –> ist Kaufmann (§6 Abs. 1 HGB)

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14
Q

Fall Kaufmann?

d. Eine UG haftungsbeschränkt, die eine Suppenküche unterhält

A

JA

  • Gesellschaft = Kaufmann
  • Zweck egal
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15
Q

Eine OHG, die eigenes Vermögen verwaltet

A

JA

-§105 Abs. 2 HGB (wenn eingetragen ist –> Kaufmann)

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16
Q

Ein Kunstmaler

A

Nein

-Freiberufler

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17
Q

Handelsregister (allg.)

A

§8 Abs. 1 HGB

  • -> Zuständigkeit zum Führen bei den Gerichten
  • -> Eintragungsaufgaben erfüllen überwiegend Rechtspflegerinnen

§9 Abs. 1 HGB
-Jedem ist die Einsicht in das HReg zu Informationszwecken gestattet

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18
Q

Eintragung ins HReg

A
  • §12 Abs. 1 HGB: elektronisch in öffentlich beglaubtiger Form
  • Mitwirkung eines Notars §129 BGB
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19
Q

Eintragungsplichtige

A

§53 HGB Prokura

§29 HGB Handelsname

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20
Q

Eintragungsfähige

A

§25 Abs. 2 HGB: Ausschuss der Haftung bei Firmenfortführung

§2 HGB: Kleingewerbe kann sich als Kaufmann eintragen lassen

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21
Q

Rechtswirkungen der Eintragungen

A

deklaratorische Wirkung - rechtsbekundende
Bsp.: Erlöschen einer Prokura

konstitutive Wirkung - rechtsbegründete
Bsp.: Entstehung einer AG als jur. Person

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22
Q

Firma Definition

A

§17 Abs. 1 und 2 HGB

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23
Q

Firmenfunktionen

A

Kennzeichnungsfunktion (Unterscheidung)
Hinweis-/Warnfunktion §19
Werbefunktion (durch Bezeichnung)
Auskunftsfunktion

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24
Q

Entstehung der Firma

A

durch:

  • Ingebrauchnahme: wenn ein kaufmännisches UN vorliegt und die hierfür als Firma gewählte Bezeichnung erstmals öffentlich in Gebrauch genommen wird
  • Eintragung ins HReg
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25
Q

Erlöschen der Firma

A

durch:

  • Einstellung der Benutzung: wenn ihre Benutzung endgültig eigestellt wird
  • Einstellung des Gewerbebetriebs
26
Q

Bildung einer Firma –> Prinzipien

A
  1. Firmeneinheit: UN darf nur 1 Firma führen
  2. Firmenöffentlichkeit §29 ins HReg eintragen
  3. Firmenausschließbarkeit §30 Unterscheidbarkeit der Firmen am selben Ort
  4. Firmenbeständigkeit §21 Nachfolger –> Firmenforsetzung
  5. Firmenwahrheit §18 Täuschen sind verboten
27
Q

Firmenfortführung

A

§21-24

  • ausdrückliche Regelung notwendig
  • Verbot d. Veräußerung der Firma
  • Namensänderung z.B durch Heirat
28
Q

Haftung bei Firmenübernahme

A
  • übernahme unter Lebenden §25,26 HGB

- übernahme von Todes §27

29
Q

Fall: Großhändler G lieferte von April bis Juli 2018 Ersatzteile im Wert von 4.000 € an die mit dieser Firma eingetragene Kfz-Werkstatt Maik Maier, als deren Inhaber der eingetragene Kaufmann Frank Müller als Pächter tätig war. Da er nur unregelmäßig Pachtzins zahlte, kündigte ihm der Verpächter Maier wirksam zum 31.12.2018. Ab dem 1.1.2019 pachtet Paul Pohlmann die Werkstatt und firmiert als „Kfz-Werkstatt Maik Maier e.K., Inhaber Paul Pohlmann e.K.“. Unter dieser Firma nimmt ihn Großhändler G Mitte Februar 2019 auf Zah- lung der ausstehenden 4.000 € in Anspruch. Pohlmann macht geltend, er habe nie Rechtsbeziehungen zu Müller oder zu ihm (G) unterhalten. Er bezahle doch keine fremden Schulden.

