Moderne Flashcards

1
Q

Welche Faktoren werden bei der Industriellen Revolution untersucht?

A
  • Technologieentwicklung
  • Agrarrevolution
  • Veränderung der Arbeitswelt
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2
Q

Welcher Begriff ist zutreffender: Industrielle Revolution oder Industrialisierung?

I.B. auf was gibt es aber einen Konsens?

A
  • Bruch mit Kontinuitätsgrundlage = Revolution
  • Allmählicher Übergang = Industrialisierung
  • str.!
  • Konsens:
    • Abfolge mehrerer Stufen
    • Nachhaltige Konsequenzen für das Recht
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3
Q

Was versteht man unter Phase I der Industriellen Revolution?

A
  • Spätes 18. Jh. – Ende 19. Jh.
  • Mechanisierung
  • Betriebsorganisationswandel (Fabrik)
  • Entstehung neuer Leitsektoren
    • Baumwolle
    • Metallproduktion und Maschinenbau
    • Eisenbahn und Verkehr
  • Eingebunden in Wandel der Agrarvefassung
    • Beseitigung der Grundherrschaft
    • Entstehung mechanisierter Landwirtschaft mit Verlust des Kleinbauerntums
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4
Q

Was versteht man unter Phase II der Industriellen Revolution?

A
  • Letztes Drittel des 19. Jh. bis 1980er Jahre
  • Entstehung neuer Leitsektoren
    • Technologieschub: Naturwissenschaften industrialisiert und Aufstieg der Ingenieurwissenschaften
    • Veränderung der Energieumwelt: Elektrizität
    • Konsumgüter werden dauerhaft
      • Vom Textil zum Haushaltsgerät
    • Führungsrolle bei USA und Deutschland
    • Verstärkung von Massenfertigung
    • Internationalisierung kapitalintensiver Unternehmen (Konzernbildung)
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5
Q

Was versteht man unter Phase III der Industriellen Revolution?

A
  • Übergang seit 1980er Jahre
  • Mechanisierung wird zur Automatisierung
  • Aber noch nicht Digitalisierung!
    • Diese setzt vollendens erst ab ca. 2011 ein (4. Rev.)
  • Aufstieg der Biotechnologie
  • Teilweise Verselbständigung des Börsensektors
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6
Q

Was versteht man unter Phase IV der Industriellen Revolution

A
  • Seit 2011 (str. ob neue Phase)
  • Industrie 4.0
  • Konsequente Vernetzung
  • IoT, AI, Big Data
  • Datenfrage
    • Big Data
    • Dateneigentum
    • Open access?
  • Neue Herausforderung und Bedürfnisse an das bzw. nach Recht
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7
Q

Wie haben sich die Sozialverfassungen wären Phase I und II der Industriellen Revolution gewandelt?

A
  • Phase I
    • Auflösung ständischer Gesellschaften
    • Pauperisierung (Streit um Lohnhöhe)
      • seit 1850 Lohnverbesserung
    • Urbanisierung
  • Phase II
    • Urbanisierung weitet sich aus
    • Entstehung hoheilticher Sozialsicherungswerke
      • Bismarck, Sa
    • Mittelstand durchlebt Krisen, stabilisiert sich teilweise
    • Aufstieg der Arbeiter
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8
Q

Was waren die Konsequenzen für den Markt im Zuge der Industriellen Revolution?

A
  • Gewerbefreiheit
    • Auflösung der Zunftverfassungen
    • Bsp. Preussen: Einführung der Gewerbefreiheit und Gewerbesteuer
    • Bsp. Schweiz
      • 1978: Einführung Gewerbefreiheit
      • 1803: Teilweise Wiedereinführung Zünfte (Zürich)
      • 1830: Endgültige Beseitigung Zünfte
  • Aufhebung Grundherrschaft/Freigabe Bodenverfassung
    • Beseitigung bäuerlicher Unfreiheit
    • Liberalisierung des Bodenverkehrs
    • z.T. industrieförmige Landwirtschaft
    • Arbeitskräfteüberschuss und Abwanderung
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9
Q

Wie veränderte sich das Recht im Hinblick auf die Industrialisierung?

A
  • Regelungsbedarf im Hinblick auf den technologischen Fortschritt
  • Regeln für Kommunikation der Marktteilnehmer vereinheitlichen
    • Erwartungssicherheit bei Transaktionen
    • Handelsrecht!
  • Regeln für Organisationsbedarf der Marktteilnehmer
    • Kapitaleinwerbung
    • Gläubigerschutz
    • Haftung
  • Regeln für neue Marktgüter und deren Schutz
    • IGR!
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10
Q

Wie hat der Aufstieg von Börsen und Kapitalgesellschaften, des Technologischen Fortschritts und Erfindungen und die Dynamik des Marktes während der Industrialisierung das Recht beeinflusst?

Was war der Hintergrund des Aufstiegs von Börsen und Kapitalgesellschaften?

A
  • Börsen und Kapitalgesellschaften
    • (zunehmender) Kapitalbedarf zur Finanzierung von neuen Technologien
    • Aufstieg von Kapitalgesellschaften und Aktienhandel
      • Risikoverteilung
      • Problem der dogmatischen Erfassung und Deutung
    • Gesellschaftsrecht
  • Technologischer Fortschritt ruft Schutzbedürfnis für Erfindungen hervor
    • IGR
    • Insb. Patentrecht
  • Dynamik des Marktes verstärkt Regelungsbedürfnis für Transaktionsregeln
    • Handelsrecht im Fokus!
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11
Q

Ein Überblick über die Industrialisierung und Rechtsentwicklung von 1750–2000

Handelsrecht:

Gesellschaftsrecht:

Börsenreglemente:

Kartellrecht/Wettbewerbsrecht:

IGR:

A
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12
Q

Wo liegen die “Wurzeln” des Handelsrechts und wie wurde es zur damaligen (und auch späteren) Zeit verstanden?

A
  • Handelsrecht
    • Sonderprivatrecht der Kaufleute
    • In vielen Rechtsordnungen durch eigene Kodifikation geregelt
  • Starke mittelalterliche Wurzeln
    • Verankerung in den Stadrechten
      • Oberitalien
      • Hansen
    • Überregionale Ausformung von Regelungen
      • Handelsbräuchen
    • Lex mercatoria seit 13. Jh. als Sammelbegriff für Recht der Handelsgeschäfte
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13
Q

Wie vegleicht sich das Handelsrecht der Frühen Neuzeit, insbs. im merkantilistischen Frankreich und der Zeit nach der Französischen Revolution?

