Modul 9 Flashcards

1
Q

Was versteht man unter dem Begriff Gerichtsverfassung?

A

Aufbau, Funktion und Zuständigkeit der Gerichte aller Gerichtsbarkeiten.

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2
Q

Was versteht man unter dem Begriff Gerichtsbarkeit?

A

Im funktionalen Sinne…Die staatliche Verwirklichung des Rechtes. Die Gerichtsbarkeit steht zwischen der Legislative und Exekutive.

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3
Q

Welche zwei Gerichte gibt es? Wie unterscheiden sich die Beiden?

A

Ordentliche Gerichte und Besondere Gerichte
Ordentliche Gerichte
-Zivilsachen und Strafsachen
Besondere Gerichte
-z.B. Verwaltungsgericht- Öffentliche Sachen

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4
Q

Nenne 4 ordentliche Gerichte! Gegliedert nach ihrer Bedeutung!

A
  • Amtsgericht bis 5000€ + Spezielle Zuständigkeit
  • Landesgericht über 5000€
  • Oberlandesgericht
  • Bundesgerichtshof
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5
Q

Erläutere kurz den Begriff richterliche Unabhängigkeit!

A
  • Der Richter ist kein Beamter
  • Er ist nicht weisungsgebunden
  • Kann nicht versetzt werden
  • Bindung an Recht und Gesetz, aber nicht an sogenannte “ständige Rechtssprechung”
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6
Q

Was ist ein Schöffe?

A

Bei Gericht ehrenamtlich eingesetzte Person fürs Schöffengericht (1. Instanz - Amtsgericht).

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7
Q

Beschreibe kurz den Ablauf der verschiedenen Instanzen !

A
  1. Instanz Amtsgericht oder Landesgericht je nach Streitsumme
    Amtsgericht besteht aus Strafrichter und Schöffengericht.
    Landesgericht besteht aus Große Strafkammer und Schwurgericht.
  2. Instanz Berufungsgericht (Landesgericht)
  3. Instanz Revisionsgericht (Oberlandesgericht)
    BGH Revisionsgericht letzte Station.
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8
Q

Nenne 4 besondere Gerichtsbarkeiten!

A
  • Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Sozialgerichtsbarkeit
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Finanzgerichtsbarkeit
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9
Q

Was regelt die Zivilprozessordnung?

A

Die Zivilprozessordnung regelt die Durchsetzung materiell-rechtlicher Ansprüche aufgrund der sogenannten Justizgewährungspflicht des Staates (grundsätzliches Verbot der Selbsthilfe).

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10
Q

Wie ist ist grundlegende Herangehensweise um der Justizgewährungspflicht nachzukommen?

A
  • Überprüfung und Feststellung des angeblichen Anspruchs
  • Ist der Anspruch festgestellt
  • > Durchsetzung im Vollstreckungsverfahren
  • Vollstreckungstitel z.B. Urteile oder gerichtliche Vergleiche.
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11
Q

Was versteht man unter dem Begriff Erkenntnisverfahren?

A

Verfahren mit dem Ziel, einen Titel zu erlangen.

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12
Q

Was versteht man unter dem Begriff Vollstreckungsverfahren

A

Durchsetzung des titulierten Rechtes.

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13
Q

Welche Methode wird zur Rechtsfindung angewandt?

A

Die Denkmethode “Relationstechnik”.

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14
Q

Was versteht man unter Relationstechnik?

A

Der Richter prüft in einzelnen gedanklichen Schritten gutachterlich den Sachvortrag der Parteien unter dem Gesichtspunkt von Schlüssigkeit und Erheblichkeit.

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15
Q

Nenne die einzelnen Schritte der richterlichen Vorgehensweise!

A

Schritt 1: Sachbericht (Ordnung des Prozessstoffes)
Schritt 2: Gutachten (rechtliche Würdigung des Vortrags des Klägers unter dem Gesichtspunkt der Schlüssigkeit)
Schritt 3: rechtliche Würdigung des Vortrags des Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Erheblichkeit. (Streitig / Unstreitig)
Schritt 4: Beweiserhebung / Beweisaufnahme
Schritt 5: Entscheidung als Urteil, Beweisbeschluss, Auflagen-, Hinweisbeschluss

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16
Q

Nenne die vier prozessrechtlichen Grundsätze (Prinzipien)!

A
  1. Parteiherrschaft
    (Verhandungs- und Beibringungsgrundsatz und Verfügungsgrundsatz)
  2. Mündlichkeitsgrundsatz
  3. Grundsatz der Einheit der mündlichen Verhandlung
  4. Der Anspruch auf rechtliches Gehör
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17
Q

Was beschreibt der Verfügungsgrundsatz?