a. Besteht die Forderung des Großhändlers G gegen Pohlmann?
b. Ändert sich die Rechtslage, wenn Pohlmann das Unternehmen aus einem Insolvenzverfahren heraus erworben hätte?
c. Ändert sich die Rechtslage, wenn eine Haftungsausschlussklausel am 1.2.2018 ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht worden wäre?
d. Wie kann man hier generell einer persönlichen Inanspruchnahme entgehen?

A

a. §25 Abs. 1 –> ja muss zahlen
b. ja , dann keine persönliche Haftung
c. ja –> zeitnah (2-6 Wochen)
d. indem man das Firma ändert

30
Q

Prokura

A

§48-53

  • handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche erteilte Vollmacht im Anwendungsbereich des HGB
  • kann nur von einem Kaufmann oder seinem gesetzlichen Vertreter (wie Eltern) erteilt werden
31
Q

Handlungsvollmacht

A

§54, 55

  • beschränkter als die Prokura
  • bezieht sich nur auf Geschäfte mit Bezug zum konkreten Handelsgewerbe, in dem der Bevollmächtigte tätig ist.
  • nicht ins HReg eingetragen
  • kann stillschweigend erteilt werden
  • mit Zustimmung übertragbar
32
Q

Erteilung der Prokura

A

§167 Abs. 1 BGB
-einseitige, empfangsbedürftige Erklärung
-nur natürliche Person (auch beschränkt Geschäftsfähig)
§48 Abs. 1 HGB

33
Q

Eintragungspflicht für Erteilung und Erlöschen der Prokura

A

§53 HGB

34
Q

Umfang der Prokura

A

§49 Abs. 1 HGB

35
Q

Grenzen der Prokura

A
  • §49 Abs. 2 HGB: Veräußerung/Belastung von Grundstücken
  • Privatgeschäfte des Kaufmanns (Bsp.: Buchung einer Reise)
  • Grundlagengeschäfte (z.B: Sitzverlegung)
  • höchstpersönliche Inhabergeschäfte (z.B. Prokuraerteilung)
36
Q

Beschränkung der Prokura

A

§50 Abs. 1 HGB

Bsp.: Wertgrenze bei Verträgen

37
Q

Zeichnung der Prokura

A

§51

38
Q

Übertragbarkeit der Prokura

A

§52 Abs. 2 HGB

-nicht –> personengebunden

39
Q

Erlöschen der Prokura durch:

A
Widerruf
Beendigung der Grundverhältnisse 
Tod 
Einstellen des Handelsgeschäfts
Insolvenz des Kaufmanns
40
Q

Gesamtprokura

A

§48 Abs. 2 HGB

  • mehrere Personen gemeinschaftlich Prokura erteilen
  • gemeinsam vertreten
41
Q

Filialprokura

A

§50 Abs. 3 HGB

-Prokurist kann den Kaufmann nur bei Geschäften im Zusammenhang mit der konkreten Filiale wirksam vertreten

42
Q

Der e.K. K erteilt seiner langjährigen Mitarbeiterin M am 1.2.2018 Prokura und entzieht ihr diese auf Ms eigenen Wunsch hin am 1.2.2019. Beides wird nicht ins HReg eingetragen. Mitte Februar 2019 begibt sich K auf eine längere Auslandsreise. M fühlt sich für das Un- ternehmen verantwortlich und erwirbt namens des K ein an das Unternehmen angrenzen- des Grundstück, weil K vor Monaten geäußert hatte, er wolle gerne expandieren. M weiß nicht, dass K diesen Plan aufgegeben hat. Sie weiß aber genau, dass sie keine Prokuristin mehr ist und ihr Arbeitsvertrag Grundstücksgeschäfte verbietet.