A
  • Frühe Neuzeit
    • Handelsrecht als Recht einer bestimmten Gruppe
    • Handelsgerichte in den Städten
    • Kaufmann als Referenzpunkt für Regelungen etwa über Wechsel oder Kauf
      • Subjektives System
    • 1673 Ordonnance de Commerce
      • Absolutisitsches, merkantilistisches Frankreich
      • Handelsrecht in staatlicher Verantwortung
      • Ausstrahlungswirkung durch internationalen Handel in alle Teile Europas
    • 1808 Code de commerce
      • Kodifikation für kaufmännischen Handel
      • Handelsgeschäft als Bezugspunkt
        • Objektives System!
        • Sonderrecht des Handels
      • (Auch Aufnahme von Regeln über Aktiengesellschaften)
      • Erste Ansätze für Deutungen von Handelsrecht als Unternehmensrecht
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14
Q

Was meint: Handelsrecht als Standesrecht?

A
  • Handelsrecht nach seiner Tradition als Recht einer besonderen Gruppe – Kaufleute, Bürger(stand)
  • Quelle 31
  • Handelsrecht in dieser Form also Ausdruck für ständische Schichtung
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15
Q

Was für Konflikte entstanden mit der zunehmenden Marktliberalisierung insb. im Hinblick auf das Handelsrecht?

Was wurde in der Schweiz diskutiert?

A
  • Auflösung ständischer Gesellschaft und Umsetzung egalitärer Postulate mit Wirkung auf das Handelsrecht
    • Französische Revolution
  • Spannungsverhältnis zwischen
    • Subjektivem System: Anknüpfung bei Person
    • Objektivem System: Anknüpfung an Qualität der Handlungen
  • Ausgeprägte Debatte insb. in der Schweiz im Rahmen der Kodifikation des Handelsrechts
    • Verletzung der Rechtsgleichheit durch Sonderrecht?
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16
Q

Was für Positionen vertrat das Handelsrecht im 19. und 20. Jh. im Hinblick auf den Anknüpfungpunkt von Handelsrecht und die Stellung von Frauen?

A
  • Ursprünglich starke Positionisierung des Objektiven Systems (eben nach Französische Revolution)
    • Quelle 32
    • ADHGB von 1848/9: Handelsgeschäfte als Anknüpfungspunkt
    • Aber, ADHGB 1869: (teilweise) Tendenz zum Subjektiven System (str.)
      • Quelle 33
  • Trotz Liberalisierung, Diskriminierungstendenzen bei Behandlung von Frauen
    • Zwar war Marktteilnahme grundsätzlich möglich
    • jedoch Rechtsunterworfenheit gegenüber Ehemann
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17
Q

Die Referenz vom Kaufmann wandelt sich zur Referenz von was?

A
  • Unternehmung, Unternehmen, Unternehmensträger
  • Referenz Kaufmann nicht mehr zeitgemäss im Laufe der Industriellen Revolution
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18
Q

Was beschreibt Heinrich Lehmann in: Grundlinien des deutschen Industrierechts von 1901?

A
  • Quelle 36
  • Unternehmung als Anknüpfungspunkt für Rechtsordnung
  • Differenzierung in Innen- und Aussenrecht
    • Innenrecht: Rechtsverhältnisse, welche die Produktionsfaktoren betreffen
    • Aussenrecht: KG, UWG, IGR
  • Ordnung der Beziehungen der industriellen Unternehmungen zur Gesamtheit
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19
Q

Was war problematisch am Handelsrecht als Sonderrecht gegenüber Zivilrecht?

A
  • Handelsrecht als (weiterführung des) Standesrecht
  • Widerspruch zur egalitären Struktur von Markt und Gesellschaft
  • Sondergerichtsbarkeit (Handelsgerichte) als Standesgerichtsbarkeit
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20
Q

Wie entschied die Schweiz die (drohende) Problematik zwischen einer separaten Regelung von Handelsrecht und Zivilrecht?

A
  • Einheitlichkeit von Handelsrecht und Zivilrecht
    • Code unique! Quelle 37
    • OR
    • Vereinzelt Sonderregeln, aber sektoral begrenzt und allen zugänglich (kaufmännische Regelungen)
  • Auch Italien mit diesem Ansatz
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21
Q

Welche Position vertrat Levin Goldschmitt (1829–1897)?

A
  • Autonomie des Handelsrechts
  • Notwendigkeit aus hisorischer Perspektive
    • Handelsrecht mit starker Entwicklungsdynamik
      • Handelsrecht als Entwicklungsfaktor des Zivilrechts
      • Auseinandersetzung mit dem Markt
      • Neue Lösungsansätze!
    • Flexibilität
    • Handelsrecht internationales Recht
      • im Gegensatz zum territorialen Zivilrecht
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22
Q

Was für Beispiele gibt es heutzutage für die Position von Levin Goldschmidt (1829–1897)?

A
  • Handelsrecht als Entwicklungsfaktor von Zivilrecht
    • Prospekthaftung und Handelsregister als Grundlage der Vertrauenshaftung
    • Organhaftungsregeln und allgemeine Zurechnung (Haftungsregeln)
  • Starke Kontinuität dieser Lehren insb. in deutscher Tradition
    • Handelsgesetzbuch in Deutschland, separat vom Bürgerlichen Gesetzbuch!
  • Sondergesetze für Kapitalmarkt etc.
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23
Q

Wie entstanden Kapitalgesellschaften und was für Entwicklungs- und Einflussfaktoren gab es?

Was für ein Bedürfnis befriedigten sie?

A
  • Ausgangspunkt ist das Bedürfnis nach:
    • Organisation
    • Risikoverteilung
    • Regelungen über Haftung und Haftungsausnahmen
    • Publizität
  • Ausdifferenzierte Märkte und Kapitalbedürfnisse entscheidend
    • Städtischer Handels des Mittelalters
    • Fernhandel der Kolonialzeit
    • Kapitalbedürfnisse der Industrialisierung
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24
Q

Wie sahen die mittelalterlichen Formen von (kapital) Gesellschaften aus und was war ihr Zweck?

A
  • Compania: Form einer Familiengesellschaft mit persönlicher Haftung
  • Compagnia secreta: Stille Gesellschaft
    • Schuf neue Möglichkeiten der diskreten Investition
  • Gilde, Hanse: Gesellschaftsverbände mit Gleichberechtigung – Urtyp der Genossenschaft
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25
Q

Wie entwickelten sich die Kapitalgesellschaften (bzw. welcher Begriff wäre zutreffender?) während der Frühen Neuzeit?