A

Nur der Kläger kann mit dem Klageantrag und dem Klagegrund den Streitgegenstand bestimmen.
Nur die Parteien können über den Streitgegenstand bestimmen:
- Rücknahme
- Vergleich
- Anerkenntnis
- Verzicht
- Versäumnis

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18
Q

Was beschreibt der Verhandlungs- und Beibringungsgrundsatz?

A

Nur die Parteien liefern Tatsachenstoff, keine Ermittlung auf Amtswegen!
Bindung an den unstreitigen Parteivortrag! Selbst wenn er nicht wahr ist!

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19
Q

Was beschreibt der Mündlichkeitsgrundsatz?

A

Vorbereitete Schriftsätze dienen nur der Ankündigung des Sachvortrages und des Klageantrags.
NUR der mündliche Parteivortrag ist bedeutsam!!!!

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20
Q

Werturteile / rechtliche Schlussfolgerungen (Rechtsansichten) !

A

Rechtliche Wertung ausschließlich Aufgabe des Richters!

Rechtsansichten der Parteien sind nicht bindend und dienen nur als Anregungen für das Gericht.

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21
Q

Was versteht man unter Unstreitig?

A

Parteien übereinstimmend einen bestimmten Geschehnisablauf schildern, oder Gegner einer Tatsachenvortrags den nicht bestreitet oder bei Zugeständnis einens Tatsachenvortrages.

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22
Q

Was versteht man unter Streitig?

A

Ausdrücklich oder konkludent bestreiten.

  • Bestreiten durch Nichtwissen
  • Bestreiten durch Verneinen
  • Bestreiten durch Gegendarstellung
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23
Q

Wie gliedert sich der Anspruch des Anspruchs auf rechtliches Gehör? (Zentraler Grundsatz - Prinzip 4)

A

Schritt 1: Erarbeiten des Sachverhaltes
(Stoffsammlung, Stoffordnung und Inhalt Form von Sachberichten und Tatbestand)
Schritt 2: Prüfung des Vortrages des Klägers (Schlüssigkeit)
Schritt 3: Prüfung des Vortrages des Beklagten (Erheblichkeit)
Schritt 4: Beweisstation

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24
Q

Nennen 6 Beweisanträge!

A
Einnahme des Augenscheins
Vernehmung von Zeugen
Sachverständigengutachtens
Vorlage von Urkunden
Antrag auf Parteivernehmung
freie Beweisaufnahme im Einverständnis der Parteien
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25
Q

Was stellt ein Sachverständiger als Beweisantrag dar?

A

Der Sachverständige vermittelt abstrakte Erfahrungsgrundsätze.
Sachkundige Schlussfolgerung einen feststehenden Sachverhaltes.
Bei Erkenntnis neuer Tatsachen -> als Zeuge dann.

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26
Q

Erläutere kurz die Beweiswürdigung!

A

Die Beweiswürdigung ist eine entscheidende Aufgabe des Gerichts.
Gliederung:
- Auslegung des Inhalts des Beweismittels
- Ergiebigkeit des Beweismittels
- Überzeugungskraft des Beweismittels

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27
Q

Was versteht man unter Beweislast?

A

Behauptungen sind zu beweisen.
Wenn man Tatsachen wiederlegen möchte sind sie zu beweisen.
Beweismittel sind von den Parteien beizubringen.
Prozessverlust durch Nichterweislichkeit der ihr Klagebegehren tragenden Tatsachen.

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28
Q

Was versteht man unter Beweislastumkehr?

A

Beweislast dem Gegner der an sich beweispflichtigen Partei aufgebürdet wird.

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29
Q

Was versteht man unter Leistungsklage?

A

Klage auf Erbringung einer Leistung

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30
Q

Was versteht man unter Feststellungsklage?

A

Klage auf Feststellung einer Rechtsfrage / Wirksamkeit / Unwirksamkeit

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31
Q

Was versteht man unter Gestaltungsklage?

A

Klage auf Gestaltung einer Rechtslage

32
Q

Was versteht man unter Rechtskraft ?

A

Nach Ablauf der Berufungsfrist -> Rechtskräftiges Urteil

33
Q

Was versteht man unter Rechtshängigkeit?

A

Klage an den Beklagten zugestellt!

34
Q

Was versteht man unter Klageänderung?

A

Ürsprünglicher Klagetext wird umgeändert

35
Q

Nenne die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung!