Frage: Muss K den Kaufpreis i.H.v. 70.000 € an den Verkäufer bezahlen, wenn er sagt:

a) M hatte keine Prokura mehr
b) Prokuristen dürfen keine Grundstücke kaufen
c) Der Arbeitsvertrag von M verbietet Grundstücksgeschäfte

A

a) . ja, da nicht eingetragen §53 Abs. 1
b) . nein, §49
c) . nein, §49 Abs. 2 (theoretisch ist es Verbot, die Prokura zu beschränken §50)

43
Q

Ladenvollmacht

A

§56 HGB

  • Rechtsscheinvollmacht zum Schutze des Rechtsverkehrs
  • Angestellt –> Geschäfte wirksam zu tätigen
44
Q

Schweigen als Zustimmung

A

§1943 BGB Annahme der Erbschaft

§416 BGB Übernahme einer Hypothekenschuld

45
Q

Schweigen als Ablehnung

A

§108 Abs. 2 Satz 2 BGB: Vertragsabschluss eines MJ

§177 BGB: durch Vertreter

46
Q

Schweigen im Handelsverkehr

A

weder Zustimmung noch Ablehnung

Ausnahme: §362 HGB Schweigen im Geschäftsverkehrs –> Zustimmung (wegen Klarheit und Schnelligkeit)

Voraussetzungen:

  • beteiligter Personenkreis
  • Schreiben
  • Rechtsfolge
47
Q

Fall:
Sophie Grün, Allein-Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Grün-Weiterbildungs- GmbH, möchte einen Seminarraum der GmbH teilweise neu ausstatten und verhandelt deswegen im Namen der GmbH mit Barbara Braun, einer e.Kfr., die einen Büromöbelhan- del betreibt. Nach mehreren Telefonaten einigen sich beide auf die Lieferung von 16 Ti- schen und 32 Stühlen in Lichtgrau. Der Gesamtpreis der Lieferung, die am 1.10. erfolgen soll, beträgt 8.360,00 €. Da die Verhandlungen etwas kompliziert waren, schreibt Frau Braun am Tag nach dem letzten Gespräch mit Frau Grün an diese:
Sehr geehrte Frau Grün,
ich freue mich, Ihrer GmbH vereinbarungsgemäß 16 Tische und 32 Stühle in Anthrazitgrau zum Preis von 8.630,00 € liefern zu dürfen. Die Lieferung erfolgt zum 1.10.
Mit freundlichen Grüßen
B. Braun, e.Kfr.
Den Brief, der zwei Tage nach dem letzten Telefongespräch eintrifft, liest Frau Grün erst nach 8 Tagen, weil sie sich zu einem spontanen Kurzurlaub auf Rügen entschlossen hatte. Sie protestiert umgehend bei Frau Braun wegen der Farb- und Preisabweichung.
Frage: Hat B ggü. der GmbH einen Anspruch auf Bezahlung von 16 Tischen und 32 Stüh- len in Anthrazitgrau zum Preis von 8.630,00 €?

A

Preisabweichungen bis 10% sind tolerierbar
(ABER zu spät reagiert)

-zur Farbe je nach Argumentation: anfechten oder nicht
-keine Zustimmung, weil Abweichung so erheblich
-Zustimmung wenn Farbe dennoch ok
—> Farbe also nicht eindeutig

48
Q

Handelsgeschäfte Definition

A

§343 Abs. 1 HGB

49
Q

Unverzüglich Mängelrüge

A

§377 HGB

50
Q

Handelskauf

A
  • Rechtsgeschäft muss ein Kauf oder ein kaufähnlicher Vertrag sein
  • beide Vertragsparteien müssen Kaufleute sein
  • bei Ablieferung –> richtige Zeitpunkt und Ort
51
Q

Sachmangelbegriff

A
  • §434, 437 BGB
  • wichtig für Gewährleistungsrechte
  • unverzüglich §121 BGB
  • offene (377 Abs. 1 HGB)
  • verdeckte Mängel (377 Abs. 3 HGB)
52
Q

Mangelrüge

A

§377 HGB
-rechtzeitiges Absenden der Rüge

Ausnahme: Abs 5

53
Q

Ordungsgemäße Rüge

A

§437 BGB

54
Q

Nicht Ordnungsgemäße Rüge

A

§377 Abs. 2, 3 HGB

55
Q

Fall:
Die Weinhandlung „Schweriner Edle Tropfen-GmbH“ bestellt durch ihren Geschäftsführer beim Getränkegroßhändler V, einem e.K., 40 Kisten Bordeaux à 6 Flaschen. Welche besonderen Pflichten ergeben sich für die GmbH als Käuferin?