A
  • Fernhandel und Ausbeutung der Kolonien führte zur Entstehung von Handelsgesellschaften
    • Staatlich gelenkte Mobilisierung privatem Kapital
    • Gründung durch staatlichen Akt (octroi)
    • Finanzierung durch Ausgabe von Aktien
    • Haftungsbegrenzung
    • Ausschüttung von Dividende
  • Fortentwicklung der Lehre von der persona ficta zur persona moralis in der Doktrin Samuel Pufendorfs
    • Frage der domgatischen Erfassung bzw. nach Begründung juristischer Person kam auf
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26
Q

Was für einen Einfluss hatte der Code de Commerce auf Kapitalgesellschaften (und Europa) und wie wurden sie geregelt?

A
  • Wiedereinführung von Kapitalgesellschaften als Instrumente der Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung
    • Verboten in revolutionärer Zeit
  • Regelungsansätze:
    • Societé anonyme als Aktiengesellschaft
      • D.h. keiner haftbaren Person zuordenbar im Gegensatz für Kommanditgesellschaft
    • Fortbestand des Octroi, neu kam aber ein Antragsrecht dazu
      • Schutz der Aktionäre
      • Aufgrund der Erfahrung von Spekulationsblasen…
  • Enorme Ausstrahlungswirkung des Cdc!
    • Schweiz, insb. Zürich, Quelle 42
    • Holland:
      • 1838: Wetboek van Koophandel
      • Konzessionsablehnung nur in Ausnahmefällen
      • Begrenzung des Einflusses von Grossaktionären
      • Vorstufe eines Verwaltungsrates
    • Preussen 1843, Quelle 41
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27
Q

Welche Entwicklung war massgebend für die Dynamisierung des Aktienmarkts?

Was für Rechtsnormen entstanden in diesem Zusammenhang?

A
  • Eisenbahn!
    • Kapitalbedürfnis
    • Staatliches Interesse an Kapitalgesellschaften
  • Bsp. Eisenbahngesetzgebung 1838
    • (faktischer) Octroi
    • Enteignungsrechte
    • Gründungskapital
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28
Q

Wie zeichnete sich der Übergang vom Konzessions- zum Normativsystem ab?

A
  • Rechtfertigung des Konzessionssystem in der romanistischen Traditon durch Fiktionstheorie
    • Quelle 39, Savingy!
  • Gegenbewegung: Realitätstheorie
    • Quelle 38, Otto von Gierke; Quelle 40, Bluntschli
  • Aktienrechtsnovelle im ADHGB 1870 (Quelle 43/44):
    • Abkehr vom Konzessionssystem, zum Normativsystem (jetzt TB entscheidend)
    • Mehr Unternehmen, bewusste Förderung durch den Staat
    • Aber: Begrenzter Kapitalschutz
      • Förderung der Blasenbildung und Spielwuth
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29
Q

Was folgte auf den Gründungsboom der Kapitalgesellschaften?

A
  • Aktienkrise nach 1873
    • Zusammenbruch der Börse in Wien
    • Absturz der Börsen weltweit und Kapitalvernichtung
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30
Q

Wie reagierte man auf die Krise von 1873?

A
  • Aktienrechtsnovelle von 1884
    • Einführung eines Informationsmodells:
      • Aktienbeiträge
      • Gründungsvorgang
      • Sondervorteile von Aktionären offenlegen
      • Schadenersatzpflicht für Verletzung
    • Stärkung der GV
      • Auskunftsrechte
      • Sonderprüfung
      • Anfechtungsmöglichkeit
    • Aber: Noch keine Beschränkung des Einflusses von Grossaktionären
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31
Q

Was war der Auslöser für die Entstehung der GmbH?

A
  • Gründung einer AG benötigte enorme Kapitalsummen
  • AG unbefriedigend für den Mittelstand (KMU!
  • 1892: GmbH-Gesetz
    • Reduziertes Mindeskapital
      • 20.000 RM anstatt 500.00 RM
      • Grundästzlich keine Umlauffähigkeit des Kapitals
      • Haftungsbeschränkung
  • Grosser (internationaler) Erfolg
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32
Q

Was war prägend für die Entwicklung der Kapitallgesellschaften im 19. Jh.?

A
  • Staatliche Kontrolle bis Mitte 19. Jh., danach Rückgang
    • Vom Octroi zum Normativsystem
  • Französische Revolution und Kapitalbedürfnis führt zur Marktliberalisierung
  • Krisen
    • Informationsasymetrien
    • Krise 1873
    • Ruf nach staatlicher Intevention wird stärker
    • Einführung von Informationsmodellen
  • Entstehung und Ausbreitung der GmbH
    • Kapitalgesellschaft(en) als Erfolg!
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33
Q

Was für eine Machtkonzentration war seit dem 19. Jh. zunehmend zu beobachten und wo war dieser Vorgang besonders ausgeprägt?

A
  • Entstehung von Konzernverbünden
    • Verbände aus Einzelgesellschaften
    • Gebündelt zu einer wirtschaftlichen Einheit
    • Stark zentralisierte einheitliche Leitung
  • Besonders ausgeprägt in USA
    • Standard Oil Fall
      • Bündelung von über 40 Einzfirmen in Trust
      • Entstehung enormer Wirtschaftsmacht (zeitweise über 90% der Ölproduktion!!)
      • Zeitgenössische Deutungen von Managementmacht als Gefährdung der republikanischen Idee
      • Reaktion nicht durch Reformulierung, sondern Zerschlagung
    • Sherman Act!
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34
Q

Was war die These von Berle/Means i.B. auf die zunehmende Konzernbildung?

Quelle 45

A
  • Verselbständigung der Corporations
  • Bedeutungsverlust des klassischen Eigentums
  • Principal-Agent-Problem
    • Board of directors als agents
    • Unternehmen = Shareholder als principal
    • Aber: Markante Kontrollverluste, Informationsasymmetrien
  • Verselbständigung des Managements!
    • Kritik von Smith an AG!
    • Trennung von Management und Eigentum gefährlich!
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35
Q

Was für Phänomene und Fragen i.B. auf Konzerne sind heute (noch) wesentlich?

Was für ein neuer Ansatz der Regulierung ist heute zu erkennen?