A
  1. Titel -> zB rechtskräftiges Urteil
  2. Vollstreckungsklausel
  3. Zustellung
36
Q

Welche Aufgabe hat die Gerichtsbarkeit?

A

Die Gerichtsbarkeit hat die Aufgabe, das Recht im Einzelfall zu konkretisieren.

37
Q

Wer übt die rechtsprechende Gewalt aus?

A

Art. 92 GG

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut.

38
Q

Gewaltenteilung?

A

Legislative -> gesetzgebend; ->
Bundes- und Landtagsabgeordnete

Exekutive -> ausführend; ->
Ministerpräsident, Bundeskanzler

Judikative -> rechtsprechend; ->
Richter

39
Q

Was bedeutet der Begriff materielles Recht?

A

umfasst zunächst all diejenigen Rechtsnormen, die Regeln über Inhalt und Voraussetzungen von Rechtsverhältnissen enthalten, etwa Entstehung, Veränderung und Untergang von Rechten.
z. B.: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Baugesetzbuch (BauGB), Bundesimmissionsgesetz (BImSchG), Strafgesetzbuch (StGB)

40
Q

Was bedeutet der Begriff formelles Recht?

A

Die Normen des formellen Rechts beziehen sich auf die Durchsetzung des Rechts.
Das formelle Recht deckt sich also weitgehend mit dem Verfahrensrecht.
z. B.: Zivilprozessordnung (ZPO), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Strafprozessordnung (StPO), Finanzgerichtsordnung (FGO), Sozialgerichtsordnung (SGG)

41
Q

Wann ist das Oberlandesgericht in Zivilsachen zuständig?

A

Für die Berufung als Instanz nach Landesgericht

42
Q

Erläutern Sie den Begriff der Parteiherrschaft?

A

bedeutet, dass die Parteien den Gegenstand, den Beginn und das Ende eines Prozesses bestimmen.

43
Q

Darf der Sachverständige eine rechtliche Wertung abgeben?

A

Nein, keine rechtliche Wertung durch den Sachverständigen.

Die rechtliche Wertung ist ausschließlich Aufgabe des Richters

44
Q

Was ist ein unstreitiger Sachverhalt?

A

vgl. § 138 ZPO
Unstreitig (= Bindung) ist das Parteivorbringen, wenn die Parteien übereinstimmend einen bestimmten Geschehnisablauf schildern, oder wenn der Gegner einen Tatsachenvortrag nicht bestreitet oder wenn der Tatsachenvortrag ausdrücklich zugestanden wird.
Alles was unstrittig ist bindet den Sachverständigen und Richter!

45
Q

Was ist ein streitiger Sachverhalt?

A

vgl. § 138 ZPO
Wenn der Gegner das Parteivorbringen ausdrücklich oder konkludent bestreitet.
Dies kann geschehen durch:
- bloße Verneinung
- qualifiziertes Bestreiten  der Gegner gibt eine Gegendarstellung
- Bestreiten mit Nichtwissen

46
Q

Was versteht man unter der Bezeichnung: Die Klage ist schlüssig?

A

Eine Klage ist schlüssig, wenn man auf Grundlage des Klägervortrages dem Klageantrag stattgeben müsste. Der Kläger muss also alle Fakten vorbringen, die nötig sind, um den Tatbestand einer anspruchsbegründeten Norm zu erfüllen. Der Kläger muss hingegen nicht darlegen, welche rechtlichen Aspekte seinen Anspruch stützen. Gericht und Sachverständige sind daran gebunden.

47
Q

Was versteht man unter dem Begriff Darlegungslast?

A

Gem. § 2821) ZPO müssen die Tatsachen rechtzeitig vorgebracht werden. Hat der Richter den Parteien eine Frist für den Vortrag von Tatsachen gesetzt, müssen die Parteien diese beachten. Verspätet vorgetragene Tatsachen können zurückgewiesen werden.

48
Q

Was müssen Sie bedenken, wenn Sie als Sachverständiger im Auftrag des Gerichtes einen Ortstermin durchführen?

A

Selbstständig und eigenverantwortlich vorbereiten und wahrnehmen.
Rechtzeitige Benachrichtigung der Parteien (zwischen Benachrichtigung und Ortstermin sollten mindestens 2 Wochen (innerhalb von 10 Tagen) liegen.
Schriftliche Bestätigung des Termins durch die Parteien.
Benachrichtigung des Gerichts.

49
Q

Welche Bedeutung hat die Ladung zum Ortstermin?

