GbR Flashcards
Ist die GbR rechtsfähig?
Ja, analog § 124 HGB, wenn es sich um eine Außengesellschaft handelt.
Welcher Form bedarf der Gesellschaftsvertrag einer GbR?
Grundsätzlich formfrei, Ausnahme, wenn im Gesellschaftsvertrag die Verpflichtung ausgesprochen wird, Vermögensgegenstände auf die Gesellschaft zu übertragen, die nur unter Einhaltung einer bestimmen Form übertragen werden können, z.B. Grundstücke
(§ 311 b Abs. 1 BGB), GmbH-Geschäftsanteile (§ 15 Abs. 3, 4 GmbHG).
Aus wievielen Gesellschaftern muss eine GbR mindestens bestehen?
Aus zwei Gesellschaftern.
Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsführung und Vertretung?
Geschäftsführung betrifft das Innenverhältnis, also das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander („rechtliches Dürfen“). Die Vertretung betrifft das Außenverhältnis, also das Rechtsverhältnis der Gesellschaft bzw. der Gesellschafter zu Dritten („rechtliches Kön-
nen“).
Wie ist die Geschäftsführung bei der GbR grundsätzlich geregelt?
Gemäß § 709 Abs. 1 BGB obliegt die Geschäftsführung grundsätzlich allen Gesellschaftern gemeinschaftlich. Gemäß § 710 BGB kann etwas Abweichendes vereinbart werden.
Wem steht ein Widerspruchsrecht gegen Geschäftsführungsmaßnahmen zu?
Gemäß § 711 BGB steht das Widerspruchsrecht nur geschäftsführenden Gesellschaftern zu.
Wie ist die Vertretung bei der GbR gesetzlich ausgestaltet?
Gemäß § 714 BGB bestimmt sich die Vertretungsbefugnis im Zweifel nach der Geschäftsführungsbefugnis.
Haftet ein in eine GbR eintretender Gesellschafter auch für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten?
Ja, analog § 130 HGB.
Was passiert im Falle des Todes eines Gesellschafters?
Die Gesellschaft wird gemäß § 727 BGB aufgelöst, sofern sich nicht aus dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt (Fortsetzungsklausel, § 736 BGB).
Was ist Rechtsfolge im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters?
Der Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen wächst gemäß § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB den anderen Gesellschaftern zu. Dem ausscheidenden Gesellschafter sind gemäß § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB die überlassenen Gegenstände zurückzugeben. Er ist im Innenverhältnis von den Schulden der Gesellschaft zu befreien. Im Außenverhältnis trifft ihn eine Außenhaftung für bis zu seinem Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten analog § 160 HGB für weitere fünf Jahre. Der ausscheidende Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindungszahlung (§ 738 Abs. 1 Satz 2 BGB) bzw., für den Fall, dass das Vermögen der Gesellschaft die Einlagen und die Verbindlichkeiten nicht deckt, ist
er zum Nachschuss verpflichtet (§ 739 BGB)