A
  • Frage nach Regulierung des Managements wird und ist heute noch wesentlich
    • Boniproblem
    • Verwaltungsratskontrolle
  • Starke Selbstregulierungstendenzen
    • Swiss Code of Best Practice
    • Deutscher Corporate Governance Kodex
  • Aber Dekodifikation?
    • Haftungsfolgen
    • Vorteil der permanenten Flexibilisierung
    • Neuer Typus der Normsetzung als Kombination aus hoheitlichem und privatwirtschaftlichem Handelns
36
Q

Was war der Ausgangspunkt für die Entstehung von Kartellrecht?

A
  • Regulierte Märkte!
  • Zünftisches Handwerk mit starker Regulierung
    • Städtisches Monopol als Garant gerechten Auskommens
    • “Kooperatives Handeln” von Obrigkeit und Handwerk durch hoheitliche Bestätigung von Zunftmonopol
  • Merkantilistische Politik
    • Staatliche Förderung von Märkten
    • Bisweilen Preiskontrolle
    • Kontrolle des Marktzugangs (Octroi)
37
Q

Was schütz(e) das Kartellrecht primär?

A
  • Gewerbefreiheit (Quelle 46, 47)
    • Subjektives Recht
    • Mit faktischer Drittwirkung durch Sanktionen von entsprechenden Absprachen
  • Leitbild:
    • Individueller Schutz gegenüber gezielten Marktveränderungen
    • Möglicherweise aber auch (insb. heute!), Überzeugung von volkswirtschaftlichem Nutzen freier Märkte
38
Q

Wie hat die Debatte um (die Zulässigkeit) der Kartelle in der Moderne begonnen?

A
  • Angesischts des Preisverfalls in der Folge der Depression
    • Tendenz zu Preisabsprachen
    • Entstehung von Kartellen zur gemeinsamen Absatzförderung
  • Offensichtlicher Verstoss gegen Gewerbefreiheitsregelungen!
  • Aber: BGE Vögtlin (Quelle 48) und Urteil des Reichsgerichts zum Holzstoffkartell (Quelle 49) entscheiden anders
  • M.E. als “Gegenbewegung” zu verstehen
    • Verbot der Zünfte
    • Und insb. in den USA: Sherman Act
39
Q

Worum ging es im BGE Vögtli (1896)?

A
  • Private Recht auf Wirtschaftsfreiheit” wird (in der CH) erstmals begründet
    • Aber auch Vertragsfreiheit i.S. eines Verzichts bzw. einer Selbsteinschränkung möglich!
    • Teil der Individuellen Freiheit
  • Es ging um die Frage der Widerrechtlichkeit eines Boykotts gegen ein Mitglied eines Preiskartells
  • Argumentation BGer: “Kartellförmige Selbstorganisation i.S. eines Preiskartelles verstösst (an sich) weder gegen die guten Sitten noch gegen die allgemeine Rechtsordnung
    • Klingt aber mehr nach Deutschem UWG…
  • In Späterem Urteil aber ganz auf dieser Linie: Volkommener Wettbewerb sei: “Blinde, rücksichtslose, Konkurrenz
40
Q

Worum ging es im Urteil des Reichsgerichts zum Holzstoffkartell (1897)?

A
  • Frage ob das Kartell und insb. die Vertragsstrafe ein Verstoss gegen die Gewerbefreiheit darstellt
  1. Individualinteressen v. Interessen der Gesamtheit (werden abgewogen)
  2. Herbeiführung eines tatsächlichen Monopols sowie Schädigung (“wucherische Ausbeutung”) der Konsumenten verboten
  3. Kartelle sorgen für Kooperation unter den Unternehmen und für Stabilität (der Volkswirtschaft). Insb. Sorgen Kartelle, dass es nicht zu Preisverfall kam!
  • M.E. interessant dass schon Ansätze einer funktionalen Auslegung von Wettbewerbsrecht erkennbar ost!
41
Q

Wie lassen sich der BGE Vögtlin und das Urteil des Reichsgerichts zum Holzstoffkartell exemplarisch in die Debatte zur Zulässigkeit von Kartellen einordnen?

A
  • Einerseits:
    • Kartelle als Instrumentarien zur Stabilisierung der Volkswirtschaft in Notzeiten
      • z.B. Preisverfall, Krieg etc,
    • Kartelle und Preisabsprachen als legitime Nutzung der Gewerbefreiheit
  • Andererseits:
    • Kartelle (aber auch) als Verstoss gegen Gewerbefreiheit
    • Kartelle als Gefährdung von Marktfreiheit
    • Kartelle als potentielle Bedrohung des Verbrauchers
42
Q

Was versteht man unter dem Freiheitsparadoxon im Zusammenhang mit Konzernen/Kartellen?

A
  • Abschaffung der Freiheit durch Freiheit der Konzernbildung/Kartellierung?
43
Q

Was für Phasen der Kartellrechtspolitik gibt es?

A
  • Phase I bis zum I. Weltkrieg
  • Phase II Weltkriege und Zwischenkriegszeit
  • Phase III seit 1945
44
Q

Was beschreibt Phase I der Kartellrechtspolitik i.B. auf die Tendenzen?

A
  • Phase I
  • Bis zum I. Weltkrieg
    • Teilweise kritische Debatte über Kartelle (Quelle 50)
    • Aber: AufstiegKartellbewegung” (Quelle 51) im Interesse wirtschaftlicher Selbstorganisation
  • Weite Verbreitung von Kartellen, seit Jahrhundertwende auch mit stark internationalem Charakter
  • Schweiz: Baustoffe, Textilien, Uhren
    • Internationalisierung bei Seidenbändern und Aluminium
    • Teilweise Verflechtung Unternehmen und Gewerkschaften (Uhren)
  • Deutschland: Sprunghaftes Wachstum
45
Q

Was beschreibt Phase I der Kartellrechtspolitik i.B. auf Gegenbewegungen und Regulierung?

A
  • Aufstieg und Entstehung von Genossenschaften als Gegenbewegung aus Arbeiterschaft/Bauern/Mittelstand
    • Konsumvereine (1904 287 in CH!)​
  • Beginn des amerikanischen Anti-Trust mit dem Sherman Act (1890 Quelle 52)
    • Antwort auf Machtagglomeration im Falle von Standard Oil
    • Zerschlaung von Unternehmen
  • Antirust als beherrschendes Thema in der Innenpolitik
    • Präsidentschaftswahlen Motto von Wilson: New Freedom!
    • Ausweitung des Sherman Act 1914 durch Clayton Act
46
Q

Was waren die Tendenzen der Zeit während des I. Weltkriegs der Phase II der Kartellrechtspolitik?

