OHG Flashcards
Wo ist die oHG geregelt?
§§ 105 ff. HGB
Was ist in Bezug auf die oHG zum Handelsregister anzumelden? Von wem ist die Anmeldung zu bewirken? In welcher Form ist die Anmeldung zu bewirken?
Was? § 106 Abs. 1 HGB: Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters; Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Vertretungsmacht der Gesellschafter. Von wem? Von allen Gesellschaftern, § 108 HGB. Wie? In notarieller beglaubigter Form, § 12 Abs. 1 HGB
Wo ist die Rechtsfähigkeit der oHG geregelt?
§ 124 HGB
Wem steht im gesetzlichen Ausgangsfall die Geschäftsführungsbefugnis zu?
Allen Gesellschaftern einzeln, § 115 Abs. 1 HS 1 HGB. Geschäftsführende Gesellschafter haben ein Widerspruchsrecht § 115 Abs. 1 HS 2 HGB
Wie ist gesetzlich die Vertretungsberechtigung ausgestaltet, und wo ist dies geregelt?
Jede Gesellschaft ist zur Einzelvertretung ermächtigt, Prinzip der Einzelvertretung, § 125 Abs. 1 HGB.
Welche abweichenden Möglichkeiten zur Regelung der Vertretungsbefugnis gibt es, und wo sind diese geregelt?
a) Echte Gesamtvertretung, § 125 Abs. 2, Satz 1 HGB, d.h. durch mehrere Gesellschafter zusammen;
b) Unechte Gesamtvertretung, § 125 Abs. 3 HGB, d.h. durch einen Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Besteht eine Koppelung zwischen Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsbefugnis? Bei welcher Gesellschaft ist dies genau andersherum geregelt?
Nein, es besteht keine Koppelung. Bei der GbR ist dies anders geregelt, § 714 BGB.
Wie kann einem Gesellschafter die Vertretungsbefugnis entzogen werden, und wo ist dies geregelt?
Durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag der übrigen Gesellschafter, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemä-
ßen Vertretung der Gesellschaft, § 127 HGB.
Wo ist die persönliche Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft geregelt?
§ 128 S. 1 HGB
Nennen Sie Merkmale der persönlichen Haftung der Gesellschafter (wie haftet der Gesell-
schafter?).
Unmittelbar (nicht bloße Nachschusspflicht gegenüber der Gesellschaft), unbeschränkt, unbeschränkbar, primär (anders als der nicht selbstschuldnerische Bürger nach § 771 BGB), gesamtschuldnerisch (d.h. von jedem Gesellschafter kann die gesamte Summe - aber insgesamt natürlich nur einmal - verlangt werden; zwischen den Gesellschaftern findet dann ein Innenausgleich statt), akzessorisch (zu der Schuld der Gesellschaft).
Wo ist geregelt, dass der eintretende Gesellschafter für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft haftet?
§ 130 HGB
Wie haftet der ausscheidende Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, und wo ist dies geregelt?
Der Gesellschafter haftet nur für solche Verbindlichkeiten, die vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Ausscheiden fällig werden und nur dann, wenn die Ansprüche in bestimmter Weise, z.B. gerichtlich, bis dahin geltend gemacht werden; § 160 HGB.
Kann es sein, dass ein Gesellschafter auch nach seinem Ausscheiden für neue Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet? Wo ist dies geregelt?
Eine Haftung des ausscheidenden Gesellschafters für neue Verbindlichkeiten ist denkbar aus Rechtscheinsgründen, wenn das Ausscheiden nicht im Handelsregister eingetragen wird, §§ 128 Satz 1, 143 Abs. 2, 15 Abs. 1 HGB. Siehe dazu auch oben unter Ziffer A.III.9.
Was passiert im Falle des Todes eines Gesellschafters, und wo ist dies geregelt?
Nach § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB führt der Tod des Gesellschafters zu dessen Ausscheiden (anders bei der GbR, wenn keine Fortsetzungsklausel, siehe oben unter Ziffer B.II.9.
Wie kann der Gesellschaftsvertrag den Tod eines Gesellschafters abweichend regeln?
Der Gesellschafter kann bestimmen, dass die Gesellschaft mit sämtlichen Erben fortgeführt werden soll (einfache Nachfolgeklausel) oder nur mit einzelnen Erben (qualifizierte Nachfolgeklausel) und zwar entweder automatisch oder erst nach Erklärung des eintreten- den Erben (Eintrittsklausel).