LOI /MOU Flashcards
Vertragsstufen:
LOI, MOU, Vorvertrag, Vertrag
Verbindlichkeiten Vertragsstufen
LOI: teilverbindlich
MOU: bedingt verbindlich
Vorvertrag: verbindlich
Vertrag: verbindlich
Culpa in contrahendo
Fundamentaler Grundsatz im Recht: Verhalten nach Treu und Glauben (Art. 2 Abs. 1 ZGB)
Culpa (Schuld) in contrahendo (in der Vertragsverhandlungsphase)
Culpa in contrahendo Voraussetzungen
Vertragsverhandlung Erhöhtes Vertrauen Pflichtverletzung Schaden Adäquater Kausalzusammenhang Verschulden
Vorvertrag
Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages (Art. 22 Abs. 1 OR)
Einigung in objektiv wesentlichen Vertragspunkten erforderlich
Vor allem im Grundeigentumsverkehr gebräuchlich
Achtung! Formvorschrift beachten (Art. 22 Abs. 2 OR)
Rechtsfolgen bei Verletzung Vorvertrag:
Schadenersatz
Realerfüllung (Art. 78 BZP)
Vertrag
Übereinstimmende Willensäusserungen in allen wesentlichen Vertragspunkten
Begriff und Erscheinungsform des LOI
Ernsthafte, aber unverbindliche Absicht, Vertrag mit gewissem Inhalt abzuschliessen
- Einseitige Erklärung oder zweiseitige Vereinbarung
- LOI = Letter of Intent
Funktion LOI:
Absicht: Abschluss Hauptvertrag
Regelung: Eckpunkte, Information, Zeitplan
Bindung: keine Bindung betreffend Hauptvertrag ABER: Bindung Geheimhaltung, Exklusivität und Abwerbeverbot
Begriff und Erscheinungsform MOU
- MOU – Memorandum of Understanding Zwei- oder mehrseitige Vereinbarung Arbeitspapier Ausgehandelte Vertragsbedingungen Bisheriger Verhandlungserfolg Grundlage für Weitere Verhandlungen Ausarbeitung Hauptvertrag
Funktion MOU:
Bedürfniss: Einigung in Teilbereichen fixieren
Vorteil: Überblick, Konzentration auf umstrittene Punkte
Verhandlungsprozess: schlank, effizient, kostengünstig
Bindung: erst bei Abschluss Hauptvertrag
Faktische Bindungswirkung:
Vertragsabbruch, wenn Punktationen in Frage gestellt
Bedingter Vertrag:
Bedingungseintritt = Einigung in Detailfragen