A
  • Weltkriege/Zwischenkriegszeit
  • I. Weltkrieg
    • Verfestigung von Kartellen
    • Organisiertes Zusammenwirken in Zeiten der Krise
    • Verteilung von Rohstoffen und Produkten, Vereinheitlichungselemente
    • Schweiz: Kooperation mit Verbänden seit der Vorkriegszeit
      • Kartelle und Verbände als Ausdruck einer selbstverwalteten Wirtschaft
    • Verstärkung von Konzentrationsdynamiken
47
Q

Was waren die Tendenzen der Zwischenkriegszeit der Phase II der Kartellrechtspolitik?

A
  • Verfestigung von Kartellierung und Konzentration bis etwa 1930
    • Teilweise Zwangskartellierung durch Regierung
    • Konzernbildungen nehmen zu: I.G. Farbenindustrie!
      • Aufstieg zum grössten Chemiekonzern Europas
      • Verbindung mit NS
  • Schweiz
    • Beteiligung an internationalen Kartellen
      • Eisenlegierungen
    • Sitz internationaler Kartellorganisationen
      • Neutralität
      • Durchsetzbarkeit von Kartellverträgen
    • Kartelle als stabile Ordnungsfaktoren in der Schweiz stark rezipiert
48
Q

Gab es auch Gegentendenzen in der Zwischenkriegszeit der Phase II der Kartellrechtspolitik?

A
  • Teilweise: Tendenz zu Kartell- und Preiskontrollen
  • CH: 1927 Errichtung Preisbildungskommission
    • Geringer Einfluss
49
Q

Was war der Einfluss der grossen Weltwirtschaftskrise von 1929/30 auf die Kartellrechtspolitik und insbesondere die Zwischenkriegszeit von Phase II?

A
  • Kartellierungsschub
  • Selbst in den USA!
    • Supreme Court kassiert aber 1935 den National Industrial Recovery Act (als Teil des New Deal)
  • Schweiz:
    • Verstärkung der Kartellierungsdynamik
    • Ablehnung der Kriseninitiative 1935 (Einführung der Kartellkontrolle)
    • Zwangskartelle für Uhren und Getreide
    • Hochstrukturierte Verbindungen in der Milchwirtschaft
      • Zusammenschluss der Bauern
50
Q

Wie hat sich der Zugriff des Staates auf die Wirtschaft während der Zwischenkriegszeit der Phase II der Kartellrechtspolitik entwickelt?

A
  • Zugriff des Staates auf die Wirtschaft im kartellierenden Interesse nimmt zu
  • Extrem:
    • Kartellierung in Deutschland mit Kartellgesetz 1933
    • Befugnis zur Zwangskartellierung der Wirtschaft
    • Förderung von Grosskonzernen für Kriegswirtschaft, Zuweisung von Zwangsarbeitern
      • I.G. Farben!
51
Q

Wie hat sich die Kartellierung international während der Zwischenkriegszeit und des II. Weltkriegs der Phase II der Kartellrechtspolitik entwickelt?

A
  • Kontinuitäten von internationalen Karellen
    • DEN als internationales Stickstoffkartell
    • I.G. Farben mit internationalem Farbenkartell mit Verteilung von Weltmarktquoten
    • Schiedsgerichtsbarkeit vielfach in Niederlanden (Den Haag) oder Internationale Handelskammer in Paris
    • Kontenverwaltung in CH
  • Enormer Einfluss von kartellierten Umsätze
    • 34% des Welthandels in kartellierten Einflussbereichen 1944
52
Q

Was versteht man unter Phase III der Kartellrechtspolitik?

A
  • Phase seit 1945 (Potsdamer Konferenz/Vertrag)
  • Schrittweise, teilweise rigorose Zurückführung von Kartellen
  • Potsdamer Vertrag 1945
    • Dekartellierung der deutschen Wirtschaft und Zerschlagung von Trusts
    • Hintergrund:
      • IG Farben als Unterstützer des NS
      • Schwächung der deutschen Rüstungswirtschaft
  • Starke Tendenz zur legisaltorischen Dekartellierung im GWB von 1958
    • Gleichlauf von Wettbewerb und Demokratie
    • Schutz mittlerer Unternehmen und Verhinderung von Trusts
  • Ähnliche Haltungen in USA
53
Q

Wie hat sich die Kartellrechtspolitik in Phase III in den USA und Europa entwickelt?

A
  • 1950: Celler-Kefauver Act, Verstärkung der Bundeskontrolle gegen wettbewerbsbeschränkende Praktiken
  • Intensive Antitrustaktivitäten von privater/staatlicher Seite vor Gericht
  • Versurche der USA zur Durchsetzung international orchestrierter Dekartellierung 1947/1952 scheitern allerdings
  • Aber in Europa: EGKS/EWG 1952/1957 mit Kartellverboten umd damit Katalysator für nationale Dekartellierungspolitiken
  • Seit den 1970er:
    • Chigaco Schule: Tendenzen zur Reformulierung von Kartellrechtsdotktrin, Massgeblich nicht Individualschutz sondern Effizienz der Märkte
      • Nicht per se gegen Kartelle und Trusts! Können Märkte effizienter machen!
    • Umsetzung unter Ronald Reagan: Tendenz zur Liberalisierung
    • Änderung erst unter Clinton: Kritische Evaluation Chicagoer Schule, Microsoft Case 1998–2001
54
Q

Wie sah Phase III der Kartellrechtspolitik in der Schweiz aus?

A
  • Schweiz mit sehr zurückhaltender Dekartellierung
    • Insb. durch Preisbildungskommission
  • Aber auch Einfluss von USA
  • 1951: Auftrag zur Berichtserstattung über (1936 eingeführte) Kartellerhebung
    • Vorlage des Berichts durch PBK 1957
  • Fritz Marbach (Präsident der PBK, Nationalökonom, Bern) mit Präferenz für kartellierte, weil kooperierend wirkende Wirtschaft
  • Aber: 1955 – Kartellinitiative zur Beseitigung von Kartellen
    • Vom Volk
    • Abgelehnt
55
Q

Wie beschreibt sich der Schweizer Weg zum Kartellrecht?

A
  • 1957: Vorlage des Kartellberichts druch PBK
  • 1958: Ablehnung der Kartellrechtsinitiative
  • Aber: 1962, Kartellgesetz kommt (1964 in Kraft) mit Etablierung der Kartellkommission
    • Kartelle zulässig, wenn möglicher Wettbewerb gegeben
    • Umfangreiche TB, später Saldomethode
    • Beharrungsvermögens des Kartellgedankens im Interesse einer geordneten Wirtschaft
      • kooperativer Kapitalismus
    • Schwache Sanktionsmöglichkeiten
      • “Zahnloser Tiger”
56
Q

Seit wann lässt sich in der Schweiz ein Paradigmawechsel im Kartellrecht feststellen und was war die Konsequenz?

