Asset und Share Deal Flashcards
Asset Deal
Asset Deal: Kauf der einzelnen Aktiven, Passiven, Rechte und Verträge, die das Unternehmen ausmachen
Share Deal
Share Deal: Kauf aller oder einer Mehrheit der Anteile an dem Rechtssubjekt, dem das Unternehmen gehört
Typischer Ablauf Unternehmenskauf:
1) Due Diligence (Geschäftsgeheimnisse, Exklusivität) Verhandlungen LOI /MOU
2) Vollzugsbedingungen (Konsens Preis, Irrtum / Täuschung, Auslegung / Lücken), Unterzeichnung SPA (Signing)
3) Vollzugsbedingungen (Finanzierung Käufer, Lückenlose Eigentümerkette Verküfer), Vollzug SPA (Closing)
4) Vollzugsfolgen (Rechts- und Sachgewährleistung, Konkurrenzverbot, indirekte Teilliquidation), Integration
Formen der Kaufpreisbestimmung
Fester Kaufpreis (Fixpreis) Variabler Kaufpreis - Locked Box-struktur - Closing Accounts - Earn-Out
Fester Kaufpreis (Fixpreis)
Ohne spezifische Absicherung
Absicherung durch sog. «Locked Box»-Mechanismus
Variabler Kaufpreis
= Basiskaufpreis +
Bilanzorientierte Anpassung (sog. «Closing Accounts»)
Ertragsorientierte Anpassung (sog. «Earn-Out»)
Locked Box-struktur
Fester Kaufpreis (+ Zins)
Schliessung der «Locked Box» per Bilanzstichtag vor Signing («Locked Box Date») bis zum Vollzugstag
Voraussetzungen
Abschluss nicht älter als Monate (Faustregel)
Gesamtunternehmenskauf
Preissicherheit für Verkäufer
Längere Financial Due Diligence des Käufers notwendig
Risiko des «Leakage» (unberechtigte Substanzentnahme durch Verkäufer) beim Käufer «No leakage»-Bestimmungen zu Gunsten des Käufers, d.h. keine Entnahme von Umlauf- und Anlagevermögen ab Bilanzstichtag (Verkäufer geht damit Zusicherung vor Signing ein!)
Closing Accounts
Basiskaufpreis basierend auf letztem geprüften Abschluss +/-
Bilanzorientierte Kaufpreisanpassung aufgrund
Veränderung Nettofinanzverbindlichkeiten u/o
Veränderung Netto-UV u/o
Veränderung Netto-EK
Absicherung durch Handlungs- und Unterlassungspflichten betreffend Leitung des Unternehmens zwischen Signing und Closing
Käuferfreundlich, da Abschluss auf Closing durch Käufer gemacht wird und Verkäufer allenfalls nicht mehr auf alle Informationen zugreifen kann, um diesen zu überprüfen.
Earn-Out
Typische Anwendungsfälle, wenn
Verkäufer im Unternehmen bleibt
Käufer nicht finanzielle Kraft hat, den geforderten Kaufpreis per Closing zu zahlen
Basiskaufpreis + ertragsorientierte Kaufpreisanpassung (sog. «Earn-Out»)
Verpflichtung des Käufers zu einer Zahlung unter bestimmten Bedingungen
Positive: Umsatz oder Gewinn, Erhalt Bewilligung etc.
Negative: Nichtverwirklichung eines Risikos (z. B. Kündigung eines Liefervertrages)
Achtung: Lange und «teure» Earn-Outs führen regelmässig zu Konflikten
Absicherung Erfüllungsrisiken
Hauptleistung Käufer: Kaufpreiszahlung
Hauptleistung Verkäufer: Eigentusmverschaffung an Unternehmen in zugesichertem Zustand
Sicherungsinstrumente zu Gunsten Käufer:
- Zusammenlegung Signing und Closing
- Zug um Zug
- Kaufpreisrückbehalt
- Escrow
- Bank oder Konzerngarantie bzgl. spezifischer Eigenschaften Kaufobjekt
- Regelung für Unternehmensführung zwischen Signing und Closing / Closed Box Date
Sicherungsinstrumente zu Gunsten Verkäufer:
- Zusammenlegung Signing und Closing
- Zug um Zug
- Sicherstellung Kaufpreis / ZV Bank
- Verpfändung Aktien
- Konzerngarantien bei Special Purpose Vehicle als Kaufgegenstand
Gesetzliche Regelung im Kaufrecht
Mangel = Negative Abweichung der Ist-Beschaffenheit des Kaufgegenstandes von der zu erwartenden oder zugesicherten Soll-Beschaffenheit
Rechtsmangel: z.B. Verkäufer verfügt über kein unbelastetes Eigentum am Kaufgegenstand
Sachmangel: z.B. Kaufsache mit Defekt
Erhebliche Wertminderung oder Gebrauchsbehinderung notwendig (OR 197)
Unmittelbare und substantiierte Rüge (OR 200)
Verjährung innert 2 Jahren ab Kenntnis oder Kennenmüssens (OR 210)
Beweispflicht für Mangel beim Käufer (ZBG 8)
Rechtsfolgen beim Vorliegen eines Mangels (OR 205):
Minderung
Wandlung
Ungeeignetheit des gesetzlichen Kaufrechts
bei Unternehmenskäufen
BGer: Kauf von Aktien einer Unternehmung ist blosser Wertpapierkauf, bei dem ausserhalb besonderer Zusicherungen (und Garantien) keine gesetzliche Gewährleistung für die Eigenschaften des übertragenden Unternehmens gibt
Sehr hohe Hürde für Geltendmachung von Mängeln, da
Mangel vom Käufer erkennt werden muss,
innert kurzer Zeit (da sonst verwirkt) und
substantiiert eine Mängelrüge gegenüber Verkäufer gemacht werden muss, und
Kaufpreisreduktion/Schaden schwer beweisbar
Typische Gewährleistungsregeln
Zusicherungen hinsichtlich der Beschaffenheit des Unternehmens im SPA
Unbelastetes Eigentum am Kaufobjekt und rechtmässige Gründung
Richtigkeit und Vollständigkeit der Geschäftsabschlüsse (sog. Bilanzgarantie)
Zusicherungen hinsichtlich wichtiger Objekte des Umlaufs- und Anlagevermögen (z.B. Liegenschaft, ED- Einrichtungen)
Vertragliche Garantieabreden (OR 111) als bedingte Zahlungsverpflichtung ausserhalb von Preisminderung
Nachbesserungsrecht, das Kaufpreisminderung vorgeht
Festlegung von Schwellenwerten («Thresholds») und Haftungsobergrenzen («Cap») für Minderungs- und Garantieansprüche des Käufers
Offenlegung von Tatsachen als Mittel zur Haftungseinschränkung des Verkäufers (OR 200 I)
Vertragliche Regeln für zeitliche Begrenzung von Prüfung, Mängelrüge und Verjährung