A

Sie dient der Augenscheinnahme zur Tatsachenfeststellung § 371

50
Q

Was veranlassen Sie bei Störungen eines Ortstermins?

A

Streitgespräche müssen nicht zugelassen werden. Der SV kann den Termin abbrechen.

51
Q

Was machen Sie, wenn eine Partei nicht erscheint?

A

Sind die Parteien nach ca. 15 Minuten nicht erschienen so beginnt man mit der Besichtigung.

52
Q

Welche Ziele hat das selbstständige Beweisverfahren?

A

Beweissicherung
Prozessvermeidung
Prozessbeschleunigung

53
Q

Braucht man zur Einreichung einer Klage vor dem Amtsgericht einen Rechtsanwalt?

A

Nein, bei einem Amtsgericht kann man selbst Klage einreichen. Es besteht in der 1. Instanz kein Anwaltszwang. Nur vor den Landerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen § 78 Abs. 1 S1 ZPO

54
Q

Welche Aufgabe hat der Sachverständige, der nach § 144 ZPO geladen wird?

A

Gem. § 144 Abs. 1 Satz 1  Augenschein sowie Begutachtung

Der Sachverständige soll auf Grund seiner Sachkunde Tatsachen feststellen oder beurteilen.

55
Q

Nennen Sie die Ziele des Beweissicherungsverfahrens

A

Ziel ist die Sicherung von Beweismitteln, wenn ein diesbezügliches rechtliches Interesse daran besteht beziehungsweise wenn angenommen wird, dass dadurch ein weiteres Gerichtsverfahren verhindert werden kann.
gerichtliche Verfahren vereinfachen
- Entlastung des Gerichtes durch außergerichtliche Streitbeilegung aufgrund der
vorhandener Beweissicherung.
beweiskräftige Feststellung eines Zustandes bzw. Befundes im Rahmen
gerichtlicher Verfahren oder Prozesse.
Schaffung einer Datenbasis, in Fällen in denen sich die zu dokumentierenden
Verhältnisse ändern können

56
Q

Von welchen Tatsachen hat der Sachverständige bei Erstattung seines Gutachtens auszugehen? Unterscheiden Sie die Begriffe „Anknüpfungstatsachen und Fundtatsachen“.

A

Anknüpfungstatsachen:
Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht, welche Tatsachen der Sachverständige seinem Gutachten zugrunde legen soll: § 404 a Abs. 3 ZPO.

Fundtatsachen:
Das sind Tatsachen, die der Sachverständige nach dem Inhalt des gerichtlichen Auftrags selbst aufgrund seiner Fachkunde zu ermitteln hat. Eigene Feststellungen des Sachverständigen sind geboten. Gerichtliche Anweisungen sind einzuhalten.

57
Q

Im Strafprozess geht es um „materielle Wahrheit“. Was bedeutet dies?

A

Es handelt sich um die Geschehnisse die sich tatsächlich ereignet haben.

58
Q

Welche Aufgabe hat der gerichtliche Sachverständige?

A

Vornehmste Pflicht des gerichtlichen Sachverständigen ist eine völlig objektive und unparteiische Grundhaltung! Ihre Erfüllung verlangt ein hohes Maß an Charakterfestigkeit!

59
Q

Gibt es einen Unterschied zwischen einem gerichtlichen und einem privat beauftragten Sachverständigen?

A

Grundsätzlich nicht, beide sind gleichermaßen unabhängig, jedoch

  • Privates Gutachten ist ein Einseitiges Gutachten – „Parteigutachten“
  • darf vor Gericht nicht verwendet werden.
  • Privtgutachter haftet seinem Auftraggeber
60
Q

Erläutern Sie das Verhältnis zwischen Richter und Sachverständigen.

A

Der Sachverstände ist ein Erfüllungsgehilfe des Richters

61
Q

Wer überprüft den Richter?

A

Die nächst höhere Instanz (z.B. Amtsgericht-Landgericht)

62
Q

non liquet

A

Bei einem „non liquet“ stellt sich die Frage, ob eine weitere Beweiserhebung durchgeführt werden muss. Eine Sache ist nicht geklärt.

63
Q

Beweisfälligkeit

A

Muss eine Partei noch den ordnungsgemäßen Beweisantritt antreten

64
Q

Was versteht man unter dem strafrechtlichen Schuldprinzip?

A

Strafbar ist nur vorwerfbares menschliches Verhalten.

65
Q

In welchen Fällen ist ein Verhalten, das einen Straftatbestand erfüllt nicht vorwerfbar?