A
  • 1985
  • Auflösungsmöglichkeiten von Kartellen
  • Zunehmend negativere Bewertung von Kartellierungen
    • Furcht vor Planwirtschaft wie Sowjetunion?
  • Konsequenzen:
    • 1995 neues KG
    • Intensivere Eingriffsmöglichkeiten und Beobachtungspflichten
    • Intensivierte Debatten
  • M.E. aber auch und insb. die Einführung von Direkten Sanktionen anfangs des 21. Jh.
57
Q

Wie lassen sich die zwei (verschiedenen) Sichtweisen der Kartellrechtspolitik auf den Markt beschreiben?

A
  • Paradigma des Individualschutzes im Markt
    • USA!
    • Verwirklichung individueller Freiheit am Markt
    • Gleichlauf Demokratie und Kartellfreiheit (Wettbewerb)
    • Trusts, Kartelle und Monopole als Bedrohung für
      • Wirtschaftliche Freiheit
      • Konsumentenrechte
      • Politischer Selbstbestimmung
  • Paradigma der Marktordnung durch Selbstorganisation
    • Kartelle als Garanten für:
      • Stabilität und Funktionsverteilung
      • Staatsferne Wirtschaft
      • Differenzierung von Marktkräften
    • Obergrenze:
      • Kartellmissbrauch und Monopolstrukturen
58
Q

Kennen Sie ein Beispiel von Umwandlung von ökonomischer Macht in politische Macht?

A
  • Bloomberg
  • Errichtete insb. dank seiner Monopolstellung seiner Finanzdaten-Agentur und seines Nachrichtendienstes ein Milliardenvermögen
  • Dies gab ihm die Möglichkeit als Präsident der USA zu kandidieren
  • Trump natürlich auch!
  • Bush! Ölmagnat bzw. Konzerne!
59
Q

Wie unterscheidet sich Wettbewerbsrecht von Kartellrecht?

A
  • M.E. sorgt Wettbewerbsrecht für die Qualität des Wettbewerbs, wohingegen Kartellrecht den Wettbewerb in seiner Struktur schützt
60
Q

Gab es “Wettbewerbsrecht/Wettbewerbsschutz” im Mittelalter?

A
  • Grundsätzlich funktionale Unmöglichkeit
    • Städte waren (derart) monopolisiert!
    • Überwachung von Geschäftspraktiken durch Zünfte/Gilden
  • Wettbewerb unerwünscht: Modell der Verteilung durch Zünfte
61
Q

Wie sah das Wettbewerbsrecht in der Frühen Neuzeit aus?

A
  • Wettbewerbs- und Geschäftskontrolle durch Obrigkeit
    • Policey
    • Landesherrliche Verwaltung
  • Intervention des Staates in Wettbewerbsverhältnisse
62
Q

Was war der Ausgangspunkt (zur Einführung) des Wettbewerbsrechts?

A
  • Einführung der Gewerbefreiheit
    • Wettbewerbsfreiheit als subjektives Recht
  • Ordnungsvorstellung damit:
    • Wettbewerb als Gegeneinander freier und gleicher Individuuen
    • Distanz staatlicher Intervention
    • Hoheitlicher Rechtsschutz nur bei Überschreitung von Rechtskreisen der Konkurrenten untereinander
  • Fraglich allerdings: Wie lassen sich die geschützten Rechtskreise von Konkurrenten erfassen?
63
Q

Wettbewerbsrecht als Individualrecht – wo liegen die Wurzeln und wie hat sich dies anfänglich entwickelt?

A
  • Ansatzpunkt für (Individual-)Schutz in der französischen Gesetzgebung
    • Schutz der propriété litteraire et artistique 1793
    • Umfasst:
      • Firmen, Marken, Namen
      • Kundenbeziehungen
      • Als propriété immatérielle/industrielle
    • Code Civil von 1803 (Quelle 54), Deliktische Generalklausel umfasst auch diesen Schutz gem. Rechtsprechung
  • Unlauterer Wettbwerb als (erweiterter) Eigentumsschutz kraft Deliktsrechts
  • Seit Mitte des 19. Jh.: Judikatur der concurrence déloyale
    • Wettbewerbswidrigkeit bei Anschwärzung, Nachahmung, Betriebsspionage, Täuschung auf Auszeichnungen, Markenschutz
      • Handlungsunrecht, nicht Erfolg zentral!
    • Argument: Missbrauch der Wettbewerbsfreiheit
  • Ausbreitung dieser Rechtsprechung in Europa
    • Belgien, Italien
    • Schweiz via aOR 50 (Quelle 55)
64
Q

Wie hat sich das Wettbewerbsrecht seit ausgehendem 19. Jh. entwickelt?

A
  • Übergang von eigentumsrechtlichem zu personenrechtlichem Ansatz
  • Josef Kohler (1849–1919)
    • Schutz immaterieller Güter in eigener, persönlichkeitsrechtlicher Sphäre
    • Schutz des good will ebenfalls mit unternehmerischem Persönlichkeitsrecht verknüpft
  • Konsequenz: Anspruch der Akteure im Wettbewerb auf Achtung ihres Persönlichkeitsrechts
    • BGE 21, 1181 ff. Furrer v. Singer von 1895 (Quelle 56)
65
Q

Wie hat sich die Rechtsprechung ende des 19. Jh./anfangs des 20 Jh. i.B. auf das Wettbewerbsrecht entwickelt?

A
  • Ausgeprägter Wettbewerb!
    • BGE Furrer v. Singer (1895) (Quelle 56): “Ökonomische Wettbewerb darf rücksichtslos sein, Mitbewerber ist berechtigt, mit vereinten Kräften sein Absatzgebiet auf Kosten der Konkurrenz zu erweitern
  • Reichsgerichtsurteil von 1928 (Quelle 59)
    • “Was nicht verboten ist, ist erlaubt!”
    • laissez faire!
66
Q

Wie unterscheidet sich der Trend des Wettbewerbsrechts in der Schweiz von jenem in Deutschland bis 1950?

