Mord, § 212 I, 211 I StGB Flashcards
1
Q
Heimtücke
A
Heimtückisch handelt, wer die Wehr- und Arglosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung ausnutzt
2
Q
Prinzip der Schuldangemessenheit
A
a) verwerflicher Vertrauensbruch
b) tückisch-verschlagenes Vorgehen
3
Q
sonstige niedrige Beweggründe
A
diese sind solche Tatantriebe, die nach allgemein sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, von hemmungsloser, triebhafter Eigensucht geprägt, ja verächtlich sind
4
Q
A