Modul 4 Flashcards

1
Q

Wie unterscheidet man grundsätzlich das Arbeitsrecht?

A
  • Individualarbeitsrecht
    Rechtsbeziehung zw. Einzelnem AN und AG
  • Kollektivarbeitsrecht
    Recht der Arbeitsverbände (Gewerkschaften / Betriebsräte und Arbeitgeberverbände)
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2
Q

Wie definiert man „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“?

A
  • Als Arbeitgeber bezeichnet man jemanden der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Als Arbeitnehmer bezeichnet man jemanden der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages weisungsgebundene Tätigkeit gegen Vergütung erbringt.
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3
Q

Warum müssen die Verhältnisse der Rechtsquellen zueinander abgeklärt werden und wie wird das geregelt?

A
  • Die Verhältnisse der Rechtsquellen zueinander müssen abgeklärt werden, weil es in Deutschland kein einheitliches „Arbeitsrechtbuch” gibt, daraus folgt das verschiedene Rechtsquellen auf die gleiche Rechtsfrage unterschiedliche Regelungen haben.
  • Man unterscheidet nun in 3 Prinzipien, die entscheiden welche Regelung zutrifft.
  • Rangprinzip
    Höherrangiges Recht geht rangniedrigerem Recht vor.
  • Günstigkeitsprinzip
    Rangniedrigere Regelungen gehen dann über Ranghöhere, wenn die Regelung für AN günstiger ist.
  • Spezialitätsprinzip
    Bei gleicher Rangstufe der Regelung geht die speziellere Regelung der Allgemeineren vor.
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4
Q

Wie unterscheidet man grundsätzlich die Vertragsart und worin liegt hier der Unterschied? Zu welcher Art gehört der „Arbeitsvertrag“?

A
  • Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag.
  • Werkverträge beschreiben einen Erfolg, der erbracht werden muss.
  • Dienstverträge beschreiben eine Leistung, die erbracht werden muss.
  • Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Spezialfall des Dienstvertrages.
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5
Q

Worin liegt der Unterschied bezgl. der Form zwischen „befristeten Arbeitsverträgen“” und „unbefristeten Arbeitsverträgen“?

A
  • Unbefristete Arbeitsverträge sind formlos, sowohl mündlich, schriftlich und durch konkludentes Handeln rechtsgültig.
  • Befristete Arbeitsverträge sind nur in schriftlicher Form vor Arbeitsbeginn rechtsgültig, ansonsten entsteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
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6
Q

Wie ist das Verhältnis zwischen AN und AG bezgl. „Arbeitsleistung“ definiert?

A
  • Die Weisungsgebundenheit des AN und das Direktionsrecht des AG bezgl. der Bestimmung über das Wo, Wann und die Art und Weise der Arbeitsleistung.
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7
Q

Wie ist die Arbeitsnehmerhaftung bei betrieblich veranlasste schadenverursachende Handlung geregelt?

A
  • Es wird geprüft, inwiefern die Handlung des AN fahrlässig war.
  • Man unterscheidet zwischen
  • „leichteste Fahrlässigkeit“,
    (Keine Haftung für AN)
  • „mittlere Fahrlässigkeit“ und
    (Weitere Abwägung, Haftung des AN anhand einer Quote ermittelt)
  • „grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz“.
    (i.d.R. volle Haftung des AN)
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8
Q

Welche Funktion haben „Ermahnungen“ und „Abmahnungen“ und worin liegt hier der Unterschied?

A
  • Ermahnungen und Abmahnungen haben sowohl Hinweisfunktion und Dokumentationsfunktion.
  • Abmahnungen müssen auch eine Androhungsfunktion haben, damit daraus auch arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen können, ansonsten sind es nur Ermahnungen.
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9
Q

Wie werden Arbeitsverhältnisse beendigt?

A
  • Ordentliche Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung / fristlose Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Tod des Arbeitsnehmers
  • Bedingungseintritt: Rente, Lebensalter, Befristung
  • Anfechtung
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10
Q

Welche 3 Arten von Gründen gibt es für eine Kündigung und nenne jeweils ein Beispiel?

A
  • Betriebsbedingte Gründe
    (z. B. Arbeitsrückgang)
  • Verhaltensbedingte Gründe
    (z. B. Straftat)
  • Personenbedingte Gründe
    (z. B. Krankheit)
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11
Q

Welche Frist gilt für Anfechtungen?

A
  • Innerhalb eines Jahres ab Kenntnis.
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12
Q

Wie gestaltet sich das Fragerecht für AG und Bewerber ?

A
  • Arbeitgeber darf alles Fragen, jedoch keine ehrliche Antwort erwarten, sofern kein Fragerecht besteht.
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13
Q

Wie ist das Fragerecht definiert?

A
  • Es muss berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse des AG bestehen, bei den Fragen.
  • Unter Einhaltung der genannten Punkte muss das Interesse des AG an den Informationen, das Interesse des AG am Schutz seines Persönlichkeitsrechts und der Unverletzbarkeit seiner Individualsphäre überwiegen.
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14
Q

Nenne 6 zulässige Fragen?

A
  • Sprachkenntnisse, soweit erforderlich
  • Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
  • zukünftiger Wehr- oder Ersatzdienst
  • Wettbewerbsverbote
  • Vorbeschäftigungszeiten beim selben AG
  • Ausbildung, Qualifikation, beruflicher Werdegang
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15
Q

Nenne 6 unzulässige Fragen?

A
  • Schwangerschaft
  • Religionszugehörigkeit / Weltanschauung
  • tätigkeitsneutral nach Schwerbehinderung
  • Familienplanung
  • Raucher / Nichtraucher
  • HIV-Infektion, es sei denn erhöhtes Ansteckungsrisiko
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16
Q

Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Verknüpfung von Recht und Technik?

A
  • Recht ist statisch.
  • Die Technik ist dynamisch
  • Recht wird von Verfassungsorgane geschaffen
  • Technik bildet sich außerhalb von Parlament
17
Q

Wie können Brücken zwischen Recht und Technik geschaffen werden ?

A
- Inkorporationsmethode
(Konkreter Gesetzestext)
- Unmittelbare Verknüpfung
(Starre Verweisung / Dynamische Verweisung)
- Mittelbare Verknüpfung
(Allgemein gültige Foemulierung)
18
Q

Was beschreibt das Sachenrecht?

A

Die Regelung der Rechte von Personen an Sachen

19
Q

Was ist mit körperlichen und nicht körperlichen Gegenständen gemeint?

A

Körperliche Gegenstände = Sachen

Nicht körperliche Gegenstände = Rechte

20
Q

Wie unterteilt man körperliche Gegenstände?

A

Bewegliche Sachen und Unbewegliche Sachen

21
Q

Definiere Rechtsverhältnis

A

Eine rechtliche Konstellation, aus der sich zumindest ein Anspruch ergibt (kann beruhen auf einem Gesetz, einem Vertrag)

22
Q

Was versteht man unter einem Vertrag?

A

Zwei o. mehr Personen vereinbaren ein zwischen ihnen geltendes Rechtsverhältnis
Einigung = Antrag und Annahme (Willenserklärung)

23
Q

Was ist eine Willenserklärung?

A

Gedankenerklärung (löst bestimmte Rechtsfolge aus)
Wirksamkeit = Geschäftsfähigkeit / meistens Zugang der WE
Problem: Erklärungsbewusstsein

24
Q

Was sind Dingliche Rechte?

A

Beschreiben die konkrete Rechtsbeziehung zwischen Personen und Sachen

25
Q

Wie differenziert man dingliche Rechte?

Nenne jeweils drei Beispiele!

A

Eigentum (Rechtsgeschäftlicher Erwerb, gesetzlicher Erwerb u. Eigentumsschutz)
Beschränkt dingliche Rechte (Nutzungsrecht, Nießbrauch u. Pfandrecht)

26
Q

Worin besteht der Unterschied zwischen Eigentum und beschränkt dingliche Rechte?

A

Eigentum = Vollrecht an einer Sache

Beschränkt dingliche Rechte = Einzelne Befugnisse

27
Q

Nenne die fünf Prinzipien des Sachenrechts!

A
Absolutheit
Typenzwang
Publizität
Spezialität
Abstraktion
28
Q

Welche Funktion hat das Recht? Nennen Sie vier Aspekte!

A

Entlasten von Entscheidungsdruck
Stellt Erwartungssicherheit her
Koordiniert das Verhalten von Menschen
Integriert Menschen

29
Q

Nennen Sie die drei Funktionen des Rechts!

A

Ordnungsfunktion
Sicherheitsfunktion
Ausgleichsfunktion

30
Q

Wann liegt eine allgemein annerkannte Regel der Technik vor?

A

Summer der technischen Regeln und Festlegungen, die sich in der Theorie und Praxis bei Sachkundigen bewährt haben

31
Q

Was ist die Rechtsordnung?

A

Summer aller geschriebenen und ungeschriebenen Regeln

32
Q

Was ist Privatrecht?

A

Gleichordnung der Bürger

Gleichgewichtiges Interesse der Bürger

33
Q

Was ist öffentliches Recht?

A

Ungleichgewicht = Individuelles Verlangen konkurriert mit den Belangen der Allgemeinheit