A
  • feststellen, ob man im HGB ist (Kaufmann)
  • 2 Kaufleute als Vertragspartner (§1, 2 oder 6 HGB)
  • §377 HGB besondere Pflichten
  • Kaufvertrag vorliegend

GmbH:

  • Überprüfung der Lieferung (richtigen Ort zur richtigen Zeit?, mgl. Sachmangel (Menge, Farbe, …)
  • 4% der Lieferung testen (wenn zu groß)
  • -> hier max. 10 testen
  • unverzüglich prüfen 1-2 Tage
  • eingetragenen Kaufmann nach §121 BGB unverzüglich rügen, mitteilen falls Mängel festgestellt wurden
  • Rügen in 1-3 Tagen für Gewährleistungsrechte –> geltend machen

ACHTUNG: wenn Zeit nicht eingehalten, kein Anspruch auf Ersetzen)

56
Q

Sonderprivatrecht der Kaufleute

A

Sonderregelungen in HGB

nur für Kaufmann

57
Q

-Welche Personen/Personengruppen verbergen sich hinter der Bezeichnung “gesetzliche Vertreter” i.S.d §48 I HGB?

A
  • MJ Kaufmanns —> Eltern (mit Genehmigung)
  • Testament Vollstrecker
  • organschaftliche Vertreter
58
Q

-Die Prokura gem §§48 ff HGB hat einen weiten Umfang. Welche Geschäfte werden von ihr jedoch nicht erfasst? Bitte nennen Sie je ein Beispiel.

A
  • keine Eheschließung, Testament erstellen
  • §49 Abs.2 HGB —> keine Belastung von Grundstücken (nur mit Genehmigung)
  • Privatgeschäfte des Kaufmanns
  • Grundlagengeschäfte/Inhabergeschäfte (Sitzverlegung, Jahresabschluss)
59
Q

Fall:
Fall.: A ist vom Geschäftsführer einer GmbH ordnungsgemäß zur Prokuristin ernannt worden und fragt Sie:
a. Ob sie den Sitz der GmbH von Greifswald nach Ankam verlegen kann?
b. Ob sie für die GmbH das günstige Nachbargrundstück erwerben kann?
c. Ob ihre Prokura etwa grundlos widerrufen werden kann?
d. Ob sie zu ihrer Entlastung ihrer Kollegin K zur Prokuristin bestellen kann?

A

a. geht nicht Sitzverlegung unterliegt Grundlagengeschäftl. nach §49 Abs.2 HGB
b. kein Fall von §49 Abs. 2, Grundstück kann angekauft, aber nicht verkauft (auch möglich, wenn es schriftlich verboten wurde —> durch weiten Umfang der Prokura
c. kein zwingender Grund nötig
d. nicht nur der Geschäftsführer

60
Q

Prokura vs. Handlungsvollmacht

A

Prokura:

  • ausdrücklich Erklärung
  • nur durch Kaufmann persönlich
  • Eintragung ins HReg
  • weiterer Umfang gem §49 I
  • Beschränkung nach außen nicht möglich §50 I
  • nicht übertragbar

Handlungsvollmacht:

  • ausdrücklich/konkludente Erklärung
  • Inhaber/Prokurist/Handlungsbevollmächtigter
  • keine Eintragung ins HReg
  • Geschäfte und Rechtshandlungen, die ein derartiges Handelsgewerbe gewöhnlich mit sich bringt
  • Beschränkung möglich
  • mit Zustimmung übertragbar