A
  • Zwei Entwicklungspfade!
  • Schweiz:
    • Kontinuität des deliktsrechtlichen Modells von individualrechtlichem Schutz
    • Persönlichkeitsrecht der Wettbewerber
    • OR 48 (Quelle 58)
  • Deutschland
    • Funktionsschutz
    • Auslegung des UWG von 1909 (zunehmend) i.S. des Schutz des Wettbewerbs selbst
    • Individualschutz im Hintergrund, Schutz funktionierendem Wettbewerb primär!
    • Wettbewerb und Allgemeinwohl rücken in den Horizont des Sittenwidrigkeitsurteils
67
Q

Wie werden Individuen trotz einer funktionalen Auslegung des UWG in Deutschland (zunehmend) geschützt?

Hat die Schweiz nachgezogen?

A
  • Ausweitung des Lauterkeitsschutzes etwa in den Konsumentenschutz hinein
    • Z.B. bei irreführenden Preisangaben
    • Konsumenten als Teil des (geschützten) Wettbewerbs
  • Flexibilisierung (der Abwägung wird möglich)
  • Allmähliche Durchsetzung dieses Paradigmas auch in der Schweiz im aUWG von 1943
    • Missbrauch des “wirtschaftlichen Wettbewerbs” als TB-Merkmal
    • Klagerecht für Verbraucher und Verbände
68
Q

Wie hat die Lehre und das BGer in der Schweiz auf die zunehmend auch funktionale Auslegung des UWG reagiert?

A
  • Zunächst Resistenz in der Lehre und beim BGer
  • UWG sei wettbewerbspolitisch neutral
  • Entscheidend ist nur der Schutz der Mitbewerber
  • Selbstregulierung!
    • ​Kartelle und Absprachen
  • BGer
    • Liberalität bei Verkaufspraktiken in Grenzen des Konkurrenzschutzes
      • Z.B. Lockvogelangebot i.O.
    • Leistungsprinzip: “Das Gesetz erlaubt jedem, den andern mit der eigenen Leistung zu übertreffen und im Wettbewerb zu schlagen” (BGE von 1961)
      • Ähnlich BGE Singer!
69
Q

Seit wann schützt das CH UWG auch den Wettbewerb bzw. wird auch funktional ausgelegt?

A
  • UWG von 1986
  • Art. 1 Generalklausel
    • Entscheidende Ausrichtung auf den Wettbewerb: Funktionsschutz
    • Überschreitung bloss individualgerichteter Konkurrenzschutz
70
Q

In wie fern lassen sich in der CH Parallelen zwischen der kartellrechtlichen und der wettbewerbsrechtlichen Entwicklung ausmachen?

A
  • Schweizerische Leitbilder waren lange Zeit:
    • (Selbst)organisation des Marktes
    • Zurückhaltung gegenüber allgemeinwohlorientierten staatlichen Eingriffen
  • Umschwenken seit etwa Mitte des 20. Jh.
    • Funktionsfähigkeit des Marktes als “Wettbewerbsordnung” tritt nach vorne
    • Zurückhaltung gegenüber staatlicher Kontrolle im Wettbewerbsinteresse nimmt auch in der CH ab
71
Q

Wie wurde der Schutz geistiger Werke (IGR also Information) urspünglich gehandhabt?

A
  • Schutz von Vermögensrechten grundsätzlich an Herrschaft und Zuordnung zu einer Sache gebunden
    • Quelle 60
  • Schutz geistiger Werke setzt gem. antiker Tradition am Medium geistigen Werks an
    • Eigentumsrecht am Buch(rollen)
    • Kreativer Prozess muss also Verdinglichung durch Verarbeitung
  • Effektiver Schutz schwierig
    • Buchfluch! Quelle 61
    • Heutzutage teils die Schranken im URG (auch zum Teil Resignation)
72
Q

Wie entstanden (der Schutz von) Urheberrechte? Seit wann gab es Schutz bzw. Urheberrechte?

Wie wurde ein späteres begründet?

A
  • Urheberrechte entstehen seit der Erfindung des Buchdrucks!
    • Johannes Gutenberg (1400-1468)
  • Urheberrechte durch Privileg (Hoheitlicher Schutz)
    • Druckerprivilegien (Konkurrenzschutz für Drucker und Verleger)
    • Bücherprivilegien (Bezogen auf ein spezifisches Buch/Werk)
  • Später Autorenrecht (also vom mittelbaren zum unmittelbaren Schutz)
  • Seit dem 18. Jh. Autorenprivilegien
    • Johann Stephann Pütter (1725-1807)
    • Autorenrecht wegen “Natur der Sache” (Naturrecht!) und Gewohnheitsrecht aller Nationen
73
Q

Wie hat sich der Autorenschutz entwickelt?

A
  • Seit ende 18. Jh. zunehmend gesetzgeberischer Autorenschutz
    • Französisches Gesetz von 1793 (Quelle 63)
    • Autorenrecht als Teil des Eigentums
    • Revolution war gegen Privilegien (da hoheitlicher Schutz!!)
  • Ausweitung in andere Staaten
    • Preussen (Quelle 64)
    • Teilweise aber Kontinuität des Privilegiensystems
    • Berner Übereinkommen zum internationalen Nachdruckschutz
  • Autorenschutz als Marktschutzmodell
    • Zwei Schutzkreise
    • Urheber durch Zuordnung seiner Leistung
    • Verlage durch Schutz ihrer Rechte (als Berechtigte)
74
Q

Nennen Sie drei (bzw. vier) Personen die zentral für die dogmatische Aufarbeitung eines IGR-Schutzes waren

A
  • Otto von Gierke, Karl Gareis
    • Gelehrte der Germanistik!
    • Autorenrechte sind Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
    • Ehrenschutz!
      • Wie Stammesrechte
    • Schutz durch actio iniuriarum
  • Andre Morillot
    • Zwei Typen des Urheberrechtsschutzes beeinflusst von FRA Gesetzgebung
      • Vermögensrecht, d.h. vererbbar
      • Persönlichkeitsrecht,, schützt gegen Verfälschungen etc. Eikes Fluch (Quelle 61)!
  • Josef Kohler
    • Immaterialgüterrecht als neuen Typus des Eigentums
    • I.d.S. ähnlich Berle & Means: neuer Typus des Eigentums (da Konzern bzw. Gesellschaft)
    • Auch heute relevant! Dateneigentum!
      • Beachte: i.B. auf das Wettbewerbsrecht ging Kohler von einem persönlichkeitsrechtlichem Schutz aus!
    • Abstraktion der dinglichen Sphäre
75
Q

Worum ging es beim BGE Furrer v. Singer (1895) (Quelle 56)?