A

An der Vorwerfbarkeit fehlt es insbesondere,
bei schuldunfähigen Personen (§ 20 StGB)
wenn keine objektive Sorgfaltspflicht verletzt wurde
wenn ein Geschehensverlauf nicht vorhersehbar war.

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht, d. h. der Täter will den Tatbestand herbeiführen („Wissen und Wollen“), das Wissenselement überwiegt. (z. B. Ladendiebstahl)

66
Q

Was ist in strafrechtlichem Sinn Vorsatz?

A

Vorsatz ist Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung oder präziser formuliert der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.

67
Q

Welche beiden Formen der Fahrlässigkeit gibt es?

A

Bewusste Fahrlässigkeit:
Der Täter erkennt die Gefahr der Tatbestandsverwirklichung, vertraut aber darauf, es werde nicht geschehen.
Unbewusste Fahrlässigkeit:
Der Täter erkennt die Gefahr der Tatbestandsverwirklichung nicht.

68
Q

Wie unterscheiden sich bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit?

A

Bedingter Vorsatz:
Der Täter erkennt in seinem Handeln die Möglichkeit der Erfüllung des Straftatbestandes und nimmt diese Möglichkeit billigend in Kauf.
Bewusste Fahrlässigkeit:
Der Täter erkennt die Gefahr der Tatbestandsverwirklichung, vertraut aber darauf, es werde nicht geschehen.

69
Q

Welche Unterlassungsdelikte kennen Sie, Nennen Sie jeweils ein Beispiel?

A
  1. ) Echte Unterlassungsdelikte:
    z. B. unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
  2. ) Unechte Unterlassungsdelikte
    z. B. Tötung / Verletzung eines Menschen
70
Q

Echte Unterlassungsdelikte sind im Gesetz ausdrücklich geregelt. Sie werden durch ein bloßes Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Tätigkeit begangen. Beispiele sind:

A

das “sich nicht Entfernen” beim Hausfriedensbruch
die Nichtanzeige geplanter Verbrechen
die unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)

71
Q

Nennen Sie zwei Beispiele für eine Garantenpflicht!

A

Verpflichtung zur ehelichen Gemeinschaft beinhaltet die Rechtspflicht, einander bei Lebensgefahr nach Kräften zu schützen und zu helfen.
Verpflichtung der Eltern Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit von den Kindern fernzuhalten
Aus der Bestellung zum Organ einer juristischen Person oder zum Amtsträger, z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Leiter eines Ordnungsamtes  Bürgermeister  Industrieller Betrieb  Klärung Abwasser vor Einleitung in Kanal
Verkehrssicherungspflicht, z. B. des Hauseigentümers, für die Räumung des Gehwegs bei Schneefall

72
Q

Für welche Delikte ist das Bestehen einer Garantenpflicht von Bedeutung?

A

Unterlassungsdelikte; Delikte aus konkreten Lebensbeziehungen, Delikte aus Gefahrengemeinschaften, Verträgen, Gesetzen, Verkehrssicherungspflichten, usw.

73
Q

Definieren Sie den Begriff der Rechtswidrigkeit für das Strafrecht!

A

Grundsätzlich indiziert die Tatbestandsmäßigkeit die Rechtwidrigkeit.
Es können aber auch Rechtfertigungsgründe vorliegen (z. B. Notwehr, § 32 StGB).
Im Strafrecht ist eine Handlung, die den Tatbestand einer Norm erfüllt entweder gerechtfertigt und damit straflos, oder rechtswidrig und damit als Unrecht strafbar.
Im Zivilrecht ist sie Grundlage für Schadensersatzansprüche.

74
Q

Was versteht man im Strafrecht unter Kausalität?

A

Kausal ist jedes Handeln, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfällt. Also Ursache und Wirkung des Handelns.

75
Q

Nennen Sie den Unterschied zwischen objektiven und subjektiven Tatbestand?

A

Objektiver Tatbestand:
Der Täter verhält sich so, wie es in der Strafvorschrift beschrieben ist oder verursacht den dort beschriebenen Erfolg.
Subjektiver Tatbestand:
Der Täter handelt vorsätzlich oder fahrlässig.

76
Q

Welche Behörde führt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren?

A

Die Staatsanwaltschaft

77
Q

Beschreiben Sie stichpunktartig die einzelnen Verfahren?

A
  1. ) Ermittlungsverfahren:
  2. ) Zwischenverfahren:
  3. ) Hauptverfahren:
  4. ) Rechtsmittelverfahren:
  5. ) Vollstreckungsverfahren:
  6. ) Wiederaufnahmeverfahren: