Modul 4 Flashcards
Wie unterscheidet man grundsätzlich das Arbeitsrecht?
- Individualarbeitsrecht
Rechtsbeziehung zw. Einzelnem AN und AG - Kollektivarbeitsrecht
Recht der Arbeitsverbände (Gewerkschaften / Betriebsräte und Arbeitgeberverbände)
Wie definiert man „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“?
- Als Arbeitgeber bezeichnet man jemanden der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
- Als Arbeitnehmer bezeichnet man jemanden der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages weisungsgebundene Tätigkeit gegen Vergütung erbringt.
Warum müssen die Verhältnisse der Rechtsquellen zueinander abgeklärt werden und wie wird das geregelt?
- Die Verhältnisse der Rechtsquellen zueinander müssen abgeklärt werden, weil es in Deutschland kein einheitliches „Arbeitsrechtbuch” gibt, daraus folgt das verschiedene Rechtsquellen auf die gleiche Rechtsfrage unterschiedliche Regelungen haben.
- Man unterscheidet nun in 3 Prinzipien, die entscheiden welche Regelung zutrifft.
- Rangprinzip
Höherrangiges Recht geht rangniedrigerem Recht vor. - Günstigkeitsprinzip
Rangniedrigere Regelungen gehen dann über Ranghöhere, wenn die Regelung für AN günstiger ist. - Spezialitätsprinzip
Bei gleicher Rangstufe der Regelung geht die speziellere Regelung der Allgemeineren vor.
Wie unterscheidet man grundsätzlich die Vertragsart und worin liegt hier der Unterschied? Zu welcher Art gehört der „Arbeitsvertrag“?
- Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag.
- Werkverträge beschreiben einen Erfolg, der erbracht werden muss.
- Dienstverträge beschreiben eine Leistung, die erbracht werden muss.
- Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Spezialfall des Dienstvertrages.
Worin liegt der Unterschied bezgl. der Form zwischen „befristeten Arbeitsverträgen“” und „unbefristeten Arbeitsverträgen“?
- Unbefristete Arbeitsverträge sind formlos, sowohl mündlich, schriftlich und durch konkludentes Handeln rechtsgültig.
- Befristete Arbeitsverträge sind nur in schriftlicher Form vor Arbeitsbeginn rechtsgültig, ansonsten entsteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Wie ist das Verhältnis zwischen AN und AG bezgl. „Arbeitsleistung“ definiert?
- Die Weisungsgebundenheit des AN und das Direktionsrecht des AG bezgl. der Bestimmung über das Wo, Wann und die Art und Weise der Arbeitsleistung.
Wie ist die Arbeitsnehmerhaftung bei betrieblich veranlasste schadenverursachende Handlung geregelt?
- Es wird geprüft, inwiefern die Handlung des AN fahrlässig war.
- Man unterscheidet zwischen
- „leichteste Fahrlässigkeit“,
(Keine Haftung für AN) - „mittlere Fahrlässigkeit“ und
(Weitere Abwägung, Haftung des AN anhand einer Quote ermittelt) - „grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz“.
(i.d.R. volle Haftung des AN)
Welche Funktion haben „Ermahnungen“ und „Abmahnungen“ und worin liegt hier der Unterschied?
- Ermahnungen und Abmahnungen haben sowohl Hinweisfunktion und Dokumentationsfunktion.
- Abmahnungen müssen auch eine Androhungsfunktion haben, damit daraus auch arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen können, ansonsten sind es nur Ermahnungen.
Wie werden Arbeitsverhältnisse beendigt?
- Ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung / fristlose Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Tod des Arbeitsnehmers
- Bedingungseintritt: Rente, Lebensalter, Befristung
- Anfechtung
Welche 3 Arten von Gründen gibt es für eine Kündigung und nenne jeweils ein Beispiel?
- Betriebsbedingte Gründe
(z. B. Arbeitsrückgang) - Verhaltensbedingte Gründe
(z. B. Straftat) - Personenbedingte Gründe
(z. B. Krankheit)
Welche Frist gilt für Anfechtungen?
- Innerhalb eines Jahres ab Kenntnis.
Wie gestaltet sich das Fragerecht für AG und Bewerber ?
- Arbeitgeber darf alles Fragen, jedoch keine ehrliche Antwort erwarten, sofern kein Fragerecht besteht.
Wie ist das Fragerecht definiert?
- Es muss berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse des AG bestehen, bei den Fragen.
- Unter Einhaltung der genannten Punkte muss das Interesse des AG an den Informationen, das Interesse des AG am Schutz seines Persönlichkeitsrechts und der Unverletzbarkeit seiner Individualsphäre überwiegen.
Nenne 6 zulässige Fragen?
- Sprachkenntnisse, soweit erforderlich
- Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
- zukünftiger Wehr- oder Ersatzdienst
- Wettbewerbsverbote
- Vorbeschäftigungszeiten beim selben AG
- Ausbildung, Qualifikation, beruflicher Werdegang
Nenne 6 unzulässige Fragen?
- Schwangerschaft
- Religionszugehörigkeit / Weltanschauung
- tätigkeitsneutral nach Schwerbehinderung
- Familienplanung
- Raucher / Nichtraucher
- HIV-Infektion, es sei denn erhöhtes Ansteckungsrisiko