A
  • Singer Nähmaschinen
  • Furrer wütete gegen Singer
    • Nähmaschinen seien schlecht etc.
  • Singer wehrte sich
    • Concurrence déloyale
    • D.h. macht Konkurrenzschutz geltend
  • BGE enschied:
    • Schutzkern des Wettbewerbsrecht: Anspruch der Mitbewerber auf Anerkennung und Geltung ihrer Persönlichkeit im Verkehr
    • Wettbewerb darf sehr weit gehen: Der ökonomische Wettbewerb darf rücksichtslos sein. Jeder Mitbewerber ist berechtigt, alle seine Kräfte anzustrengen, um sein Absatzgebiet auf Kosten der Konkurrenz zu erweitern
      • Leistungsprinzip dann später 1961
    • Zuweit wäre:
      • Täuschendes Verhalten
      • Rufausnutzung
76
Q

Worum ging es im Reichsgerichtsurteil von 1928 (Quelle 59)?

A
  • Beachte: Dieses Urteil passt besser zum Kartellrecht!!
    • Thier verwechselt dies mit dem Apollinaris Urteil!
  • Preisvorschriften im Pharmabereich
    • Wohl vertikale Absprachen
  • Wettbewerb darf sehr weit gehen…
  • Was nicht verboten ist, ist erlaubt
    • I.B. auf Apollinaris Urteil
  • Laissez fair (i.B. auf das Kartellrecht)
  • Aber beachte: Position der Verbraucher/Allgemeinwohl wurde schon mit einbezogen
    • Typsich für Deutschland!
    • Funktionale Auslegung!
      • Individualschutz i.S. der Konkurrenten nicht zentral!
77
Q

Worum ging es bei der “Apollinaris-Entscheidung” von 1880?

Achtung! Thier verwechselt diese Entscheidung mit der Quelle 59 des Skriptes!

A
  • Kennzeichenschutz (MSchG)
  • Gem. Reichsgericht regle MSchG den Schutz von Marken abschliessend
  • Umkehrschluss: Was gem. MSchG nicht verboten ist, ist erlaubt!
78
Q

Was war der Einfluss vom Ordonnance de Commerce von 1673?

Was ging ihm voraus, was folgte auf ihn?

A
  • Übernahme des Handelsrechts in zentralstaatliche herrscherliche Verantwortung
  • Starkte Ausstrahlung – durch internationalen Handel – in alle Teile Europas
  • Vorher:
    • Handelsrecht mit Tendenz zum Recht einer bestimmten Gruppe von Marktteilnehmer
      • Handelsgerichte in den Städten
      • Referenz Kaufmann für Regelungen
    • Also Subjektives, ständisches System
  • Nacher:
    • Code de Commerce 1808
      • Objektives System!
      • Aufnahme auch von Regeln über AG
      • Erste Deutungen von Handelsrecht als Unternehmensrecht
79
Q

Was für eine Position hatte Savigny mit der Fiktionstheorie inne?

Welcher Gelehrte vertrat eine ähnliche Position?

A
  • Quelle 39
  • Verknüpfung von liberalem Gedanken mit Staatsaufsicht
    • Rechtsfähigkeit des Menschen? Weil er Mensch ist! Würde etc.
    • Rene Décartes!
    • Mensch kann und darf sich vereinigen, jedoch Mitwirkung Staat erforderlich für Rechtsfähigkeit Juristischer Person
  • Pufendorf: Fortentwicklung der Lehre von der persona ficta zur persona moralis
  • Abgrenzen zu Otto von Gierke und Bluntschli
80
Q

Was besagt die Theorie der realen Verbandspersönlichkeit? Wer vertrat diese Theorie?

A
  • Realitätstheorie, Reale Verbandspersönlichkeit: Quelle 38/40
  • Germanische Rechtsschule, insb. Otto von Gierke und Bluntschli
  • Realität der Verbandspersönlichkeit
  • Durch Organe bzw. deren Handeln im Rechtsverkehr präsent
    • Bedarf (daher) keiner staatlichen Fiktion
  • Eintrag ins Register aber nötig, zwecks Rechtssicherheit, nicht aber konstitutiv
81
Q

Was wurde mit der romanischen Fiktionstheorie gerechtfertigt?

A
  • Konzessionssystem (Früher Octroi bzw. Privileg)
82
Q

Welche Theorie beförderte die Abkehr vom Konzessionssystem zum Normativsystem?

A
  • Realitätstheorie von Bluntschli und später von Gierke
83
Q

Was versteht man unter dem Begriff concurrence déloyale, wo siedlet er sich an und wie ist er entstanden?

A
  • Begriff von Judikatur entwickelt
    • Case law…
  • Missbrauch der Wettbewerbsfreiheit
  • Teil des Deliktrechts
  • Handlungsunrecht, weniger Erfolg gefordert
84
Q

Wie haben sich die Sozialverfassungen in Phase I und II der Industriellen Revolution geändert?

A
  • Phase I
    • Auflösung der ständischen Gesellschaftsstrukturen
    • Pauperismus und Urbanisierung
      • Pauperismus = Verelendung grosser Bevölkerungsteile
  • Phase II
    • Urbanisierung weitet sich aus
    • Entstehung hoheitlicher Sozialversicherungswerke (Bismarck!)
    • MIttelstand durchlebt Krisen, stabilisiert sich teilweise
    • Aufstieg der Arbeiter
85
Q

Was ist der massgebliche Unterscheid zwischen dem Vögtlin BGE und dem Holzstoffkartell Entscheid?

A
  • Individualrechtsbezogener Ansatz im Vögtlin BGE
  • Gemeinwohlbezogener Ansatz im Reichsgerichtsentscheid Holzstoffkartell
86
Q

Beschreiben Sie den Schweizer Weg zum Kartellrecht!

A
  • Vorlage des Kartellberichts durch PBK
  • 1958 wurde Kartellrechtsinitiative noch abgelehnt
    • Gleiches gilt für das Jahr 1935
  • Kartellgesetz von 1962 mit:
    • Etablierung Kartellkommission
    • KG allerdings sehr lasch
      • Kartelle zulässig, wenn möglicher Wettbewerb
      • Schwache Sanktionsmöglichkeiten
      • Umfangreiche Ausnahme-TB
  • Paradigmawechsel 1985
    • Auflösungsmöglichkeiten von Kartelle
    • Angst vor Planwirtschaft (Sowjetunion)?
  • Neues KG 1995
    • Intensivere Eingriffsmöglichkeiten und Beobachtungspflichten
  • M.E. aber Turningpoint mit Einführung Direkter Sanktionen 2003